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Beschlusstext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 35 "Erkelenzer Straße; Wiederholung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
80 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
12.06.14, 13:01
Aktualisiert
12.06.14, 13:01
Beschlusstext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 35 "Erkelenzer Straße;
Wiederholung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 35 "Erkelenzer Straße;
Wiederholung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 35 "Erkelenzer Straße;
Wiederholung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, den 13.05.2014. Sitzungsbeginn: 6. 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:51 Uhr 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 35 "Erkelenzer Straße; Wiederholung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Empfehlungsbeschluss: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich im Hinblick auf die neuen Sachverhalte in der Struktur des Linnicher Einzelhandels a) den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich, Teilbereich Linnich, Erkelenzer Straße im Planungsabschnitt I gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 22, Wiederholungsbeschluss); b) einen Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“ für die Planungsabschnitte I und III gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (Wiederholungsbeschluss); c) in beiden Parallelverfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Wiederholungsbeschluss) Beratungsverlauf: Ausschussvorsitzender Oetjen erteilt das Wort an Herrn Schmidt vom Büro VDHProjektmanagement. Dieser stellt anhand einer vorbereiteten Präsentation und ergänzend zur Vorlage die Notwendigkeit des Verfahrens dar. Im Zuge der anschließenden Beratung weist Ausschussmitglied Dohmen zunächst darauf hin, dass die für den betroffenen Bereich gestellten Bauvoranfragen bzw. Bauanträge bedient werden können, ohne dass es eines Bauleitverfahrens bedarf. Er erwähnt die Historie, wonach das seinerzeit begonnene Verfahren aufgrund bestimmter Umstände räumlich geteilt wurde und nur für den nördlichen Teilbereich zum Abschluss geführt wurde. Es werde insoweit keine Notwendigkeit gesehen, eine inhaltliche Diskussion zu führen. Ausschussmitglied Dohmen kündigt an, dass auch die Rückstellung eines Baugesuches im betreffenden Bereich nicht mitgetragen werde. Ausschussvorsitzender Oetjen stellt heraus, dass es darum, das bereits beschlossene Bauleitverfahren wiederzubeleben. Im Interesse der Stadtentwicklung sollte das Verfahren zu einem Ende geführt werden. Nach weiterer Beratung erläutert Stadtamtsrat Reyer die Darstellung von Herrn Schmidt, indem er darauf hinweist, dass der zur Beratung stehende Beschlussvorschlag im Zusammenhang steht mit der Vorlage zur Rückstellung eines Baugesuches, die dem Bau- und Umweltausschuss zuständigkeitshalber in der kommenden Woche vorgelegt wird. Die Bauvoranfrage für das in der Präsentation kenntlich gemachte Grundstück an der Erkelenzer Straße sieht einen zusätzlichen Diskounter-Markt und eine Drogerie vor. Im Hinblick auf die Bewegung, in welche der Linnicher Einzelhandel durch die Standortsuche von LIDL, die Neubaupläne von EDEKA und städtischerseits durch das Markterkundungsverfahren für ein Innenstadtkonzept sind die Auswirkungen der Bauvoranfrage noch nicht absehbar Auch das Einzelhandelskonzept für die Stadt Linnich ist vor diesem Hintergrund nicht mehr schlüssig. Um Störungen im weiteren Gang der Planung zu vermeiden wird daher dem Bau- und Umweltausschuss die Vorlage zur Rückstellung des Baugesuches vorgelegt. Und um einen solchen Beschluss möglichst rechtssicher zu gestalten, ist es erforderlich, die bereits länger zurückliegenden Beschlüsse zur Überplanung des Bereiches zu erneuern. Nach weiterer Beratung erklärt Ausschussmitglied Dohmen, sich dem heute im Ausschuss vorliegenden Beschlussvorschlag anschließen zu können, wenn keine inhaltlichen Neuerungen in die Beschlüsse hineingegeben werden und es bei den bestehenden Vorgaben bleibt. Ausschussmitglied Dohmen spricht sich aber dagegen aus, im Bau- und Umweltausschuss die Rückstellung des Baugesuches zu beschließen. Eine inhaltliche Steuerung der Planung sollte nicht über dieses Instrument erfolgen. Er betont, dass er kein Problem mit der Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse habe, solange nur die vorhandenen Inhalte umgesetzt werden undSeite das2 Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 13.05.2014 alte Verfahren Rechtssicherheit bekommt. Nach weiteren Wortmeldungen lässt Ausschussvorsitzender Oetjen über den Beschlussvorschlag Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 13.05.2014 Seite 3