Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 198/2003
02.07.2003
Az.: 10.1/024-30/1/Ryb/Sto
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
24.09.2003
Kreistag
08.10.2003
Erlass einer neuen Zuständigkeitsordnung
Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk
10.1
Tel.: 02251/15 319
Abt.: Stabsstelle
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der neuen Zuständigkeitsordnung in der anliegenden Fassung
(siehe Synopse - neue Fassung -).
Die neue Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.
Seite - 2 Begründung:
Nach § 7 Abs. 1 der vom Kreistag am 16.07.2003 beschlossenen geänderten Hauptsatzung des
Kreises Euskirchen bildet der Kreistag außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses:
1.
2.
3.
Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung
§ 7 Abs. 1 der Änderungssatzung tritt zum 01.10.2003 in Kraft.
Die alte Zuständigkeitsordnung des Kreistages vom 19.12.2002 wurde den geänderten Vorschriften der Hauptsatzung vom 16.07.2003 angepasst und redaktionell überarbeitet.
Der anliegende Entwurf der neuen Zuständigkeitsordnung wird dem Kreisausschuss und dem
Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
Synopse
Alte Fassung
Neue Fassung
Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen
über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Ausschüsse des
Kreistages vom 19.12.2002
Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen
über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Ausschüsse des
Kreistages vom __________________
Zuständigkeitsordnung
Zuständigkeitsordnung
Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat aufgrund des § 41 Abs. 2
und 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994,
S. 646 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NW
S. 245), in seiner Sitzung am 19.12.2002 folgende Fassung der zuletzt durch Beschluss des Kreistages am 01.09.1999 geänderten Zuständigkeitsordnung beschlossen:
Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat aufgrund des § 41 Abs. 2
und 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
1994, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV.
NRW. S. 160), in seiner Sitzung am _____________ folgende Fassung der zuletzt durch Beschluss des Kreistages am 19.12.2002
geänderten Zuständigkeitsordnung beschlossen:
§1
§1
Zweck
Zweck
1.
2.
Die Zuständigkeitsordnung hat den Zweck, die Befugnisse der
nach § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung zu bildenden Fachausschüsse des Kreistages zu regeln, die Zuständigkeiten gegeneinander abzugrenzen und für die Arbeit der Ausschüsse
einschließlich der gesetzlichen Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufzustellen.
Ausschüsse im Sinne von § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung sind:
1. Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
2. Ausschuss für Soziales und Gesundheit
3. Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
1.
Unverändert
2.
Ausschüsse im Sinne von § 7Abs. 1 der Hauptsatzung sind:
1. Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit
2. Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
Seite - 4 3. Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung
4. Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
5. Ausschuss für Wirtschaftsförderung
3.
Weitere Ausschüsse, Unterausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte können nach § 7 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung gebildet
werden. Ihre Zuständigkeiten sind im Beschluss über die Bildung solcher Gremien aufzuzeigen bzw. abzugrenzen.
3.
Unverändert
4.
Die Zuständigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse
wird durch diese Zuständigkeitsordnung nicht berührt.
4.
Unverändert
1.
§2
§2
Allgemeines
Allgemeines
Alle Angelegenheiten im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises, die nach dem Gesetz oder aufgrund ihrer Bedeutung der Beschlussfassung des Kreisausschusses oder des
Kreistages unterliegen, bedürfen der Vorberatung durch die
Fachausschüsse des Kreistages.
Ausgenommen sind Beschlüsse, die wegen Unaufschiebbarkeit
unmittelbar vom Kreisausschuss oder wegen besonderer Dringlichkeit vom Landrat/von der Landrätin zusammen mit einem
Kreisausschussmitglied gefasst werden (§ 50 Abs. 3 KrO), Beschlüsse im Rahmen der Selbstorganisation sowie Wahlen und
Vertreterbestellungen, die keinem Fachausschuss zuzuordnen
sind.
Ausgenommen sind ferner solche Beschlüsse, auf deren Vorberatung wegen der Eilbedürftigkeit verzichtet werden muss.
Stehen vereinzelt Tagesordnungspunkte für einen Fachausschuss an, die jedoch aus wirtschaftlicher Sicht eine Fachausschuss-Sitzung nicht gerechtfertigt erscheinen lassen, kann im
Einvernehmen mit dem/der jeweiligen Ausschussvorsitzenden
1.
Unverändert
Seite - 5 auf die Vorberatung verzichtet werden.
Über Beschlüsse, die aus vorstehenden Gründen nicht von einem Fachausschuss vorberaten wurden, ist der Fachausschuss
in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.
2.
Arbeitsempfehlungen an die Verwaltung zur weiteren Behandlung einer Angelegenheit fassen die Fachausschüsse in eigener
Zuständigkeit. Im übrigen fassen die Fachausschüsse in der Sache einen an den Kreisausschuss bzw. den Kreistag gerichteten
Empfehlungsbeschluss.
