Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-518/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 80 31 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.02.2006
Betreff:
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, Aussagen und insbesondere
Zielsetzungen, die durch eine verstärkte und gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen sind, in den
Nahverkehrsplan aufzunehmen.
Der Rhein-Erft-Kreis wird unter Beifügung eine Kostenkalkualtion gebeten mitzuteilen, welche
Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den nächsten fünf Jahren geplant sind.
Die geplante Verlegung des Bahnhaltepunktes soll als Investitionsmaßnahme bei der
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Berücksichtigung finden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 23. November 2005 fordert der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Bedburg auf, die für
die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes relevanten Angelegenheiten bis zum 28.02.2006
mitzuteilen.
Im Rahmen der Beratungen zum Hauhalt des Jahres 2005 bzw. den politischen Zielsetzungen, die
im Haushaltsbuch für das Jahr 2005 festgeschrieben wurden, hat der Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung die Thematik des ÖPNV in seiner Sitzung am 06.09.2005 ausführlich beraten.
Hier wurde der Beschluss gefasst, keine Kürzungen von Fahrten vorzunehmen. Die Verwaltung
wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der REVG die Strecken stärker zu bewerben, um eine
höhere Auslastung zu erzielen.
Der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises beinhaltet
- die Ziele der Raumordnung und Landesplanung,
- die Ziele des Rhein-Erft-Kreises,
- eine Bestandsaufnahme- eine Verkehrsprognose,
- eine Zustandsbewertung,
- das Maßnahmekonzept und
- Aussagen über die Qualitätssicherung und die Finanzierungsplanung.
Aussagen bzw. Zielsetzungen, die mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen sind,
sind im Nahverkehrsplan nicht enthalten. Es dürfte jedoch im Interesse aller Kommunen sein,
durch verstärkte und gezielte Werbung zu versuchen, die Fahrgastzahlen zu erhöhen.
Während der Nahverkehrsplan aus dem Jahre 1997 nur unwesentliche Aussagen über
Qualitätsziele beinhaltete, sind bei der Fortschreibung dieses Planes im Jahre 2002 hier zahlreiche
Ziele für
- die Infrastruktur,
- den Betrieb und
- den Service
definiert worden.
Da die Qualitätssicherung nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Kosten des Rhein-Erft-Kreis
bzw. den Kommunen hat, sollte der Rhein-Erft-Kreis gebeten werden mitzuteilen, welche Ziele, die
im Jahre 2002 definiert worden sind, noch nicht erreicht wurden. Darüber hinaus sollte unter
Beifügung einer Kostenkalkulation erläutert werden, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in
den nächsten fünf Jahren geplant sind.
Abschließend sollte der Rhein-Erft-Kreis aufgefordert werden, als Investitionsmaßnahme die
geplante Verlegung des Bahnhaltepunktes in Richtung Lindenstraße bei der Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes zu berücksichtigen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister