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Beschlusstext (Unterschutzstellung des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 7-10)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
6,9 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
13.10.10, 18:11
Aktualisiert
13.10.10, 18:11
Beschlusstext (Unterschutzstellung des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 7-10)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 13. Oktober 2010 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales am 17.06.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6. Unterschutzstellung des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 7-10 (Vorlage-Nr. 334/2010) Dezernent Schulz informiert den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und über den Willen der Stadt Jülich, die vom Denkmalschutzgesetz geforderte Unterschutzstellung in jedem Fall zu erreichen. Gespräche mit dem Eigentümer haben nicht stattgefunden da der Eigentümer hierzu offensichtlich nicht bereit war. Im Rahmen der Diskussion wird der Vorschlag der Verwaltung, den Denkmalschutz auf das äußere Gebäude zu beschränken, teilweise als guter Kompromiss betrachtet, teilweise jedoch auch kritisiert. Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden) Da das Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 7 – 10 in der Gemarkung Jülich, Flur 18, Flurstücke 150/1, 150/2, 150/3 und 151/2 die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, ist unter dem Vorbehalt, dass sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen. Die Unterschutzstellung beschränkt sich auf die Fassaden und das Dach.