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Beschlusstext (RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.03.12, 18:26
Aktualisiert
26.03.12, 18:26
Beschlusstext (RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030
Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans)) Beschlusstext (RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030
Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

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Stadt Jülich Jülich, 26. März 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 09.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 1. RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans) (Vorlage-Nr. 10/2012) Herr Dr. Kosma trägt vor. StV Gussen erkundigt sich nach einem Plan aus dem ersichtlich ist, wie Groß die Flächen sind, die auf dem Stadtgebiet Jülich betroffen sind. Herr Dr. Kosma führt aus, das ca. 40 ha nach dem Artenschutzkonzept umgestaltet werden. Von der Umgestaltung Altwaldbereich ist eine Fläche von ca. 305 ha betroffen. Landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen sollen in halboffene Parklandschaften umgewandelt werden. Die Vernetzung der Flächen soll durch entsprechende Vernetzungsstrukturen geschaffen werden, die Tierwanderungen ermöglichen. Zur Frage von StV Laufs warum die Unterlagen nicht im PDF-Format der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden und bezüglich des Grundwasserwiederanstiegs erläutert Dr. Kosma, dass die zuständige Behörde den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz nachkommen und demnach die Angelegenheit in Papierform abwickeln muß. Um einen Überblick zu ermöglichen sind aber auch Informationen im Internet veröffentlicht worden. Ein Grundwasseranstieg wird nach Ende der Absenkung erfolgen. Bewegungsaktive Bereiche, die bereits durch die Absenkung betroffen waren, werden auch weiterhin beeinträchtigt sein. Er erwarte aber keine Vernässungsschäden. StV Engels führt aus, dass nicht nur 100 ha der Landwirtschaft und Kaufkraft verlorengehen, sondern sich auch Nachteile für die betroffenen Grundstückeigentümer ergeben. Dr. Kosma erwidert, dass man mit der Landwirtschaft kooperieren wolle. Auch die umgestalteten Flächen müssen bewirtschaftet werden. Angestrebt sei auch der Erwerb der notwendigen Flächen im Rahmen einer gütlichen Einigung. Letztendlich könne es aber auch zur Enteignung kommen. Im Übrigen würden auch wieder 850 ha rekultivierte Fläche zurückgegeben. StV Gussen verweist darauf, dass die rekultivierten Flächen im Rahmen des Tagebaues kein Ausgleich sind. Für den Artenschutz können sie weiter als Ausgleich angerechnet werden. SB Talarek weist auf den Verlust wertvoller Lösflächen hin. Zu ihrer Frage bezüglich der Auswirkungen auf die Zitadelle erwidert Dr. Kosma, dass Bereiche in denen Bergschäden bestehen auch in Zukunft betroffen sein werden. Der Ausschußvorsitzende schlägt vor, dass die Fraktionen ihre Anregungen für die Stellungnahme bei der Verwaltung einreichen. Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 09.02.2012 Seite 2