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Beschlusstext (Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 19.06.2007 28 Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges (304/2007) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung einer Ortsbesichtigung durch eine Kommission aus Vertretern der Fraktionen. Die Entscheidung über die Fällung von zwei Lindenbäumen auf dem Kölner Ring wird zurückgestellt.