Daten
Kommune
Linnich
Größe
74 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
04.07.16, 19:01
Aktualisiert
04.07.16, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt
am Mittwoch, den 22.06.2016.
Sitzungsbeginn:
16.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:00 Uhr
Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände Bahnhofstraße“
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher
Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Empfehlungsbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt:
1.
Die Beschlussfassung des Ausschusses für Stadtentwicklung zum Beratungspunkt I.8 aus
der 16. Sitzung vom 05.07.2011 aufzuheben.
2.
Zur Weiterführung des Verfahrens empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt dem Rat der Stadt Linnich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I., S. 1722) den Baubauungsplan Körrenzig Nr. 11
“Betriebsgelände Bahnhofstraße“ für den südlichen Teil des Grundstückes Gemarkung
Körrenzig, Flur 2, Flurstück 177 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
aufzustellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger Öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist es, im Bebauungsplan Körrenzig Nr. 11 “Betriebsgelände
Bahnhofstraße“ zeichnerische und textliche Festsetzungen zu treffen, die den tatsächlichen
Nutzungsstrukturen (Lagerplatz für Spundwände und Rohre und teils als Abstellplatz für
Kranfahrzeuge, -teile und Maschinen) des Plangebiets entsprechen und die derzeitige
Nutzung planungsrechtlich abzusichern.
Zur Regelung der Kostenübernahme ist der im Jahr 2011 zwischen der Stadt Linnich und
der Vorhabenträgerin geschlossene städtebauliche Vertrag zu bestätigen, in welchem sich
die Vorhabenträgerin zur Übernahme der gesamten Kosten verpflichtet hat.
Beratungsverlauf:
Die Ausschussmitglieder Schunn und Grün fragen an, ob die dort befindliche Bahntrasse durch
den Bebauungsplan betroffen ist.
Fachbereichsleiter Schumacher erklärt, dass Planungen zur Inbetriebnahme der Bahnstrecke nicht
bekannt sind. Die zuständigen Stellen werden allerdings im Bauleitplanverfahren wie üblich
beteiligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)