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Beschlusstext (Unterschutzstellung des Eingangsbereiches des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der Friedhofstraße)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
6,4 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
13.10.10, 18:11
Aktualisiert
13.10.10, 18:11
Beschlusstext (Unterschutzstellung des Eingangsbereiches des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der Friedhofstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 13. Oktober 2010 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales am 17.06.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Unterschutzstellung des Eingangsbereiches des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der Friedhofstraße (Vorlage-Nr. 317/2010) Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden) Da die Eingangssituation des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der Friedhofstraße, Gemarkung Koslar, Flur 20, Flurstück 407, die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, ist unter dem Vorbehalt, das sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen.