Daten
Kommune
Linnich
Größe
76 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
16.12.16, 13:01
Aktualisiert
16.12.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt
am Dienstag, den 06.12.2016.
Sitzungsbeginn:
9.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:07 Uhr
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich
Ortschaft Linnich “Neue Mitte Nord/Place de Lesquin“
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Empfehlungsbeschluss:
Zu II. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt
Linnich die Feststellung, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen
abgegeben wurden.
Zu III. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, die sich
zur Planung geäußert haben.
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern Öffentlicher Belange wurden die in
der Anlage zu den Positionen 1 – 28 wiedergegebenen Stellungnahmen abgegeben.
1.
Seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgt die Abwägung
und Beschlussfassung zu den Positionen 1 – 28 der Tabelle entsprechend den
dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt
Linnich, die Abwägung und Beschlussfassung entsprechend den in der Tabelle
dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen zu beschließen.
Zu IV. Vorschlag Gesamtbeschluss
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt
Linnich, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Linnich “Neue
Mitte Nord/Place de Lesquin“ auf Basis der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
und aller Gutachten für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsverlauf:
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 06.12.2016
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