Daten
Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.03.12, 18:26
Aktualisiert
26.03.12, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 26. März 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 09.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
1.
RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach
im Zeitraum 2020 bis 2030
Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung
des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans)
(Vorlage-Nr. 10/2012)
Herr Dr. Kosma trägt vor.
StV Gussen erkundigt sich nach einem Plan aus dem ersichtlich ist, wie Groß die Flächen
sind, die auf dem Stadtgebiet Jülich betroffen sind.
Herr Dr. Kosma führt aus, das ca. 40 ha nach dem Artenschutzkonzept umgestaltet werden.
Von der Umgestaltung Altwaldbereich ist eine Fläche von ca. 305 ha betroffen.
Landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen sollen in halboffene Parklandschaften
umgewandelt werden. Die Vernetzung der Flächen soll durch entsprechende
Vernetzungsstrukturen geschaffen werden, die Tierwanderungen ermöglichen.
Zur Frage von StV Laufs warum die Unterlagen nicht im PDF-Format der Bevölkerung zur
Verfügung gestellt werden und bezüglich des Grundwasserwiederanstiegs erläutert Dr.
Kosma, dass die zuständige Behörde den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz
nachkommen und demnach die Angelegenheit in Papierform abwickeln muß. Um einen
Überblick zu ermöglichen sind aber auch Informationen im Internet veröffentlicht worden.
Ein Grundwasseranstieg wird nach Ende der Absenkung erfolgen. Bewegungsaktive
Bereiche, die bereits durch die Absenkung betroffen waren, werden auch weiterhin
beeinträchtigt sein. Er erwarte aber keine Vernässungsschäden.
StV Engels führt aus, dass nicht nur 100 ha der Landwirtschaft und Kaufkraft
verlorengehen, sondern sich auch Nachteile für die betroffenen Grundstückeigentümer
ergeben.
Dr. Kosma erwidert, dass man mit der Landwirtschaft kooperieren wolle.
Auch die umgestalteten Flächen müssen bewirtschaftet werden. Angestrebt sei auch der
Erwerb der notwendigen Flächen im Rahmen einer gütlichen Einigung. Letztendlich könne
es aber auch zur Enteignung kommen. Im Übrigen würden auch wieder 850 ha rekultivierte
Fläche zurückgegeben.
StV Gussen verweist darauf, dass die rekultivierten Flächen im Rahmen des Tagebaues kein
Ausgleich sind. Für den Artenschutz können sie weiter als Ausgleich angerechnet werden.
SB Talarek weist auf den Verlust wertvoller Lösflächen hin. Zu ihrer Frage bezüglich der
Auswirkungen auf die Zitadelle erwidert Dr. Kosma, dass Bereiche in denen Bergschäden
bestehen auch in Zukunft betroffen sein werden.
Der Ausschußvorsitzende schlägt vor, dass die Fraktionen ihre Anregungen für die
Stellungnahme bei der Verwaltung einreichen.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 09.02.2012
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