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Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 19 "Kreisbahnhof II" a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 13 und 3 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.03.12, 18:26
Aktualisiert
26.03.12, 18:26
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 19 "Kreisbahnhof II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 13 und 3 BauGB) Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 19 "Kreisbahnhof II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 13 und 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 26. März 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 09.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10. 2. Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 19 "Kreisbahnhof II" a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 13 und 3 BauGB (Vorlage-Nr. 16/2012) Beschluss: Abgesetzt Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 a BauGB wird der Bebauungsplan Koslar Nr. 19 „Kreisbahnhof II“ im Bereich der Parzellen 382 – 385, 401 und 402 geändert. Der Änderungsbereich ist im Plan vom 14.01.2012 dargestellt. Ziel der Änderung ist die Errichtung von Gebäuden mit Wohn- und Büronutzung für eine Versicherungsagentur und eine Steuerberatungskanzlei. Folgende Festsetzungen sollen geändert werden: 1. alt: allgemeines Wohngebiet neu: besonderes Wohngebiet (eingeschränkt) 2. alt: Grundflächenzahl 0,3 neu: Grundflächenzahl 0,4 3. alt: Hauptfirstrichtung rechtwinklig zur Straße neu: offene Firstrichtung 4. Aufhebung des Pflanzgebotes entlang der Grundstückgrenze zur Straße. 5. alt: maximale Firsthöhe 9,00 m neu: maximale Firsthöhe 10,00 m alt: minimale Firsthöhe 8,00 , neu: minimale Firsthöhe 7,00 m alt: maximale Traufhöhe 4,50 m neu: maximale Traufhöhe 6,00 m 6. alt: Dachneigung 32° bis 42° neu: Dachneigung 25° bis 45° b) Aufgrund der §§ 13 a Abs. 3, 13 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 19 „Kreisbahnhof II“ im beschleunigten Verfahren auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. <314/2008 1. Änderung des Bebauungsplane>><<BeschlText Ende>> Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 09.02.2012 Seite 2