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Beschlusstext (Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege)

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Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11.2006 7 Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege (751/2006) 9 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege wird beschlossen. Die Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen werden entsprechend angepasst. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Änderung der OGATA-Satzung, wonach Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, vom Beitrag befreit werden (Analogie zum Hortbeitrag), darzustellen. Dabei soll die Verwaltung auch über Regelungen in benachbarten Kommunen berichten.