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Beschlusstext (Anlage zu A 7/3210 und B 8/0570 Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße und Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg”)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Anlage  zu   A 7/3210 und  B 8/0570
Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße
 und  Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg”)

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Beschluss der Sitzung des Werksauschusses Straßen am 22.02.2006 6 Anlage zu A 7/3210 und B 8/0570 Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße und Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg” (Drs.Nr. 51/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Die u.a. Baumaßnahmen werden grundsätzlich befürwortet. Bei der Gehwegverbreiterung soll die Variante 3 zur Ausführung kommen. Der Eigenbetrieb Straßen wird beauftragt, alle erforderlichen Abstimmungen mit dem Rhein-ErftKreis als Straßenverkehrs- und Polizeibehörde durchzuführen und mit dem Straßenbaulastträger (gleichfalls Rhein-Erft-Kreis) diesbezüglich eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. Nach Bereitstellung der Mittel im Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes kann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen.