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Beschlusstext (Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 13.09.2007 8 Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst (452/2007) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des feuerwehrtechnischen Dienstes im Schichtdienst, die sich gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr zu einer freiwilligen, erhöhten wöchentlichen Regelarbeitszeit bereit erklärt haben, wird rückwirkend ab dem 30.06.2007 für jede tatsächlich geleistete Dienstschicht eine Zulage in Höhe von 20 €uro gewährt. Sofern diese Mehrausgaben im Laufe des Haushaltsjahres nicht aus dem Personalbudget 399 zu erwirtschaften sind, werden die für die Zahlung der besonderen Zulage benötigten Mittel überplanmäßig bereit gestellt. Die Deckung erfolgt dann aus dem Gesamthaushalt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)