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Beschlusstext (Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
72 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
12.07.16, 13:01
Aktualisiert
12.07.16, 13:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Donnerstag, den 07.07.2016. Sitzungsbeginn: 14.3. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:15 Uhr Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“ Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Auf Empfehlung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt der Rat der Stadt Linnich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I., S. 1722) den Baubauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsge-lände Bahnhofstraße“ für den südlichen Teil des Grundstückes Gemarkung Körrenzig, Flur 2, Flurstück 177 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel der Bauleitplanung ist es, im Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“ zeichnerische und textliche Festsetzungen zu treffen, die den tatsächlichen Nutzungsstrukturen (Lagerplatz für Spundwände und Rohre und teils als Abstellplatz für Kranfahrzeuge, -teile und Maschinen) des Plangebiets entsprechen und die Nutzung planungsrechtlich abzusichern. Zur Regelung der Kostenübernahme ist der im Jahr 2011 zwischen der Stadt Linnich und der Vorhabenträgerin geschlossene städtebauliche Vertrag zu bestätigen, in welchem sich die Vorhabenträgerin zur Übernahme der gesamten Kosten verpflichtet hat. Beratungsverlauf: Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen