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Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, auf Benennung einer Straße vom 19.09.2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, auf Benennung einer Straße vom 19.09.2006) Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, auf Benennung einer Straße vom 19.09.2006)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-751/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 07.11.2006 Betreff: Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, auf Benennung einer Straße vom 19.09.2006 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, a) die Benennung einer noch zu erschließenden Straße auf dem Gelände ehemaligen der Zuckerfabrik nach Edgar Ackermann alternativ b) der Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 42 a Bedburg (Lärmschutzwall Zuckerfabrik) den Namen „Edgar-Ackermann-Straße“ zu geben.. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 19.09.2006 des Stadtverordneten Matthias Heinen wird die Benennung einer Straße nach „Edgar Ackermann“ beantragt. Bezüglich der Begründung hierfür wird auf den o.a. Antrag verwiesen. Herr Stadtverordneter Heinen schlägt vor, die Verbindungsstraße zwischen Schoßparkplatz und der Südumgehung als „Edgar-Ackermann-Straße“ auszuweisen. Auch wenn dies durchaus möglich ist, vertritt die Verwaltung die Auffassung, da dieses Teilstück der Straße außerhalb der Ortslage liegt und anbaufrei ist, dem ehemaligen Mitglied des Verwaltungsvorstandes der Stadt Bedburg nicht gerecht wird. In Abstimmung mit dem Antragsteller werden nunmehr folgende Alternativen vorgeschlagen: c) Benennung einer noch zu erschließenden Straße auf dem Gelände ehemaligen der Zuckerfabrik oder d) Benennung der Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 42 a Bedburg (Lärmschutzwall Zuckerfabrik). Die Lage dieser Straße ist dem beigefügten Plan zu entnehmen (Anlage 2). Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.10.2006 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Bürgermeister