Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7124/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
29.09.2009
Betreff:
Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie bereits im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales berichtet, hat die Verwaltung
im Februar diesen Jahres eine anonyme Elternbefragung über den Zufriedenheitsgrad der Eltern
zur Betreuung ihrer Kinder in der OGS durchgeführt. Verwaltungsseitig waren hierzu sowohl
allgemeine Fragen zur Betreuung als auch konkrete Fragen zu unterschiedlichsten Themenfeldern
formuliert; um Wiederholungen zu vermeiden, wird in diesem Zusammenhang vollinhaltlich auf die
Verwaltungsvorlagen WP7-50/2009 und WP7-98/2009 verwiesen.
Von insgesamt 142 versandten Fragebögen wurden 50 Bögen über die Schulsekretariate an den
Schulträger zurückgesandt, was einer Rücklaufquote von rd. 36 % entspricht; das Ergebnis kann
somit durchaus als `repräsentativ´ gewertet werden. Den Eltern wurde in der Befragung eine
Bewertung nach folgender Matrix ermöglicht; 1 [stimme völlig zu], 2 [stimme zu], 3 [weiß nicht], 4
[stimme nicht zu] und 5 [stimme überhaupt nicht zu]. In der nachfolgenden Auswertung wurde eine
`3-er Bewertung´ als neutrale Aussage nicht berücksichtigt; insofern ist in der als Anlage beigefügten visualisierten - grafischen - Darstellung die Bewertung 3 nicht `besetzt´.
Die Auswertung der Elternbefragung stellt sich - untergliedert in die jeweiligen Themenfelder - wie
folgt dar:
Allgemeine Fragen:
1.
2.
3.
4.
Die Betreuer in der OGS sind sehr engagiert.
Die Betreuer kennen die Stärken und Schwächen meines Kindes.
Ich spreche mit dem Betreuer ab und an über mein Kind.
Der Betreuer sagt mir, wie ich mein Kind fördern kann.
Zunächst ist festzuhalten, dass von 50 Rückmeldungen dieser Fragenkomplex insgesamt
betrachtet positiv bewertet wurde; so sprechen immerhin 42 Eltern den Betreuern eine [zumindest]
gute Qualifikation aus. Dennoch ist der Auswertung, auch wenn dies nur wenige Einzelfälle betrifft,
zu entnehmen, dass in Bedburg und Kirdorf die Qualifikation des Betreuungspersonals durchaus
auch kritisch gewertet wird. Ungeachtet dessen, dass aufgrund der sehr geringen Anzahl der
kritischen Rückmeldung [sechs von 29 Personen] diesen nicht zu hohes Gewicht beigemessen
werden kann, wurde der Maßnahmeträger seitens der Verwaltung hierüber unmittelbar informiert.
Hinsichtlich der Fördermöglichkeit des Kindes weist die Verwaltung darauf hin, dass dies
[zumindest vorrangig] eine originäre Aufgabe der Schule darstellt; dennoch scheint hier eine
verbesserte Kommunikation zwischen Betreuungspersonal und Lehrkörper angezeigt.
Allgemeine Abläufe:
1. Mit der Erreichbarkeit der Leitung bei Gesprächsbedarf sind wir zufrieden.
2. Unser Kind findet sich in den Räumen und dem Tagesablauf der OGS gut zurecht.
3. Die Verhaltensregeln in der OGS sind nachvollziehbar und können von uns konsequent
vertreten werden.
4. Die Zahl der Betreuungskräfte ist angemessen.
Auch hier ist festzuhalten, dass insgesamt betrachtet durchgängig gute bis sehr gute Bewertungen
ausgesprochen wurden. Dennoch sind ausweislich der Rückläufe gewisse Defizite im
kommunikativen Bereich an den Standorten Bedburg und Kirdorf erkennbar, wenngleich - wie auch
im `allgemeinen Fragebereich´ - die kritischen Rückmeldungen gering sind. In Gesprächen mit
dem Maßnahmeträger wurde vereinbart, dass regelmäßige Elterninformationen, beispielsweise in
Form von Elternabenden, Abhilfe schaffen könnten. Betreffend der Zahl der Betreuungskräfte
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weist die Verwaltung darauf hin, dass es diesbezüglich konkrete Vorgaben gibt, die infolge dessen
von allen Maßnahmeträgern in allen Einrichtungen einzuhalten sind. Dass eine höhere
Betreuungsdichte und infolge dessen eine sicherlich qualifiziertere Betreuung wünschenswerter
wäre, ist unbestritten. Hier muss allerdings deutlichst auf die Finanzierung verwiesen werden;
entsprechend der politischen Beschlussfassung werden den Maßnahme-trägern - lediglich - die im
Erlass verbindlich vorgegebenen Mindestbeiträge zur Verfügung gestellt. Ungeachtet dessen, dass
diesbezüglich - unter Berücksichtigung der Finanzlage der Stadt Bedburg - seitens der Politik
Prioritäten festzulegen sind, sollte, um dem offensichtlich bestehenden Eindruck der nicht
ausreichend vorhandenen Betreuungskräfte entgegenzuwirken, dieser Thematik in den
Elternabenden entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig
angeregt, dass zur Erreichung einer gewissen Transparenz Vertretern der Elternschaft [gewählt in
Elternabenden]
eine
Teilnahmemöglichkeit
an
den
maßnahmeträger-internen
Teambesprechungen ermöglicht werden sollte.
Essenssituation:
1.
2.
3.
4.
Mein/ unser Kind isst gerne in der OGS.
Ich/ wir sind zufrieden mit der Qualität des Caterers.
Das Preis-/ Leistungsverhältnis ist angemessen.
Die Gestaltung der Essensituation und die vermittelte Tischkultur entsprechen unseren
Vorstellungen.
Erwartungsgemäß ist die Bewertung in diesem Themenfeld nicht so `erfreulich´ ausgefallen;
werden insgesamt betrachtet gute bis sehr gute Bewertungen ausgesprochen, wird - insbesondere - in Bedburg und Kaster die Essensqualität kritisch gewertet. Ungeachtet dessen, dass
dies, da die Standorte Bedburg, Kaster und Kirdorf von demselben Caterer beliefert werden, nicht
nachvollziehbar ist, hat der Maßnahmeträger diesbezüglich zwischenzeitlich eine Kinderbefragung
durchgeführt. Die Ergebnisse der Kinderbefragung liegen seit Anfang Juni 2009 vor und sind
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Wie diesen zu entnehmen, ergibt sich bezogen auf die
konkrete Befragung der Kinder ein völlig anderes Bild. Es bleibt somit festzuhalten, dass die Eltern
- basierend auf den Berichterstattungen der Kinder - offensichtlich gänzlich andere Bewertungsmaßstäbe ansetzen. Bezüglich des Preis-/ Leistungsverhältnisses kann verwaltungsseitig lediglich
insofern eine Bewertung abgegeben werden, als dass die Essenpreise mit 45,- € Monat
[Regenbogengruppe] und 47,- €/ Monat [Rapunzel Kinderhaus] insbesondere auch im Hinblick auf
die Essensbeiträge in anderen Kommunen sozialverträglich erscheinen. Bezüglich der Portionen
bzw. der Portionsgrößen weist die Verwaltung darauf hin, dass seitens der Schülerinnen und
Schüler grundsätzlich immer ein Nachschlag geholt werden kann, so dass teilweise vorgetragene
Anmerkungen, „mein Kind ist hungrig nach Hause gekommen“, nicht nachvollziehbar erscheinen.
Hausaufgabenbetreuung:
1.
2.
3.
4.
Durchführung und Begleitung der Hausaufgaben
Beaufsichtigung/ Kontrolle der Hausaufgaben
Gezielte Hilfen bei den Hausaufgaben
Die Regeln zur Hausaufgabenbetreuung werden mit uns abgestimmt und sind bekannt.
