Daten
Kommune
Linnich
Größe
72 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
12.07.16, 13:01
Aktualisiert
12.07.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich
am Donnerstag, den 07.07.2016.
Sitzungsbeginn:
14.3.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:15 Uhr
Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher
Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt der Rat der Stadt
Linnich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I., S. 1722) den
Baubauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsge-lände Bahnhofstraße“ für den südlichen Teil des
Grundstückes Gemarkung Körrenzig, Flur 2, Flurstück 177 im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB aufzustellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger Öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist es, im Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände
Bahnhofstraße“ zeichnerische und textliche Festsetzungen zu treffen, die den tatsächlichen
Nutzungsstrukturen (Lagerplatz für Spundwände und Rohre und teils als Abstellplatz für
Kranfahrzeuge, -teile und Maschinen) des Plangebiets entsprechen und die Nutzung
planungsrechtlich abzusichern.
Zur Regelung der Kostenübernahme ist der im Jahr 2011 zwischen der Stadt Linnich und der
Vorhabenträgerin geschlossene städtebauliche Vertrag zu bestätigen, in welchem sich die
Vorhabenträgerin zur Übernahme der gesamten Kosten verpflichtet hat.
Beratungsverlauf:
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen