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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 66E, Erftstadt-Köttingen, Im Längsbusch Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 66E, Erftstadt-Köttingen, Im Längsbusch
Aufstellungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 19.06.2007 33 Bebauungsplan Nr. 66E, Erftstadt-Köttingen, Im Längsbusch Aufstellungsbeschluss (259/2007) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Gem. § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66E, Erftstadt - Liblar, Im Längsbusch, nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) aufzustellen. Vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens soll ein Lärmgutachten erstellt werden, dessen Kosten der Antragsteller trägt.