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Beschlusstext (Zum Projektfortschritt des Via Belgica EU-Antrages)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
7,8 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
13.10.10, 18:11
Aktualisiert
13.10.10, 18:11
Beschlusstext (Zum Projektfortschritt des Via Belgica EU-Antrages)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 13. Oktober 2010 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales am 17.06.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4.4 Zum Projektfortschritt des Via Belgica EU-Antrages (Vorlage-Nr. 386/2010) Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden) Der Zusammenschluss der deutschen Anliegerkommunen der Römerstraße Köln - Boulognesur-Mer konnte im März 2010 unter Federführung der Regionale 2010-Agentur die Gestaltungsvorschläge für die stadt- und landschaftsplanerische Inwertsetzung dieses antiken Strukturdenkmals in einem Abschlußbericht vorlegen, von dem Exemplare für den Ausschuss zur Verfügung stehen. Die darin festgehaltenen Maßnahmen stellen allerdings nur die wünschenswerten langfristigen Ziele aus Sicht der Planer dar. Durch den Filter der mittelfristigen Realisierbarkeit und der Kosten-Nutzen-Abwägung bei desolater Haushaltslage gelangen davon für Jülich nur wenige Aktionspunkte. 1. Grundlegend für die Realisierung der Gesamtstrecke ist der Streckenschluss an Übergangspunkten und das Kennzeichnungs- und Informationssystem. 2. Das Museum Zitadelle ist als zentrales Dokumentationszentrum zur Via Belgica vorgesehen. Das Bauministerium des Landes NRW fördert die Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen eines EU-Antrages, der z.Zt. von der Regionale 2010 erstellt wird. Die Förderung beträgt 80% der Kosten, als Eigenanteil der Kommunen sind 20% notwendig. Die Investitionen zum Museum Zitadelle Punkt 2 werden ohne Mehrbelastung des städtischen Haushaltes realisiert. Die Maßnahmen der Stadtplanung Punkt 1 werden im Planungsausschuss am 1.7. beraten und mit den finanziellen Konsequenzen im HFA und Rat behandelt. Die Umsetzung erfolgt sukzessiv 2011-2014 und ist ggf. in der Prioritätenliste der Mittelfristigen Finanzplanung darzustellen.