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Beschlussvorlage (Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg - Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
Beschlussvorlage (Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg
- Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler) Beschlussvorlage (Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg
- Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler) Beschlussvorlage (Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg
- Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler) Beschlussvorlage (Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg
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- Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7123/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 29.09.2009 Betreff: Stärkung des Schulzentrums/ Schulstandorts Bedburg - Aufnahme nicht Bedburger Schülerinnen und Schüler Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Begrenzung der weiterführenden Schulen wie in der Vorlage beschrieben. Gleichzeitig sind die Schulleitungen unter Beachtung der genannten Grenzen berechtigt, Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet Bedburg haben, aufzunehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 21.04.2009 wurde verwaltungsseitig unter TOP Mitteilungen Schule, Übergangsverhalten zur weiterführenden Schule - WP7-62/2009 - bereits darauf hingewiesen, dass die Aufrechterhaltung der bisherigen Zahl der Parallelklassen im Eingangsjahr [Zügigkeiten] bedenklich ist. Ursächlich hierfür ist vorrangig die demographische Entwicklung; wenngleich in Bedburg - im Vergleich zu anderen Kommunen - noch keine gravierenden Probleme erkennbar sind [Gymnasium 150, Realschule 95, Hauptschule 41 Anmeldungen], ist zur dauerhaften Qualitätssicherung des Schulstandortes Bedburg ein stabiles, gleichbleibendes Schulangebot unabdingbar. Neben einem `komparativen Konkurrenzvorteil´ gegenüber den Nachbarkommunen ist aus Sicht der Verwaltung auch ein Überdenken des Schuleinzugsbereichs unabdingbar. Rechtlich betrachtet entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers eigenverantwortlich innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang; § 46 I Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen [SchulG NRW]. Einen solchen Rahmen hat der Schulträger insofern festgelegt, als dass Schülerinnen und Schüler, die keinen Wohnsitz in Bedburg haben, nicht aufzunehmen sind; einzige Ausnahme bildet das Gymnasium betreffend der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Elsdorf. Rechtlich ist eine derartige Vorgabe - mit der `Besonderheit´ der Elsdorfer Schüler für das Gymnasium - betreffend der Haupt- und Realschule zulässig; gemäß § 46 V SchulG NRW darf Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, die Aufnahme in die Schule einer anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen. Ursächlich für die o. a. Rahmenvorgabe des Schulträgers waren vorrangig fiskalische Gesichtspunkte; so `verursacht´ jede Schülerin und jeder Schüler Kosten für Lehr- und Lernmittel [siehe Budgetrichtlinien für die Schulen], laufende Unterhaltungskosten und ggf. Kosten für die Schülerbeförderung; auch resultiert die Rahmenvorgabe des Schulträgers aus der Zeit der `schülerstarken Jahrgänge´ und war insofern erforderlich, um die Aufnahme aller Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtgebiet Bedburg sicherstellen zu können. Hinsichtlich der fiskalischen Gesichtspunkte ist zwischenzeitlich insofern eine Änderung eingetreten, als dass seitens des Landes sogenannte Schulpauschalen, die sich anhand der konkreten Schülerzahl berechnen, gewährt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher, da wie nachfolgenden Grafiken zu entnehmen - die Schülerzahlen rückläufig sind, gegengesteuert werden, um die derzeitigen Schulstärken/ Zügigkeiten der jeweiligen Schulen, die zur Qualitätssicherung unabdingbar sind, dauerhaft halten zu können. Bezüglich der einzelnen Schulformen ergibt sich folgendes Bild: Hauptschule Nachfolgende Grafik zeigt, dass sich die Schülerzahl innerhalb eines Zeitkorridors von nur 6 Jahren von 577 auf 416 Schülerinnen und Schüler, somit um rd. 28 % reduziert hat; ausgehend von einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 entspricht dies dem Verlust eines Zuges [von 4- auf 3Zügigkeit]. Neben den Auswirkungen der demographischen Entwicklung ist ein weiterer Grund für den Rückgang der Schülerinnen und Schüler im geänderten Wahlverhalten zu sehen; wechselten in früheren Jahren [siehe Schulentwicklungsplan 2005 für die Schuljahre 2000/ 2001 ff.] rd. 26 % der Bedburger Grundschulabsolventen auf die Hauptschule, liegt