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Verwaltungsergänzung (Umbesetzung des Ausschusses Jugendhilfe hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Umbesetzung des Ausschusses Jugendhilfe
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / A 58/2003 Datum: 02.10.2003 Az.: I/10.1-024/30 Abteilung: 10.1 Umbesetzung des Ausschusses Jugendhilfe hier: Antrag der UWV-Fraktion In der Sitzung am 24.09.2003 hat der Kreisausschuss der Verwaltung den Auftrag erteilt, zu überprüfen, ob unter Bezugnahme auf den Antrag 58/2003 der UWV-Fraktion ein/e sachkundige/r Bürger/in ein Kreistagsmitglied vertreten kann oder nicht (siehe Z 1/A 58/2003). Innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen des § 41 Abs. 5 KrO NW können sachkundige Bürger/innen Kreistagsmitglieder vertreten oder von ihnen vertreten werden. Auf die beigefügten Kopien des § 41 KrO NW und die Kommentierung Held/Becker u. a. dazu (siehe Ziff. 7 zu § 41 KrO NW) wird verwiesen. gez. Rosenke