2.
Unverändert
3.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die Zuständigkeit der Ausschüsse nach dem Aufgabengliederungsplan und
der Zuweisung der Aufgaben an die Geschäftsbereiche und
Stabsstellen entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan richtet.
3.
Unverändert
4.
Unverändert
4.
Berührt eine Angelegenheit die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse, sind diese mit der Angelegenheit zu befassen. Der
nach Abs. 3 zuständige Ausschuss ist federführender Ausschuss. Ihm obliegt die Beschlussempfehlung. In Zweifelsfällen
entscheidet der Landrat/die Landrätin, welche Ausschüsse mit
einer Angelegenheit befasst werden sollen.
5.
Unverändert
5.
Die Zuständigkeit des Landrates/der Landrätin im Rahmen der
Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie in Angelegenheiten
der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde nach den gesetzlichen Vorschriften wird durch diese Zuständigkeitsordnung nicht
berührt.
§3
§3
Zuständigkeit
Zuständigkeit
Den Ausschüssen nach § 1 Abs. 2 obliegt insbesondere folgende
Den Ausschüssen nach § 1 Abs. 2 obliegt insbesondere folgende
Seite - 6 Zuständigkeit:
Zuständigkeit:
1.
1.
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
a)
im Bereich der Schulen
Der Ausschuss nimmt Pflichtaufgaben des Schulträgers im
Sinne von § 12 Schulverwaltungsgesetz – SchVG – wahr.
Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit
a) im Bereich der Schulen
1. Wahrnehmung der Pflichtaufgaben des Schulträgers
nach den gesetzlichen Bestimmungen für die kreiseigenen Schulen
2. Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze
und des Investitionsprogramms, soweit sie die kreiseigenen Schulen betreffen
b)
c)
im Bereich des Sports
b) im Bereich des Sports
1. Haushalts- und Budgetansätze für die Sportförderung
1. Unverändert
2. Richtlinien zur Gewährung von Kreiszuschüssen für sportliche Maßnahmen und Veranstaltungen
2. Unverändert
3. Vorberatung für die Planung und den Bau kreiseigener Sportanlagen einschl. Vergaben, evtl. unter Beteiligung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
3. Unverändert
4. Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Euskirchen und
anderen Sportorganisationen im Kreisgebiet
4. Unverändert
im Bereich der Kultur
1. Haushalts- und Budgetansätze für die Kulturförderung einschl.
Musik- und Heimatpflege, Kulturpreis sowie Archivbibliothek,
die VHS Kreis Euskirchen, das Eifelmuseum Blankenheim und
das Kreismedienzentrum Kall
c) im Bereich der Kultur
1. Unverändert
Seite - 7 2. Unverändert
2. Richtlinien zur Förderung der Kulturarbeit im Kreis Euskirchen
3. Unverändert
3. Kulturelle Veranstaltungen des Kreises Euskirchen
4. Unverändert
4. Angelegenheiten der allgemeinen Kulturarbeit, der VHS Kreis
Euskirchen, des Eifelmuseums Blankenheim und des Kreismedienzentrums Kall
d) im Bereich Soziales und Gesundheit
2.
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
1. Unverändert
1. Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze und
des Investitionsprogramms, soweit sie die Bereiche Soziales und Gesundheit betreffen
2. Unverändert
2. Richtlinien für die Kreisförderung sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen, Maßnahmen und Veranstaltungen anderer Träger
3. Unverändert
3. Vorberatung zur Planung und Durchführung eigener Aktionen, Maßnahmen und Veranstaltungen im sozialen und gesundheitlichen Bereich, soweit es sich nicht um Geschäfte
der laufenden Verwaltung handelt
4. Unverändert
4. Förderung sozialer und gesundheitlicher Maßnahmen im
Einzelfall außerhalb der Richtlinien
5. Unverändert
5. Vorberatung aller gesundheits- und sozialpolitischen Entscheidungen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt
6. Entfällt
6. Angelegenheiten des Rettungswesens, soweit sie die Zuständigkeit des Kreises berühren, einschließlich Gebührenfestsetzung
2.
3.
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
Seite - 8 a) in Bau- und Straßenangelegenheiten
a) in Bau- und Straßenangelegenheiten
1. Unverändert
1. Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze
und des Investitionsprogramms für den Hoch- und Straßenbau
2. Unverändert
2. Vorberatung der Planung und technischen Ausführung
von Baumaßnahmen des Kreises im Hoch- und Straßenbau
3. Unverändert
3. Vorberatung der Vergabe von Lieferungen, Bauleistungen und Ingenieurleistungen für den Hoch- und Straßenbau einschließlich Unterhaltung
4. Unverändert
4. Vorberatung aller Planungen und Maßnahmen von
grundsätzlicher Bedeutung im Bereich des Hoch- und
Straßenbaus einschließlich Stellungnahmen des Kreises
zu Planungsvorhaben und Maßnahmen anderer Träger
b) in Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und der Abfallentsorgung
1.
Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze
und des Investitionsprogramms im Bereich der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes sowie sonderordnungsrechtlicher Aufgaben
2.
Vorberatung der Planung und technischen Ausführung
von Baumaßnahmen im Bereich der Abfallentsorgungsund -verwertungseinrichtungen sowie evtl. Inneneinrichtung und maschinentechnischer Ausstattung
b) in Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und der Abfallentsorgung
1. Unverändert
2. Unverändert
3. Unverändert
3.
Vorberatung der Vergabe von Lieferungen, Bauleistungen und Ingenieurleistungen in den Bereichen Abfallwirtschaft und Bodenschutz
4. Unverändert
Seite - 9 4.
Vorberatung aller Planungen und Maßnahmen von
grundsätzlicher Bedeutung im Bereich der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes
5.
Vorberatung von Stellungnahmen des Kreises zu Planungsvorhaben anderer Träger im Bereich der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes von grundsätzlicher Bedeutung
5. Unverändert
6. Unverändert
6.
4.
Vorberatung der Abfallentsorgungssatzung
Abfallgebührensatzung
und
der
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
3. Ausschuss
für
Planung,
Wirtschaftsförderung
Umwelt,
a) im Bereich Planung, Umwelt und ÖPNV
1. Unverändert
1.
Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze und
des Investitionsprogramms im Bereich der Planung, des
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des ÖPNV/SPNV,
des Kataster-/Vermessungswesens und des Bauordnungswesens
2. Vorberatung aller Planungsvorhaben von grundsätzlicher
Bedeutung im Bereich des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
2. Unverändert
3. Unverändert
3. Vorberatung von Richtlinien zur Förderung von Aktionen und
Programmen und von eigenen Aktionen und Programmen
im Bereich des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
4. Unverändert
4. Vorberatung von Stellungnahmen des Kreises zu Planungsvorhaben und Maßnahmen anderer Träger von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gewässerschutzes
5. Unverändert
ÖPNV
und
Seite - 10 5.
Vorberatung von Vergaben von Lieferungen und Bau- sowie Ingenieurleistungen im Bereich des Umwelt-, Naturund Landschaftsschutzes, der Planung, des ÖPNV/SPNV
sowie des Kataster- und Vermessungswesens
6. Unverändert
6. Vorberatung aller politischen Beschlüsse, die im Bereich des
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes gesetzlich vorgeschrieben sind
7. Unverändert
7. Vorberatung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in den Bereichen der Landes-, Gebiets- und Kreisentwicklungsplanung einschließlich Stellungnahmen des
Kreises zu Planungsvorhaben und Maßnahmen anderer
Träger
8. Unverändert
8. Vorberatung aller Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen des ÖPNV/SPNV sowie der Anbindung
an das regionale, überregionale und internationale Verkehrsnetz
b) in Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
5.
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
1.
2.
3.
Vorberatung der Haushaltsansätze und der Budgetansätze für Planungsvorhaben bzw. Maßnahmen der Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie des Investitionsprogramms für diesen Bereich
Richtlinien und Grundsatzprogramme sowie Maßnahmen
der Struktur-, Wirtschafts- und Tourismusförderung und
der Regionalstelle Frau und Beruf
Auswertung statistischer Erhebungen, Entwicklungs- und
Investitionsprogramme u. ä. von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich der Bevölkerungsstruktur, der Wirtschaft
1. Vorberatung der Haushaltsansätze und der Budgetansätze für Vorhaben bzw. Maßnahmen der Wirtschafts- und Tourismusförderung und der Regionalstelle Frau + Beruf sowie des Investitionsprogramms
für diesen Bereich.
2. Vorberatungen zur Umsetzung von Richtlinien und
Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der
EU sowie entsprechender Maßnahmen der Struktur-,
Wirtschafts- und Tourismusförderung und der Regionalstelle Frau + Beruf.
3. Beratung von arbeitsmarktrelevanten Entwicklungen
und Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung.
Seite - 11 und des Arbeitsmarktes
4. Unverändert
4.
Fragen der Gewerbe- und Industrieansiedlung und der
Förderung des Tourismus von grundsätzlicher Bedeutung
§4
§4
Geschäfte der laufenden Verwaltung
Geschäfte der laufenden Verwaltung
Nach § 13 der Hauptsatzung entscheidet der Landrat/die Landrätin
nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Geschäfte solche der laufenden Verwaltung im Sinne des § 42 Buchst. a KrO sind. Hierbei ist
er/sie an den Kreistagsbeschluss über die Festlegung von Wertgrenzen bei Vergaben gebunden.
Unverändert
Seite - 12 §5
§5
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Die Zuständigkeitsordnung hat keine Rechtswirkung nach außen und
tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.
Unverändert