Im Vergleich zu den Ergebnissen der bisherigen Fragestellungen wird hier - und dies unisono eine schlechte Bewertung erteilt, so dass die Hausaufgabenbetreuung einer erheblichen
Verbesserung bedarf. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig; in Kirdorf beispielsweise könnte zumindest auch - ursächlich für die durchgängig schlechte Bewertung die sogenannte `Schallschutzproblematik´ sein, wodurch sich Kinder durch Lärm aus den Nebenräumen mitunter
erheblich gestört fühlten. Bereits nach den ersten Auswertungen wurde dieses Problem erkannt
und der zuständige Fachbereich in der Verwaltung mit der Bitte, entsprechende Maßnahmen
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einzuleiten, informiert. Ob und inwieweit die Betreuungskräfte bei den Hausaufgaben, neben der
notwendigen Ruhe, weitere Hilfestellungen geben bzw. geben sollten, wird sehr kontrovers
diskutiert. Während die Eltern in der Regel wünschen, dass die Kinder ihre Aufgaben fehlerfrei
vorlegen, dient die eigenständige Hausaufgabenerledigung - ohne Hilfe durch Dritte - den
Lehrkräften als `Kontrollinstrument´, den tatsächlichen Leistungsstand der Schülerinnen und
Schüler festzustellen. Auch hier bedarf es aus Sicht der Verwaltung einer - zwischen Schulleitung
und Maßnahmeträger bzw. Betreuungspersonal abgestimmten - Elterninformation; entscheidend
ist, dass die Ziele der Schulleitung zu diesem Thema transparent und nachdrücklich dargelegt
werden. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass das Land den Schulen
neben der finanziellen Ausstattung/ Unterstützung [820,- €/ Kind/ p. a.] auch Lehrerstellenanteile
[0,1 Lehrerstellenanteil pro Gruppe/ 25 SchülerInnen] zur Verfügung stellt; diese sind
vollumfänglich im Nachmittagsbereich einzusetzen und dürfen [eindeutige Erlasslage] nicht zur
Kompensation evtl. Stundenausfälle im Vormittagsbereich eingesetzt werden.
Kooperation und Gesamtergebnis:
1. Unser Kind geht gerne zu einer ausgewählten AG.
2. Wir sind zufrieden mit der Auswahl an AG-Angeboten.
3. Die Durchführung und Ausgestaltung der AG´s entspricht unseren Erwartungen und
Vorstellungen.
Auch im Themenfeld der Arbeitsgemeinschaften ist eine durchgängig gute bis sehr gute
Bewertung festzustellen; so gehen alle SchülerInnen gerne bzw. sehr gerne zu den ausgewählten
Arbeitsgemeinschaften. Dies ist allerdings insofern nicht verwunderlich, als dass die SchülerInnen
zwischen den einzelnen Angeboten selbst entscheiden können. Eine gewisse Unzufriedenheit
- allerdings aufgrund des äußerst geringen `negativen´ Rücklaufs sehr relativiert zu werten - ist
allerdings in Kirdorf und insbesondere in Kaster in der Auswahl der Arbeitsgemeinschaften
festzustellen. Ursächlich hierfür ist, dass sich Eltern vereinzelt mehr, respektive eine größere
Auswahl an Angeboten wünschen. Diesbezüglich weist die Verwaltung darauf hin, dass
grundsätzlich in allen Grundschulen an drei bis vier Tagen je zwei Arbeitsgemeinschaften
angeboten werden. Beachtet man die enge Zeitschiene, die nach dem Essen und der
Hausaufgabenbetreuung für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften verbleibt [durchschnittlich]
rd. 1 bis 1 ½ Stunden, erscheint das Angebot - zumindest - ausreichend zu sein; berücksichtigt
werden sollte hierbei aus Sicht der Verwaltung auch, dass den SchülerInnen auch ausreichende
Zeit zur `freien Entfaltung´ verbleiben sollte. Ob die `Angebotsvielfalt´ ausreichend ist, vermag die
Verwaltung nicht zu beurteilen bzw. zu bewerten; diesbezüglich wird auf die der Vorlage
beigefügte Anlage 3 verwiesen. Optimierungspotential sieht die Verwaltung hingegen in der
Einbindung der örtlichen Sportvereine; so propagiert der Landessportbund etwa die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich als Chance für die Vereine. Im Rahmen der Überarbeitung der
Förderungsrichtlinien der Stadt wird zu erörtern sein, ob und inwieweit die Einbindung in die
Offene Ganztagsschule als [weiteres] Förderungskriterium für die Vereine herangezogen werden
kann/ sollte.
