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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zu einem privilegiertem landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich von Kirchtroisdorf hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle eines Umsiedlungsbetriebes mit Betriebsleiterwohnhaus, Maschinen- u. Lagerhalle)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zu einem privilegiertem landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich von Kirchtroisdorf
hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle eines Umsiedlungsbetriebes mit Betriebsleiterwohnhaus, Maschinen- u. Lagerhalle) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zu einem privilegiertem landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich von Kirchtroisdorf
hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle eines Umsiedlungsbetriebes mit Betriebsleiterwohnhaus, Maschinen- u. Lagerhalle) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zu einem privilegiertem landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich von Kirchtroisdorf
hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle eines Umsiedlungsbetriebes mit Betriebsleiterwohnhaus, Maschinen- u. Lagerhalle)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7133/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 63 40 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 08.09.2009 Betreff: Bauvoranfrage zu einem privilegiertem landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich von Kirchtroisdorf hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle eines Umsiedlungsbetriebes mit Betriebsleiterwohnhaus, Maschinen- u. Lagerhalle Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus sowie einer Maschinen- u. Lagerhalle im Außenbereich von Kirchtroisdorf auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 25, Nr. 49 zu erteilen. Es ist vertraglich sicherzustellen, das die anfallenden Kosten zur Herstellung der Infrastruktur wie Kanalanschluss, Entwässerung, Wegeanbindung, Beleuchtung etc. sowie die laufenden Unterhaltungskosten hierfür, nicht dem städtischen Haushalt zur Last fallen dürfen. Ferner ist sicherzustellen, dass für Entsorgungsfahrzeuge eine geeignete Wendemöglichkeit auf dem Grundstück vorgehalten wird. Dieser Beschluss ergeht losgelöst von einer positiven Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises im Hinblick auf die Ziele des Landschaftsplanes Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises . Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 20.07.2009 wird beim Rhein-Erft-Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde ein Antrag auf Vorbescheid („Bauvoranfrage“) zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit dazugehörigem Betriebsleiterwohnhaus sowie einer Maschinen- und Lagerhalle beantragt. Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen sogenannten braunkohlenbergbaubedingten Umsiedlungsbetrieb aus Inden-Pier. Die zu bewirtschaftenden Flächen erstrecken sich derzeit über ca. 93 ha, von denen sich ca. 65 ha im Eigentum des Antragstellers befinden. In der Fruchtfolge werden derzeit neben Getreide und Zuckerrüben auch ca. 2 ha Erdbeeren angebaut. Im Wege eines Flächentausches sollen gleichgroße Flächen durch die RWE Power AG am geplanten Standort angeboten werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Satzung nach § 34 BauGB besteht nicht. Bei dem vorliegenden Vorhaben handelt es sich um sog. privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches. Danach ist das Bauen für landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Ferner muss das Vorhaben der Landwirtschaft dienen und im Verhältnis zu der Betriebsfläche untergeordnet sein. (Zum Nachweis der Privilegierung wird eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer erforderlich.) Die Erschließung kann über einen an die K 37 angrenzenden Wirtschaftsweg sichergestellt werden. Im vorderen Verlauf dieses Wirtschaftsweges befindet sich eine unterirdische Verrohrung des kreuzenden Kalrather Fließes. Dies ist bei möglichen Erschließungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Flächeninanspruchnahme der Hofstelle ist im Verhältnis zur Betriebsfläche von untergeordneter Bedeutung. Der Kanalanschluss zur Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers könnte an den Kanal „Im Kellergarten“ erfolgen. Aufgrund vorliegender hydraulischer Berechnungen ist die Einleitung von Niederschlagswasser in das umgebende Kanalnetz jedoch nicht möglich. Das Niederschlagswasser muss daher in Anwendung von § 51 a LWG entsprechend auf dem Grundstück verrieselt oder versickert werden. Der Landschaftsplan 2 des Rhein-Erft-Kreises weist für den Bereich das Entwicklungsziel „2“ aus Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen-. Als geplante Entwicklungsmaßnahme wird entlang des vorbeiführenden Wirtschaftsweges die Maßnahmen-Nr. 5.2-52 benannt –Pflanzung von Sträuchern im Bereich der Masten-. Hinsichtlich dieser Maßnahme ist anzumerken, dass sich in diesem angesprochenen Bereich derzeit keinerlei Maste befinden. Anfallende Kosten zur Herstellung der Infrastruktur wie Kanalanschluss, Entwässerung, Wegeanbindung, Beleuchtung etc. sowie die laufenden Unterhaltungskosten hierfür, können jedoch nicht zu Lasten der Stadt Bedburg gehen. Ferner ist sicherzustellen, dass für Entsorgungsfahrzeuge eine geeignete Wendemöglichkeit auf dem Grundstück vorgehalten wird. Im Rahmen eines Vertrages zwischen der Bergbautreibenden oder dem künftigen Eigentümer und der Stadt Bedburg ist hier eine vertragliche Regelung zu treffen. Beschlussvorlage WP7-133/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 26.08.2009 ----------------------------------(Stefan Lukas) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------- Sachbearbeiter Fachbereichsleiter I (Gunnar Koerdt) Kenntnis genommen: Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-133/2009 Seite 3