Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7123/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
29.09.2009
Betreff:
Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg
- Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und beschließt die Begrenzung der weiterführenden Schulen wie in der Vorlage
beschrieben. Gleichzeitig sind die Schulleitungen unter Beachtung der genannten Grenzen
berechtigt, Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet Bedburg haben,
aufzunehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 21.04.2009 wurde
verwaltungsseitig unter TOP Mitteilungen Schule, Übergangsverhalten zur weiterführenden Schule
- WP7-62/2009 - bereits darauf hingewiesen, dass die Aufrechterhaltung der bisherigen Zahl der
Parallelklassen im Eingangsjahr [Zügigkeiten] bedenklich ist. Ursächlich hierfür ist vorrangig die
demographische Entwicklung; wenngleich in Bedburg - im Vergleich zu anderen Kommunen - noch
keine gravierenden Probleme erkennbar sind [Gymnasium 150, Realschule 95, Hauptschule 41
Anmeldungen], ist zur dauerhaften Qualitätssicherung des Schulstandortes Bedburg ein stabiles,
gleichbleibendes Schulangebot unabdingbar. Neben einem `komparativen Konkurrenzvorteil´
gegenüber den Nachbarkommunen ist aus Sicht der Verwaltung auch ein Überdenken des
Schuleinzugsbereichs unabdingbar.
Rechtlich betrachtet entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme der Schülerin oder des
Schülers eigenverantwortlich innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens,
insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang; § 46 I Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen [SchulG NRW]. Einen solchen Rahmen hat der Schulträger insofern
festgelegt, als dass Schülerinnen und Schüler, die keinen Wohnsitz in Bedburg haben, nicht
aufzunehmen sind; einzige Ausnahme bildet das Gymnasium betreffend der Schülerinnen und
Schüler aus der Gemeinde Elsdorf. Rechtlich ist eine derartige Vorgabe - mit der `Besonderheit´
der Elsdorfer Schüler für das Gymnasium - betreffend der Haupt- und Realschule zulässig; gemäß
§ 46 V SchulG NRW darf Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der
gewünschten Schulform nicht besuchen können, die Aufnahme in die Schule einer anderen
Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen.
Ursächlich für die o. a. Rahmenvorgabe des Schulträgers waren vorrangig fiskalische
Gesichtspunkte; so `verursacht´ jede Schülerin und jeder Schüler Kosten für Lehr- und Lernmittel
[siehe Budgetrichtlinien für die Schulen], laufende Unterhaltungskosten und ggf. Kosten für die
Schülerbeförderung; auch resultiert die Rahmenvorgabe des Schulträgers aus der Zeit der
`schülerstarken Jahrgänge´ und war insofern erforderlich, um die Aufnahme aller Schülerinnen und
Schülern aus dem Stadtgebiet Bedburg sicherstellen zu können.
Hinsichtlich der fiskalischen Gesichtspunkte ist zwischenzeitlich insofern eine Änderung
eingetreten, als dass seitens des Landes sogenannte Schulpauschalen, die sich anhand der
konkreten Schülerzahl berechnen, gewährt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher, da
wie nachfolgenden Grafiken zu entnehmen - die Schülerzahlen rückläufig sind, gegengesteuert
werden, um die derzeitigen Schulstärken/ Zügigkeiten der jeweiligen Schulen, die zur
Qualitätssicherung unabdingbar sind, dauerhaft halten zu können.
Bezüglich der einzelnen Schulformen ergibt sich folgendes Bild:
Hauptschule
Nachfolgende Grafik zeigt, dass sich die Schülerzahl innerhalb eines Zeitkorridors von nur 6
Jahren von 577 auf 416 Schülerinnen und Schüler, somit um rd. 28 % reduziert hat; ausgehend
von einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 entspricht dies dem Verlust eines Zuges [von 4- auf 3Zügigkeit]. Neben den Auswirkungen der demographischen Entwicklung ist ein weiterer Grund für
den Rückgang der Schülerinnen und Schüler im geänderten Wahlverhalten zu sehen; wechselten
in früheren Jahren [siehe Schulentwicklungsplan 2005 für die Schuljahre 2000/ 2001 ff.] rd. 26 %
der Bedburger Grundschulabsolventen auf die Hauptschule, liegt der Anteil heute bei lediglich rd.
14 - 18%.
Bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 kann die Schulleitung - grundsätzlich - Klassengrößen
in einer Bandbreite von 18 bis 30 bilden; § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs.
2 SchulG NRW/ AVO-Richtlinien 2006/07 [AVO-RL]. Gem. § 82 Abs. 4 SchulG hat eine
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Sitzungsvorlage
Hauptschule eine Mindestgröße von 2 Parallelklassen pro Jahrgang, wobei eine Hauptschule mit
einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden kann, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg
zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet
werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung
ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von
entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht
übernommen werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und
- soweit erforderlich - durch zusätzliche Lehrerstellen sicherzustellen.
