Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 194/2003
20.06.2003
Az.: 20/913-01/1-Js.
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.07.2003
Kreistag
16.07.2003
1. Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002
2. Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Budget 600 542
Sachbearbeiter/in: Herr Jasper
Tel.: 15 423
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
Der Kreistag nimmt die Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002, die
mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließt, zur Kenntnis und verweist sie zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
2.
Der Kreistag beschließt die Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Budget 600 542 – Schlachttier-/Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung – in Höhe von 628 464,64 €.
Begründung:
Seite - 2 -
1.
Die Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002 wurde vom Kreiskämmerer aufgestellt und vom Landrat festgestellt. Sie ist gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 93 Abs. 2 Satz 2
GO NRW dem Kreistag zuzuleiten.
Dieser Vorlage sind als Anlage beigefügt:
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Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung
Rechnungsergebnis der Einzelpläne
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Rechnungsquerschnitt
Gruppierungsübersicht
Rechnungsergebnis der Budgets
Vermögensübersicht
Übersicht über die Schulden
Übersicht über die Rücklagen
Rechenschaftsbericht
2.
Nach den Regelungen über die Ausführung der Budgets sind Ausgabeansätze der kostenrechnenden Einrichtungen von der Übertragbarkeit nach § 19 GemHVO ausgenommen. Der Kreistag
hat in seiner Sitzung am 18.09.2002 – V 85/2002 – einer überplanmäßigen Ausgabe im Budget
600 542 zur Zahlung von BSE-Untersuchungsgebühren u.a. in Höhe von insgesamt 791 041,10 €
zugestimmt. Der auf die BSE-Untersuchungsgebühren entfallende Betrag von 628 464,64 € wird
aber erst im Haushaltsjahr 2003 kassenwirksam, so dass im Rahmen des Jahresabschlusses
2002 über diesen Betrag ein Haushaltsausgaberest zu bilden ist. Dieser Betrag ist im Haushaltsjahr 2002 entsprechend finanziert. Aufgrund der Abweichung von den o.g. Regelungen ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)