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Beschlusstext (Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
74 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
04.07.16, 19:01
Aktualisiert
04.07.16, 19:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch, den 22.06.2016. Sitzungsbeginn: 16. 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“ Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Empfehlungsbeschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt: 1. Die Beschlussfassung des Ausschusses für Stadtentwicklung zum Beratungspunkt I.8 aus der 16. Sitzung vom 05.07.2011 aufzuheben. 2. Zur Weiterführung des Verfahrens empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt dem Rat der Stadt Linnich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I., S. 1722) den Baubauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“ für den südlichen Teil des Grundstückes Gemarkung Körrenzig, Flur 2, Flurstück 177 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel der Bauleitplanung ist es, im Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“ zeichnerische und textliche Festsetzungen zu treffen, die den tatsächlichen Nutzungsstrukturen (Lagerplatz für Spundwände und Rohre und teils als Abstellplatz für Kranfahrzeuge, -teile und Maschinen) des Plangebiets entsprechen und die derzeitige Nutzung planungsrechtlich abzusichern. Zur Regelung der Kostenübernahme ist der im Jahr 2011 zwischen der Stadt Linnich und der Vorhabenträgerin geschlossene städtebauliche Vertrag zu bestätigen, in welchem sich die Vorhabenträgerin zur Übernahme der gesamten Kosten verpflichtet hat. Beratungsverlauf: Die Ausschussmitglieder Schunn und Grün fragen an, ob die dort befindliche Bahntrasse durch den Bebauungsplan betroffen ist. Fachbereichsleiter Schumacher erklärt, dass Planungen zur Inbetriebnahme der Bahnstrecke nicht bekannt sind. Die zuständigen Stellen werden allerdings im Bauleitplanverfahren wie üblich beteiligt. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)