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Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 17:57
Aktualisiert
02.11.09, 17:57
Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP87/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 03.11.2009 Betreff: Wahl der Ortsvorsteher/innen für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg wählt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates der Stadt Bedburg am 30.08.2009 im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit folgende Ortsvorsteher/innen: Bedburg _________________________ Blerichen _________________________ Broich _________________________ Kaster _________________________ Kirch-/Grottenherten _________________________ Kirch-/Kleintroisdorf _________________________ Kirdorf _________________________ Königshoven _________________________ Lipp/Millendorf _________________________ Pütz _________________________ Rath _________________________ Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-7/2009 Sitzungsvorlage Seite: 2 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Gemäß § 39 Absatz 2 GO in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg hat der Rat für jeden Gemeindebezirk Ortsvorsteher zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Die stellvertretenden Bürgermeister sollen nicht gleichzeitig zu Ortsvorstehern gewählt werden. Gemäß § 39 Absatz 6 Satz 1 GO sind die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses zu wählen. Eine Wahl auf Grund von Absprachen oder Listenverbindungen sieht das Oberverwaltungsgericht Münster nur in besonders gelagerten Fällen als zulässig an. Demnach dürften Koalitionsabsprachen über die Kandidaten für die Wahlen der Ortsvorsteher, die vor der Kommunalwahl erfolgt sind, vom Entscheidungsspielraum des Rates gedeckt sein, da dieser Fall für den Wähler bei seiner Stimmabgabe offensichtlich erkennbar war. Mögliche Vereinbarungen verschiedener Ratsfraktionen hingegen, die erst nach der Kommunalwahl anlässlich der Wahlen der Ortsvorsteher getroffen werden, kommt keine Bedeutung zu, da ihnen sowohl die unmittelbare Beziehung zum Wählervotum als auch der Bezug zum jeweiligen Gemeindebezirk fehlt. Die CDU hat in folgenden Stadtteilen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht: Bedburg, Blerichen, Kirch-/Grottenherten, Kirdorf, Königshoven, Pütz, Rath Die SPD hat in folgenden Stadtteilen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht: Broich, Kaster, Lipp/Millendorf Die FWG hat in folgendem Stadtteil die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht: Kirch-/Kleintroisdorf Eine Zusammenstellung über die bei der Gemeinderatswahl am 30.08.2009 in den einzelnen Ortschaften erzielten Wahlergebnisse ist als Anlage beigefügt. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ortsvorsteher laut geltender Hauptsatzung eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung erhalten. Von der in der Entschädigungsverordnung vorgesehenen Möglichkeit, die monatliche Aufwandsentschädigung nach den Einwohnerzahlen der Ortschaften zu staffeln, wurde bislang abgesehen. Die feierliche Amtseinführung der Ortsvorsteher erfolgt am 10.11.2009, um 15 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Kaster. Beschlussvorlage WP8-7/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.10.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-7/2009 Seite 4