Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 17:57
Aktualisiert
02.11.09, 17:57
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP87/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
03.11.2009
Betreff:
Wahl der Ortsvorsteher/innen für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg wählt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates der
Stadt Bedburg am 30.08.2009 im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses
für die Dauer seiner Wahlzeit folgende Ortsvorsteher/innen:
Bedburg
_________________________
Blerichen
_________________________
Broich
_________________________
Kaster
_________________________
Kirch-/Grottenherten
_________________________
Kirch-/Kleintroisdorf
_________________________
Kirdorf
_________________________
Königshoven
_________________________
Lipp/Millendorf
_________________________
Pütz
_________________________
Rath
_________________________
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-7/2009
Sitzungsvorlage
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STADT BEDBURG
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Begründung:
Gemäß § 39 Absatz 2 GO in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt
Bedburg hat der Rat für jeden Gemeindebezirk Ortsvorsteher zu wählen. Die Wahl erfolgt
für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er
bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Die
stellvertretenden Bürgermeister sollen nicht gleichzeitig zu Ortsvorstehern gewählt
werden.
Gemäß § 39 Absatz 6 Satz 1 GO sind die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei
der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses zu
wählen.
Eine Wahl auf Grund von Absprachen oder Listenverbindungen sieht das
Oberverwaltungsgericht Münster nur in besonders gelagerten Fällen als zulässig an.
Demnach dürften Koalitionsabsprachen über die Kandidaten für die Wahlen der
Ortsvorsteher, die vor der Kommunalwahl erfolgt sind, vom Entscheidungsspielraum des
Rates gedeckt sein, da dieser Fall für den Wähler bei seiner Stimmabgabe offensichtlich
erkennbar war. Mögliche Vereinbarungen verschiedener Ratsfraktionen hingegen, die erst
nach der Kommunalwahl anlässlich der Wahlen der Ortsvorsteher getroffen werden,
kommt keine Bedeutung zu, da ihnen sowohl die unmittelbare Beziehung zum
Wählervotum als auch der Bezug zum jeweiligen Gemeindebezirk fehlt.
Die CDU hat in folgenden Stadtteilen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht:
Bedburg, Blerichen, Kirch-/Grottenherten, Kirdorf, Königshoven, Pütz, Rath
Die SPD hat in folgenden Stadtteilen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht:
Broich, Kaster, Lipp/Millendorf
Die FWG hat in folgendem Stadtteil die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht:
Kirch-/Kleintroisdorf
Eine Zusammenstellung über die bei der Gemeinderatswahl am 30.08.2009 in den
einzelnen Ortschaften erzielten Wahlergebnisse ist als Anlage beigefügt.
Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ortsvorsteher laut geltender
Hauptsatzung eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der
Entschädigungsverordnung erhalten. Von der in der Entschädigungsverordnung
vorgesehenen Möglichkeit, die monatliche Aufwandsentschädigung nach den
Einwohnerzahlen der Ortschaften zu staffeln, wurde bislang abgesehen.
Die feierliche Amtseinführung der Ortsvorsteher erfolgt am 10.11.2009, um 15 Uhr, im
Sitzungssaal des Rathauses Kaster.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.10.2009
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
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