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Info GB (Hilfe zur Arbeit im Kreis Euskirchen hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 50/411-12 X Öffentliche Sitzung Datum: Info 91/2003 03.09.2003 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 16.09.2003 Hilfe zur Arbeit im Kreis Euskirchen hier: Sachstandsbericht Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 15 563 Abt.: 50 Über die Durchführung der Hilfe zur Arbeit im Kreis Euskirchen wurde dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit zuletzt im November 2002 berichtet. In der Zwischenzeit haben sich einige wesentliche Grundlagen für die Arbeit der Abteilung Soziales aber auch für die Kooperationspartner verändert. Beeinträchtigungen hat dieser Aufgabenschwerpunkt insbesondere durch die veränderte Arbeitsmarktsituation erfahren. Konjunkturelle Einbrüche wirken sich besonders auf schwer vermittelbare Menschen aus, deren fachliche Qualifikation sich oft im unteren Bereich bewegt. Hinzu kommen häufig persönliche Probleme. Für diese Personen ist es schwierig, geeignete Arbeitsplätze im 1. Arbeitsmarkt zu finden. Zudem sind diese Arbeitsplätze meistens die, die in Zeiten konjunktureller Einbrüche zuerst wegfallen. Das Land NRW hat für das Jahr 2003 über das zuständige Regionalsekretariat den Gebietskörperschaften der Region Aachen die Quoten für die ESF-kofinanzierten Mittel (ESF = Europäischer Sozialfonds) für die einzelnen Politikfelder bekannt gegeben. Diese Mittel wurden zwischenzeitlich weitestgehend gestrichen. Für den Bereich Soziales sind von den 5 geplanten und ursprünglich aus der Quote finanzierbaren Maßnahmen nur noch 2 durchführbar. Dies ist nur deshalb gelungen, da der Kreis Euskirchen die Planung und den Beginn der Maßnahmen im Vergleich zu den anderen Gebietskörperschaften sehr frühzeitig umgesetzt hat. Durch die Streichung der ESF-Mittel entfallen Maßnahmenplätze für 51 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Bereitstellung von Mitteln für die Qualifizierung und Beschäftigung von Sozialhilfeempfangenden für das Jahr 2004 aus dem ESF ist eher unwahrscheinlich, da das Land NRW keine Kofinanzierung bereitstellen wird. Die Auswertung der Erfolgsquoten der abgeschlossenen Maßnahmen ist noch nicht erfolgt; hierüber wird der Ausschuss anlässlich des nächsten Berichts informiert. Die Abteilung Soziales führt die eigenen Maßnahmen „Projekt 2000“ sowie „Impulse“ fort. In beiden Maßnahmen werden trotz der oben beschriebenen Einschränkungen weiterhin gute Erfolge erzielt. In Kooperation mit dem Arbeitsamt Brühl, Geschäftsstellen Euskirchen und Kall, hat der Kreis Euskirchen mit Beginn 01.08.2003 eine neue gemeinsame Maßnahme begonnen, die unter dem Seite - 2 Namen „EU-aktiv“ geführt wird. Die bewährte Konzeption des „Projekt 2000“ liegt dieser Maßnahme zugrunde. Bevorzugt werden hier sog. „Doppelbezieher“ betreut. Dies sind Personen, die gleichzeitig Leistungen der Arbeitsverwaltung, also Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld, und Sozialhilfe beziehen. Arbeitsverwaltung und Sozialhilfeträger beteiligen sich hälftig an den Kosten und weisen gemeinsam die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu. Mit diesem Projekt werden außerdem Strukturen geschaffen, die möglicherweise als Vorläufer gemeinsamer Anlaufstellen oder von JobCentern dienen können. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zum 01.07.2003 ein Sonderprogramm zum Einstieg arbeitsloser Jugendlicher in Beschäftigung und Qualifizierung - Jump Plus – aufgelegt (Laufzeit bis 31.12.2004). In diesem Programm soll jedem erwerbsfähigen Jugendlichen, der bei Beginn der Maßnahme das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und auf dem regulären Arbeitsmarkt weder einen Ausbildungsplatz noch eine Beschäftigung gefunden hat, eine zumutbare Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme angeboten werden. In Abstimmung mit dem Arbeitsamt und den in Frage kommenden Qualifizierungsträgern führt der Kreis Euskirchen als Maßnahmeträger seit dem 01.09.2003 dieses Programm durch. Insgesamt werden im Durchschnitt bei vier Qualifizierungsträgern ca. 100 Jugendliche beschäftigt und qualifiziert. Die Maßnahme dauert für die Teilnehmerin/ den Teilnehmer maximal 6 Monate. In Kürze wird ein weiteres Sonderprogramm umzusetzen sein, das unter dem Titel (WiederEinstieg von Langzeitarbeitslosen ab 25 Jahren in Beschäftigung (Arbeit für Langzeitarbeitslose – AfL –) veröffentlicht ist. Die Richtlinie tritt am 01.09.2003 in Kraft. Das Programm soll bis zum 31.12.2004 laufen. Auch hier wird der Kreis Euskirchen als Maßnahmeträger fungieren und das Sonderprogramm in Kooperation mit den Qualifizierungsträgern umsetzen. Die Maßnahmedauer pro teilnehmender Person beträgt ebenfalls 6 Monate. Im Gegensatz zu Jump Plus werden mit den Fallpauschalen versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründet. Die Teilnehmerzahl wird voraussichtlich bei 25 bis 30 Personen liegen. Ziel dieses Programms ist es ebenfalls, eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Abteilung Soziales wird auch in Zukunft die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten beobachten und berücksichtigten und darüber hinaus in enger Kooperation mit der Arbeitsverwaltung die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe begleiten. In Vertretung: gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)