Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (1. Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002 2. Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Budget 600 542)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (1. Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002
2. Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Budget 600 542) Beschlussvorlage GB (1. Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002
2. Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Budget 600 542)

öffnen download melden Dateigröße: 64 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 194/2003 20.06.2003 Az.: 20/913-01/1-Js. Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.07.2003 Kreistag 16.07.2003 1. Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002 2. Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Budget 600 542 Sachbearbeiter/in: Herr Jasper Tel.: 15 423 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002, die mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließt, zur Kenntnis und verweist sie zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. 2. Der Kreistag beschließt die Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Budget 600 542 – Schlachttier-/Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung – in Höhe von 628 464,64 €. Begründung: Seite - 2 - 1. Die Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2002 wurde vom Kreiskämmerer aufgestellt und vom Landrat festgestellt. Sie ist gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 93 Abs. 2 Satz 2 GO NRW dem Kreistag zuzuleiten. Dieser Vorlage sind als Anlage beigefügt: • • • • • • • • • Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Rechnungsergebnis der Einzelpläne Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Rechnungsquerschnitt Gruppierungsübersicht Rechnungsergebnis der Budgets Vermögensübersicht Übersicht über die Schulden Übersicht über die Rücklagen Rechenschaftsbericht 2. Nach den Regelungen über die Ausführung der Budgets sind Ausgabeansätze der kostenrechnenden Einrichtungen von der Übertragbarkeit nach § 19 GemHVO ausgenommen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.09.2002 – V 85/2002 – einer überplanmäßigen Ausgabe im Budget 600 542 zur Zahlung von BSE-Untersuchungsgebühren u.a. in Höhe von insgesamt 791 041,10 € zugestimmt. Der auf die BSE-Untersuchungsgebühren entfallende Betrag von 628 464,64 € wird aber erst im Haushaltsjahr 2003 kassenwirksam, so dass im Rahmen des Jahresabschlusses 2002 über diesen Betrag ein Haushaltsausgaberest zu bilden ist. Dieser Betrag ist im Haushaltsjahr 2002 entsprechend finanziert. Aufgrund der Abweichung von den o.g. Regelungen ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)