Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / A 58/2003
Datum: 02.10.2003
Az.: I/10.1-024/30
Abteilung: 10.1
Umbesetzung des Ausschusses Jugendhilfe
hier: Antrag der UWV-Fraktion
In der Sitzung am 24.09.2003 hat der Kreisausschuss der Verwaltung den Auftrag erteilt, zu
überprüfen, ob unter Bezugnahme auf den Antrag 58/2003 der UWV-Fraktion ein/e sachkundige/r
Bürger/in ein Kreistagsmitglied vertreten kann oder nicht (siehe Z 1/A 58/2003).
Innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen des § 41 Abs. 5 KrO NW können sachkundige
Bürger/innen Kreistagsmitglieder vertreten oder von ihnen vertreten werden.
Auf die beigefügten Kopien des § 41 KrO NW und die Kommentierung Held/Becker u. a. dazu
(siehe Ziff. 7 zu § 41 KrO NW) wird verwiesen.
gez. Rosenke