Daten
Kommune
                    Erftstadt
                Größe
                        13 kB
                    Datum
                        19.06.2007
                    Erstellt
                        01.01.70, 00:00
                    Aktualisiert
                        01.01.70, 00:00
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Beschluss
der Sitzung
des Rates am 19.06.2007
17
Festlegung der Wertgrenze gem. § 41 Abs. 1 Ziffer h GO NW für den Nachweis von
Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan B der Haushaltspläne 2008 folgende (252/2007)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Die für die Aufstellung der Haushaltspläne ab 2008 maßgebliche Wertgrenze für die Veranschlagung
und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan B wird auf 5.000 € festgesetzt.