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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 28 n "Heckfeld", 2. Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.03.12, 18:26
Aktualisiert
26.03.12, 18:26
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 28 n "Heckfeld", 2. Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 26. März 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 09.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Bebauungsplan Nr. 28 n "Heckfeld", 2. Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlage-Nr. 18/2012) Beigeordneter Schulz teilt mit, dass in der kommenden Sitzung im nichtöffentlichen Teil das Spielhallenkonzept vorgestellt werden soll. Er erläutert, warum der vorgeschlagene Beschluß notwendig ist. Als Anregung seitens Herrn Riebe, Umweltbeirat, und SB Talarek wird aufgenommen, das evtl. Fledermäuse durch die 24-Stunden-Beleuchtung beeinträchtigt werden. StV Cremerius bittet im Hauptausschuß das Steueraufkommen der Spielhallen mitzuteilen. Beigeordneter Schulz sagt Klärung zu, die Mitteilung darüber könne in der kommenden Sitzung erfolgen zu der auch der Gutachter eingeladen ist. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 28 n „Heckfeld“, 2. Änderung, aufgestellt. Mit dieser Änderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros durch die Ergänzung der textlichen Festsetzungen geschaffen werden.