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Beschlusstext (Festlegung der Wertgrenze gem. § 41 Abs. 1 Ziffer h GO NW für den Nachweis von Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan B der Haushaltspläne 2008 folgende)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Festlegung der Wertgrenze gem. § 41 Abs. 1 Ziffer h GO NW für den Nachweis von Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan B der Haushaltspläne 2008 folgende)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 19.06.2007 17 Festlegung der Wertgrenze gem. § 41 Abs. 1 Ziffer h GO NW für den Nachweis von Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan B der Haushaltspläne 2008 folgende (252/2007) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Die für die Aufstellung der Haushaltspläne ab 2008 maßgebliche Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan B wird auf 5.000 € festgesetzt.