Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung Stab (Vorfinanzierung der Mobilitätsstudie)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Vorfinanzierung der Mobilitätsstudie) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Vorfinanzierung der Mobilitätsstudie) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Vorfinanzierung der Mobilitätsstudie)

öffnen download melden Dateigröße: 62 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 33/2003 24.10.2003 Az.: 751-01/7 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 03.12.2003 Kreistag 16.12.2003 Vorfinanzierung der Mobilitätsstudie Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Vorfinanzierungsbedarf in Höhe von 69.333,33 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt über die Mittelaus- und -rückzahlung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der WFG Ostbelgien zu treffen. Begründung: Der Kreis Euskirchen ist Partner im INTERREG III Projekt Eifelmobilitätsplanung, dessen Ziel es ist, Vorschläge für die Verbesserung der Mobilität im Untersuchungsgebiet Kreis Euskirchen und Südteil der Deutschsprachigen Gemeinschaft auszuarbeiten. Vorlage: D 33/2003 Seite - 2 - Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 10.10.2001 die V 418 beschlossen (Beschluss-Nr.361), diese gemeinsame Förderantragstellung mit den belgischen Partnern (WFG Ostbelgien und Ministère de l`équipement et des transports – MET/Belg. Straßenbauverwaltung) vorzunehmen sowie die Kostenbeteiligung (Kofinanzierung zur INTERREG-Förderung) des Kreises Euskirchen in Höhe von max. 25.000,00 € sicherzustellen. Die anteiligen Kosten sollten sich auf die Haushaltsjahre 2002 und 2003 aufteilen. Aufgrund einer zeitlichen Verzögerung in der Auftragsvergabe wurden bislang noch keine Kosten fällig. Mit Schreiben vom 19. September 2003 teilt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft folgende Problemstellung mit: Für die Finanzierung der Planungen, insbesondere der dabei anfallenden Fremdleistungen (Erstellung eines Mobilitätsplans durch zwei Planerbüros), besteht ein Problem darin, dass die zugesagten Fördergelder aus dem INTERREG-Programm (50 % auf belgischer Seite; 80 % auf NRWSeite) nur auf Basis bezahlter Rechnungen zur Auszahlung gelangen können, wobei erfahrungsgemäß zwischen dem Mittelabruf bei der EUREGIO Maas-Rhein und der effektiven Auszahlung mit einer längeren Frist zu rechnen ist. Weiterhin unterliegen die auf der deutschen Seite zugesagten Mittel durch das Land NRW einer vergleichbaren Prozedur, so dass auch hier ein Vorfinanzierungsbedarf besteht. Die federführende und antragstellende Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens hat erklärt, dass sie nicht in der Lage ist diesen Vorfinanzierungsbedarf abzudecken und dass nach einer Lösung gesucht werden muss. Für die belgische Seite, die 2/3 der Gesamtkosten in Höhe von 260.000 € trägt, wird die belg. Straßenbauverwaltung den Vorfinanzierungsanteil übernehmen. Für den deutschen Anteil (Kreis Euskirchen) bittet die Deutschsprachige Gemeinschaft um Klärung, ob der Vorfinanzierungsbedarf über den Kreis Euskirchen abgedeckt werden kann. Sobald die INTERREG-Fördergelder fließen, würde eine Rückerstattung der Mittel erfolgen. Es handelt sich um einen Vorfinanzierungsbedarf auf deutscher Seite in Höhe von 69.333,33 €. Da im Oktober 2003 eine erste größere Zahlung an die Planerbüros fällig ist und es im Sinne des Kreises Euskirchen ist, einen reibungslosen und ergebnisorientierten Projektverlauf zu stützen, empfiehlt die Verwaltung die erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereitzustellen. Über die Rückzahlung der Mittel sollte eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden. Die erforderliche und beschlossene Kofinanzierung des Projektes bleibt hiervon unberührt. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da im Oktober 2003 eine erste größere Zahlung an die Planerbüros fällig ist und es im Sinne des Kreises Euskirchen ist, einen reibungslosen und ergebnisorientierten Projektverlauf zu stützen, empfiehlt die Verwaltung die erforderlichen Mittel schnellstmöglich außerplanmäßig bereitzustellen. Eine Enscheidung des Kreistages am 16.12.2003 kann nicht abgewartet werden. Vorlage: D 33/2003 Seite - 3 - Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)