Gesamturteil:
Insgesamt betrachtet kann festgestellt werden, dass die Offene Ganztagsschule grundsätzlich
positiv bewertet wird. Dennoch darf - wie bereits in den Einzelbewertungen festgehalten - nicht
verkannt werden, dass durchaus in einigen Bereichen gewisse Kritikpunkte bestehen; hier bedarf
es entsprechender Korrekturen. Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung, dass die Anliegen der Eltern
ernst genommen werden; insofern sind aus Sicht der Verwaltung die Ergebnisse mit den Eltern
offen zu kommunizieren, um zu erfahren, wo konkret `der Schuh drückt´. Nicht verkannt werden
darf hierbei allerdings, dass gewisse Elternwünsche nicht realisierbar sind; sei es, dass sie
finanziell nicht darstellbar sind oder aber auch weit über das Konzept der Landesregierung
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hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise seitens einiger Eltern gewünschte flexiblere Öffnungsund Betreuungszeiten; der Wunsch ist durchaus nachvollziehbar, es handelt sich jedoch um offene
Ganztagsschulen, die natürlich nicht alle Lebenslagen der Eltern abdecken können. Auch ein
Vergleich mit den früheren Horten, der auch von einigen Eltern angestellt wird, ist hier nicht
zweckdienlich. Andere Problemstellungen konnten zwischenzeitlich abgestellt werden; so mussten
beispielsweise aus - nicht unbedingt nachvollziehbaren - organisatorischen Gründen am Standort
Kirdorf die Toilettenanlagen in der Sporthalle genutzt werden. Dies hat - durch die Befragung
wurde dies der Verwaltung erstmals bekannt - offensichtlich zu nicht unerheblichen Beschwerden/
Problemen geführt; in Abstimmung mit dem Träger, der Schulleitung und dem zuständigen
Fachbereich konnte hier zwischenzeitlich eine andere, zufriedenstellende Lösung gefunden
werden.
Ferienspiele:
1. Wir nutzen bzw. werden die Ferienbetreuung nutzen.
Soweit eine Teilnahme in 2008 erfolgte:
2. Unser Kind nimmt gerne an der Ferienbetreuung teil.
3. Das Programm ist ansprechend und abwechslungsreich.
4. Der zeitliche Rahmen und die Tagesplanung sind mit unserem beruflichen Alltag gut vereinbar.
Nachdem in den ersten Jahren nach Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zur großen Verwunderung der Verwaltung - offensichtlich kein erkennbarer Bedarf an einer
Ferienbetreuung bestand, hat die Verwaltung zur Optimierung der Ferienbetreuung [bis dato
lediglich Ferienspiele in der ersten Sommerhälfte durch den Caritasverband] eine vertragliche
Regelung mit dem Maßnahmeträger `Rapunzel Kinderhaus´ geschlossen. Zielvorgabe der
Verwaltung war, dass - ungeachtet der Nachfrage - in den Oster- und Herbstferien je eine
einwöchige sowie in den Sommerferien eine dreiwöchige Betreuung durchgeführt wird, `moderate´
Beiträge erhoben werden und eine Geschwisterkindregelung eingeführt wird. Diesbezüglich
verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales vom 17.06.2008 [Vorlage WP7-101/2008]. Vor der durchgeführten Elternbefragung
hat erstmalig am Schulstandort Kirdorf eine Ferienbetreuung für alle SchülerInnen im Stadtgebiet
stattgefunden. Diese Schule bot sich an, da ausreichende Räume zusammenhängend zur
Verfügung stehen. Insofern ist negative Beurteilung aus den Schulstandorten Kirchherten [andere
Schule und anderer Träger], Kaster und Bedburg erklärbar. Wie bei allen zusätzlichen Leistungen
werden für die Ferienmaßnahmen Beiträge erhoben. Trotz intensivster Aufklärungsarbeit ist
offensichtlich die Thematik der Essenbeiträge den meisten Eltern noch immer nicht verständlich.
So sehen die Eltern, dass sie die Essenbeiträge für die Teilnahme ihrer Kinder an der Offenen
Ganztagsschule das gesamte Jahr über [also 12 Monate] durchgängig bezahlen und gehen
- fälschlicherweise - davon aus, dass sie die Essensbeiträge für die Teilnahme ihrer Kinder an den
Ferienmaßnahmen doppelt entrichten. Diese Ansicht ist nicht zutreffend; vielmehr werden die
Essensbeiträge für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich spitz entsprechend der Anzahl
der tatsächlichen Schultage im Jahr hochgerechnet und - damit eine gleichmäßige Belastung der
Eltern erfolgt - auf 12 Monate umgelegt. Nicht verkannt werden darf hierbei natürlich auch, dass
diese Vorgehensweise eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung darstellt.
Die Maßnahmeträger stehen den Ausschussmitgliedern in der Sitzung für Nachfragen zur
Verfügung.
Beschlussvorlage WP7-124/2009
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.09.2009
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
stv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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