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Beschlusstext (3. Änderung der Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
169 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
17.11.17, 13:01
Aktualisiert
17.11.17, 13:01
Beschlusstext (3. Änderung der Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales am Dienstag, den 07.11.2017. Sitzungsbeginn: 6. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:23 Uhr 3. Änderung der Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich Empfehlungsbeschluss: Der Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales empfiehlt dem Stadtrat, die Haus- und Badeordnung für das Hallenbad wie folgt zu ändern: § 1 Nr. 9 erhält folgende Fassung: Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. § 1 Nr. 13 ist einzufügen: Jedem Badegast stehen bei Mängeln, Reklamationen und Beanstandungen die gesetzlichen Rechte zu. Die Mitarbeiter des Hallenbades sind von montags bis freitags zwischen 8:00 – 16:00 Uhr telefonisch (02462/8598) oder per Email (Ruba@linnich.de) zu erreichen. Die europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet, die auf der Internetseite ec.europa.eu eingerichtet ist. Es wird daraufhin gewiesen, dass keine Verpflichtung besteht, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen sowie der Internetplattform beizutreten. Beratungsverlauf: Wortmeldungen ergeben sich nicht. Beratungsergebnis: Einstimmig, keine Enthaltungen