Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
24.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses
Immobilien am 24.01.2007
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Zukünftige Baulandentwicklung in Erftstadt (390/2006)
Anlage 1 zur V 390/2006 wird zur Kenntnis genommen mit dem Hinweis, dass zum demographischen
Wandel die Empirica-Studie auf der Homepage der Deutschen Kreditbank eingesehen werden kann.
Anlage 2 wird wie folgt beschlossen:
Ziff. 1. Grundsätze für die städtische Bodenbevorratung wird dem Rat der Stadt Erftstadt zur
Beschlussfassung empfohlen mit folgender Änderung:
- Bebauungspläne, durch die an den bestehenden Ortsrändern auf bisher landwirtschaftlich
genutzten Grundstücken in größerem Umfang neues Baurecht entsteht, werden vorrangig dann
entwickelt, wenn die Stadt Eigentümer der betreffenden Grundstücke in diesem Gebiet ist, es sei
denn, die Eigentümerstruktur oder die Vermarktungssituation spricht gegen eine solche
Vorgehensweise.
- Sofern an den Rändern der bestehenden Ortsteile neue Baugebiete entstehen sollen und eine
kleinteilige Eigentumsstruktur gegen eine städtische Bodenbevorratung spricht, werden für diese
Gebiete Bebauungspläne auch ohne vorherigen Ankauf der Grundstücke durch die Stadt Erftstadt
aufgestellt. Die Bodenordnung erfolgt in diesem Gebieten in der Regel durch Umlegung nach den
§§ 45 ff. BauGB. In diesem Verfahren werden die umlegungsbedingten Mehrwerte zugunsten der
Stadt abgeschöpft.
- Nachverdichtungen im Innenbereich erfolgen in aller Regel ohne vorherigen Ankauf der
Grundstücke durch die Stadt, insbesondere wenn in diesen Gebieten eine differenzierte
Eigentümerstruktur vorliegt und die Eigentümer über jeweils nur relativ kleine Grundstücke
verfügen. Im Einzelfall, wenn im Innenbereich nur wenige Eigentümer über relativ große
Grundstücke verfügen, kann auch im Innenbereich eine städtische Bodenbevorratung sinnvoll
sein.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ziff. 2. Entwicklung neuer Baugebiete in den Jahren 2007 – 2010 wird dem Rat wie folgt zur
Beschlussfassung empfohlen:
Bezüglich des weiteren Vorgehens für das Baugebiet in Erftstadt-Liblar wird dem Rat zur
Beschlussfassung empfohlen zunächst gem. Alternative 1 nur die stadteigene Fläche zu erschließen.
Die Verwaltung wird gebeten, die zur Realisierung erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bezüglich der Entwicklung von Lechenich soll wie vorgeschlagen verfahren werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Bezüglich Bliesheim soll ebenfalls wie vorgeschlagen verfahren werden; die Grundstücksflächen
werden nicht angekauft, sondern es soll das Planverfahren und gegebenenfalls ein
Umlegungsverfahren eingeleitet werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Die CDU bittet die Verwaltung zusammen mit dem Ortsvorsteher von Herrig sowie den Petenten
einen Gesprächstermin zu vereinbaren und im nächsten Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
darüber zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 24.01.2007
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