Bei einem vorhandenen Raumangebot von 21 Klassen- und 15 Fachräumen bei einem
Raumbedarf von insgesamt 30 bei einer 3-zügigen Hauptschule, kommt aus Sicht der Verwaltung
eine Begrenzung auf eine 3-Zügigkeit in Betracht. Hierbei soll der Schulleitung der Spielraum
gelassen werden, Über- bzw. Unterschreitungen der Zügigkeit eines Jahrgangs mit anderen
Jahrgängen zu kompensieren; vorrangig ist hierbei selbstverständlich die Versorgung der
Bedburger Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
Hauptschule
700
600
75
500
79
85
114
92
76
107
400
Klasse 10
81
76
108
103
102
300
98
77
91
92
120
92
Klasse 6
Klasse 5
94
200
Klasse 8
Klasse 7
96
109
Klasse 9
82
73
71
88
92
80
83
84
87
100
82
0
2003/2004
65
61
69
2004/2005
2005/2006
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75
59
59
56
43
55
47
46
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2007/2008
2008/2009
2009/2010
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Sitzungsvorlage
Realschule
In der Realschule der Stadt Bedburg ist die Situation - zumindest derzeit - entspannter. Auch wenn
die Schülerzahlen vom Schuljahr 2003/ 2004 zum Schuljahr 2008/ 2009 um rund 70
zurückgegangen ist, liegt sie im Durchschnitt immer noch bei einer Zügigkeit von 3,4. Der
Klassenfrequenzrichtwert liegt bei 28, die Bandbreite bei 26 bis 30 bzw. bei einer Zügigkeit von 4
bei 27 bis 29. Für eine 4-zügige Realschule werden 24 Klassen- und 13 Fachräume benötigt;
derzeit verfügt die Realschule über 27 Klassen- und 7 Fachräume, womit eine - durchschnittliche 3,5 Zügigigkeit abgedeckt werden kann. Eine Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und
Schülern ist daher - zumindest derzeit - nicht angesagt. Soweit Räume nicht für den `reinen´
Schulbedarf notwendig sind, könnten diese - wie bereits derzeit der Fall - sonstigen Bestimmungen
[Streitschlichtung, Schülercafe etc.pp.] zugeführt werden.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Realschule Bedburg auf.
Realschule
700
600104
101
114
88
500
115
105
109
99
118
94
110
400
112
105
Klasse 9
101
115
Klasse 8
103
72
101
300
97
Klasse 10
Klasse 7
Klasse 6
Klasse 5
119
104
92
101
69
200
114
104
112
103
84
97
103
94
107
2006/2007
2007/2008
2008/2009
100
105
104
0
2003/2004
2004/2005
81
2005/2006
Gymnasium
Ähnlich wie bei der Realschule ist auch um im Silverberg Gymnasium mit zwischenzeitlich über
1.000 Schülerinnen und Schülern kein Änderungsbedarf erkennbar. Mit einer durchgängigen 5Zügigkeit kann das Gymnasium den vorhandenen Raumbestand voll und zufriedenstellend nutzen.
Aufgrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur nimmt der Raumbedarf und (!) die tatsächliche
Schülerzahl kurzfristig ab. Ab dem Schuljahr 2013/ 2014 stehen ggf. dann freie Raumkapazitäten
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Sitzungsvorlage
für anderweitige Nutzungen - siehe auch Anmerkungen Realschule - zur Verfügung, wobei dies
aus Sicht der Verwaltung im Rahmen der pädagogischen Übermittagsbetreuung auch angezeigt
ist.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Silverberg-Gymnasiums auf.
Gymnasium
1200
83
71
81
123
88
129
83
125
96
83
1000
60
76
67
51
56
80
800 80
97
97
76
96
80
98
119
101
107
120
121
Klasse 13
Klasse 12
116
104
600133
99
101
122
130
140
Klasse 11
Klasse 10
Klasse 9
125
103
Klasse 8
Klasse 7
106
119
123
Klasse 6
145
140
400
146
171
107
Klasse 5
133
147
110
147
160
183
150
106
200150
117
121
110
0
2003/2004
2004/2005
148
166
181
149
149
2005/2006
2006/2007
2007/2008
2008/2009
2009/2010
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung nachfolgende Vorgehensweise vor:
1. die Zügigkeit der Hauptschule auf durchschnittlich 3, die der Realschule auf durchschnittlich 3,5
und die des Gymnasiums auf durchschnittlich 5 zu begrenzen,
2. den Schulleitungen - unter Einhaltung der vorgenannten Zügigkeiten - die Aufnahme von
Schülerinnen und Schülern ohne Wohnsitz im Stadtgebiet Bedburg zu genehmigen.
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18.09.2009
----------------------------------Brunken
stv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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