der Anteil heute bei lediglich rd. 14 - 18%. Bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 kann die Schulleitung - grundsätzlich - Klassengrößen in einer Bandbreite von 18 bis 30 bilden; § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW/ AVO-Richtlinien 2006/07 [AVO-RL]. Gem. § 82 Abs. 4 SchulG hat eine Beschlussvorlage WP7-123/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hauptschule eine Mindestgröße von 2 Parallelklassen pro Jahrgang, wobei eine Hauptschule mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden kann, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und - soweit erforderlich - durch zusätzliche Lehrerstellen sicherzustellen. Bei einem vorhandenen Raumangebot von 21 Klassen- und 15 Fachräumen bei einem Raumbedarf von insgesamt 30 bei einer 3-zügigen Hauptschule, kommt aus Sicht der Verwaltung eine Begrenzung auf eine 3-Zügigkeit in Betracht. Hierbei soll der Schulleitung der Spielraum gelassen werden, Über- bzw. Unterschreitungen der Zügigkeit eines Jahrgangs mit anderen Jahrgängen zu kompensieren; vorrangig ist hierbei selbstverständlich die Versorgung der Bedburger Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Hauptschule 700 600 75 500 79 85 114 92 76 107 400 Klasse 10 81 76 108 103 102 300 98 77 91 92 120 92 Klasse 6 Klasse 5 94 200 Klasse 8 Klasse 7 96 109 Klasse 9 82 73 71 88 92 80 83 84 87 100 82 0 2003/2004 65 61 69 2004/2005 2005/2006 Beschlussvorlage WP7-123/2009 75 59 59 56 43 55 47 46 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Realschule In der Realschule der Stadt Bedburg ist die Situation - zumindest derzeit - entspannter. Auch wenn die Schülerzahlen vom Schuljahr 2003/ 2004 zum Schuljahr 2008/ 2009 um rund 70 zurückgegangen ist, liegt sie im Durchschnitt immer noch bei einer Zügigkeit von 3,4. Der Klassenfrequenzrichtwert liegt bei 28, die Bandbreite bei 26 bis 30 bzw. bei einer Zügigkeit von 4 bei 27 bis 29. Für eine 4-zügige Realschule werden 24 Klassen- und 13 Fachräume benötigt; derzeit verfügt die Realschule über 27 Klassen- und 7 Fachräume, womit eine - durchschnittliche 3,5 Zügigigkeit abgedeckt werden kann. Eine Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und Schülern ist daher - zumindest derzeit - nicht angesagt. Soweit Räume nicht für den `reinen´ Schulbedarf notwendig sind, könnten diese - wie bereits derzeit der Fall - sonstigen Bestimmungen [Streitschlichtung, Schülercafe etc.pp.] zugeführt werden. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Realschule Bedburg auf. Realschule 700 600104 101 114 88 500 115 105 109 99 118 94 110 400 112 105 Klasse 9 101 115 Klasse 8 103 72 101 300 97 Klasse 10 Klasse 7 Klasse 6 Klasse 5 119 104 92 101 69 200 114 104 112 103 84 97 103 94 107 2006/2007 2007/2008 2008/2009 100 105 104 0 2003/2004 2004/2005 81 2005/2006 Gymnasium Ähnlich wie bei der Realschule ist auch um im Silverberg Gymnasium mit zwischenzeitlich über 1.000 Schülerinnen und Schülern kein Änderungsbedarf erkennbar. Mit einer durchgängigen 5Zügigkeit kann das Gymnasium den vorhandenen Raumbestand voll und zufriedenstellend nutzen. Aufgrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur nimmt der Raumbedarf und (!) die tatsächliche Schülerzahl kurzfristig ab. Ab dem Schuljahr 2013/ 2014 stehen ggf. dann freie Raumkapazitäten Beschlussvorlage WP7-123/2009 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage für anderweitige Nutzungen - siehe auch Anmerkungen Realschule - zur Verfügung, wobei dies aus Sicht der Verwaltung im Rahmen der pädagogischen Übermittagsbetreuung auch angezeigt ist. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Silverberg-Gymnasiums auf. Gymnasium 1200 83 71 81 123 88 129 83 125 96 83 1000 60 76 67 51 56 80 800 80 97 97 76 96 80 98 119 101 107 120 121 Klasse 13 Klasse 12 116 104 600133 99 101 122 130 140 Klasse 11 Klasse 10 Klasse 9 125 103 Klasse 8 Klasse 7 106 119 123 Klasse 6 145 140 400 146 171 107 Klasse 5 133 147 110 147 160 183 150 106 200150 117 121 110 0 2003/2004 2004/2005 148 166 181 149 149 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 Zusammenfassend schlägt die Verwaltung nachfolgende Vorgehensweise vor: 1. die Zügigkeit der Hauptschule auf durchschnittlich 3, die der Realschule auf durchschnittlich 3,5 und die des Gymnasiums auf durchschnittlich 5 zu begrenzen, 2. den Schulleitungen - unter Einhaltung der vorgenannten Zügigkeiten - die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne Wohnsitz im Stadtgebiet Bedburg zu genehmigen. Beschlussvorlage WP7-123/2009 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.09.2009 ----------------------------------Brunken stv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-123/2009 Seite 6