Daten
Kommune
Jülich
Größe
6,9 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
13.10.10, 18:11
Aktualisiert
13.10.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 13. Oktober 2010
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales
am 17.06.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
6.
Unterschutzstellung des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 7-10
(Vorlage-Nr. 334/2010)
Dezernent Schulz informiert den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und über den
Willen der Stadt Jülich, die vom Denkmalschutzgesetz geforderte Unterschutzstellung in
jedem Fall zu erreichen. Gespräche mit dem Eigentümer haben nicht stattgefunden da der
Eigentümer hierzu offensichtlich nicht bereit war.
Im Rahmen der Diskussion wird der Vorschlag der Verwaltung, den Denkmalschutz auf das
äußere Gebäude zu beschränken, teilweise als guter Kompromiss betrachtet, teilweise jedoch
auch kritisiert.
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Da das Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 7 – 10 in der Gemarkung Jülich, Flur 18,
Flurstücke 150/1, 150/2, 150/3 und 151/2 die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne
von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, ist
unter dem Vorbehalt, dass sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das
erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen. Die
Unterschutzstellung beschränkt sich auf die Fassaden und das Dach.