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Beschlusstext (2. Änderung der Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
74 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
29.10.15, 13:02
Aktualisiert
29.10.15, 13:02
Beschlusstext (2. Änderung der Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Donnerstag, den 22.10.2015. Sitzungsbeginn: 13. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:35 Uhr 2. Änderung der Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich wie folgt zu ändern: § 2 Nr. 12 ist ersatzlos zu streichen. § 3 Nr. 3 und 4 erhalten folgende Fassung: 3. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. 4. Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 3 Nr. 4) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrankoder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dringe zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Im § 4 Nr. 5 ist der Begriff „Bademeister“ durch „diensthabende Mitarbeiter“ zu ersetzen. § 4 Nr. 13 ist wie folgt zu ändern: Speisen und alkoholfreie Getränke dürfen mitgebracht, jedoch nur in dem dafür ausgewiesenen Raum verzehrt werden. Beratungsverlauf: Bürgermeisterin Schunck-Zenker verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)