Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-519/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.02.2006
Betreff:
Bauantrag zur Errichtung von 2 Wohncontainern zur Unterbringung von Saisonarbeitern für den
vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb (Gärtnerei) im Außenbereich von Kirchherten, Am Kölner
Pfädchen 21, Gemarkung Pütz, Flur 22, Flurstück 1
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36
Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohncontainern zur
Unterbringung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft (Gärtnerei) im Außenbereich von
Kirchherten in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Betrieb zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 23.11.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, ein
Bauantrag zur Genehmigung von zwei Wohncontainern für Saisonarbeitskräfte in der
Landwirtschaft (Gärtnerei) gestellt. Mit Verfügung vom 07.12.2005 bittet der Landrat des RheinErft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag.
Gemäß § 35 Baugesetzbuch liegt das o.g. Grundstück im Außenbereich. § 35 Abs. 1, Satz 1 und
Satz 2 besagen, dass im „Aussenbereich ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt
oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient“.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht
angenommen.
Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Straße
„Kölner Pfädchen“ gesichert. Ferner dienen Die Wohncontainer einem landwirtschaftlichen Betrieb
und nehmen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.
Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zur Genehmigung der
Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen: Grundkarte, Lageplan, Ansichten, Grundriss
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister