Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7133/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 63 40 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
08.09.2009
Betreff:
Bauvoranfrage zu einem privilegiertem landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich von
Kirchtroisdorf
hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur
Errichtung
einer
landwirtschaftlichen
Hofstelle
eines
Umsiedlungsbetriebes
mit
Betriebsleiterwohnhaus, Maschinen- u. Lagerhalle
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle
mit Betriebsleiterwohnhaus sowie einer Maschinen- u. Lagerhalle im Außenbereich von
Kirchtroisdorf auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 25, Nr. 49 zu erteilen.
Es ist vertraglich sicherzustellen, das die anfallenden Kosten zur Herstellung der Infrastruktur wie
Kanalanschluss, Entwässerung, Wegeanbindung, Beleuchtung etc. sowie die laufenden
Unterhaltungskosten hierfür, nicht dem städtischen Haushalt zur Last fallen dürfen. Ferner ist
sicherzustellen, dass für Entsorgungsfahrzeuge eine geeignete Wendemöglichkeit auf dem
Grundstück vorgehalten wird.
Dieser Beschluss ergeht losgelöst von einer positiven Stellungnahme der Landwirtschaftskammer
Rheinland sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises im Hinblick auf die Ziele
des Landschaftsplanes Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises .
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.07.2009 wird beim Rhein-Erft-Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde ein
Antrag auf Vorbescheid („Bauvoranfrage“) zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit
dazugehörigem Betriebsleiterwohnhaus sowie einer Maschinen- und Lagerhalle beantragt. Bei
dem Antragsteller handelt es sich um einen sogenannten braunkohlenbergbaubedingten
Umsiedlungsbetrieb aus Inden-Pier.
Die zu bewirtschaftenden Flächen erstrecken sich derzeit über ca. 93 ha, von denen sich ca. 65 ha
im Eigentum des Antragstellers befinden. In der Fruchtfolge werden derzeit neben Getreide und
Zuckerrüben auch ca. 2 ha Erdbeeren angebaut.
Im Wege eines Flächentausches sollen gleichgroße Flächen durch die RWE Power AG am
geplanten Standort angeboten werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft
dar. Eine Satzung nach § 34 BauGB besteht nicht.
Bei dem vorliegenden Vorhaben handelt es sich um sog. privilegiertes Vorhaben im Außenbereich
gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches.
Danach ist das Bauen für landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich zulässig, sofern öffentliche
Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Ferner muss das
Vorhaben der Landwirtschaft dienen und im Verhältnis zu der Betriebsfläche untergeordnet sein.
(Zum Nachweis der Privilegierung wird eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer
erforderlich.)
Die Erschließung kann über einen an die K 37 angrenzenden Wirtschaftsweg sichergestellt
werden. Im vorderen Verlauf dieses Wirtschaftsweges befindet sich eine unterirdische Verrohrung
des kreuzenden Kalrather Fließes. Dies ist bei möglichen Erschließungsmaßnahmen zu
berücksichtigen.
Die Flächeninanspruchnahme der Hofstelle ist im Verhältnis zur Betriebsfläche von
untergeordneter Bedeutung. Der Kanalanschluss zur Entsorgung des anfallenden
Schmutzwassers könnte an den Kanal „Im Kellergarten“ erfolgen. Aufgrund vorliegender
hydraulischer Berechnungen ist die Einleitung von Niederschlagswasser in das umgebende
Kanalnetz jedoch nicht möglich. Das Niederschlagswasser muss daher in Anwendung von § 51 a
LWG entsprechend auf dem Grundstück verrieselt oder versickert werden.
Der Landschaftsplan 2 des Rhein-Erft-Kreises weist für den Bereich das Entwicklungsziel „2“ aus Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit
gliedernden und belebenden Elementen-.
Als geplante Entwicklungsmaßnahme wird entlang des vorbeiführenden Wirtschaftsweges die
Maßnahmen-Nr. 5.2-52 benannt –Pflanzung von Sträuchern im Bereich der Masten-. Hinsichtlich
dieser Maßnahme ist anzumerken, dass sich in diesem angesprochenen Bereich derzeit keinerlei
Maste befinden.
Anfallende Kosten zur Herstellung der Infrastruktur wie Kanalanschluss, Entwässerung,
Wegeanbindung, Beleuchtung etc. sowie die laufenden Unterhaltungskosten hierfür, können
jedoch nicht zu Lasten der Stadt Bedburg gehen. Ferner ist sicherzustellen, dass für
Entsorgungsfahrzeuge eine geeignete Wendemöglichkeit auf dem Grundstück vorgehalten wird.
Im Rahmen eines Vertrages zwischen der Bergbautreibenden oder dem künftigen Eigentümer und
der Stadt Bedburg ist hier eine vertragliche Regelung zu treffen.
Beschlussvorlage WP7-133/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 26.08.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
-----------------------------------
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter I
(Gunnar Koerdt)
Kenntnis genommen:
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-133/2009
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