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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-518/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 80 31 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.02.2006 Betreff: Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, Aussagen und insbesondere Zielsetzungen, die durch eine verstärkte und gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen sind, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen. Der Rhein-Erft-Kreis wird unter Beifügung eine Kostenkalkualtion gebeten mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den nächsten fünf Jahren geplant sind. Die geplante Verlegung des Bahnhaltepunktes soll als Investitionsmaßnahme bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Berücksichtigung finden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 23. November 2005 fordert der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Bedburg auf, die für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes relevanten Angelegenheiten bis zum 28.02.2006 mitzuteilen. Im Rahmen der Beratungen zum Hauhalt des Jahres 2005 bzw. den politischen Zielsetzungen, die im Haushaltsbuch für das Jahr 2005 festgeschrieben wurden, hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung die Thematik des ÖPNV in seiner Sitzung am 06.09.2005 ausführlich beraten. Hier wurde der Beschluss gefasst, keine Kürzungen von Fahrten vorzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der REVG die Strecken stärker zu bewerben, um eine höhere Auslastung zu erzielen. Der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises beinhaltet - die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, - die Ziele des Rhein-Erft-Kreises, - eine Bestandsaufnahme- eine Verkehrsprognose, - eine Zustandsbewertung, - das Maßnahmekonzept und - Aussagen über die Qualitätssicherung und die Finanzierungsplanung. Aussagen bzw. Zielsetzungen, die mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen sind, sind im Nahverkehrsplan nicht enthalten. Es dürfte jedoch im Interesse aller Kommunen sein, durch verstärkte und gezielte Werbung zu versuchen, die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Während der Nahverkehrsplan aus dem Jahre 1997 nur unwesentliche Aussagen über Qualitätsziele beinhaltete, sind bei der Fortschreibung dieses Planes im Jahre 2002 hier zahlreiche Ziele für - die Infrastruktur, - den Betrieb und - den Service definiert worden. Da die Qualitätssicherung nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Kosten des Rhein-Erft-Kreis bzw. den Kommunen hat, sollte der Rhein-Erft-Kreis gebeten werden mitzuteilen, welche Ziele, die im Jahre 2002 definiert worden sind, noch nicht erreicht wurden. Darüber hinaus sollte unter Beifügung einer Kostenkalkulation erläutert werden, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den nächsten fünf Jahren geplant sind. Abschließend sollte der Rhein-Erft-Kreis aufgefordert werden, als Investitionsmaßnahme die geplante Verlegung des Bahnhaltepunktes in Richtung Lindenstraße bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zu berücksichtigen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister