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Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich) Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich) Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich) Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich) Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich) Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7124/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 29.09.2009 Betreff: Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie bereits im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales berichtet, hat die Verwaltung im Februar diesen Jahres eine anonyme Elternbefragung über den Zufriedenheitsgrad der Eltern zur Betreuung ihrer Kinder in der OGS durchgeführt. Verwaltungsseitig waren hierzu sowohl allgemeine Fragen zur Betreuung als auch konkrete Fragen zu unterschiedlichsten Themenfeldern formuliert; um Wiederholungen zu vermeiden, wird in diesem Zusammenhang vollinhaltlich auf die Verwaltungsvorlagen WP7-50/2009 und WP7-98/2009 verwiesen. Von insgesamt 142 versandten Fragebögen wurden 50 Bögen über die Schulsekretariate an den Schulträger zurückgesandt, was einer Rücklaufquote von rd. 36 % entspricht; das Ergebnis kann somit durchaus als `repräsentativ´ gewertet werden. Den Eltern wurde in der Befragung eine Bewertung nach folgender Matrix ermöglicht; 1 [stimme völlig zu], 2 [stimme zu], 3 [weiß nicht], 4 [stimme nicht zu] und 5 [stimme überhaupt nicht zu]. In der nachfolgenden Auswertung wurde eine `3-er Bewertung´ als neutrale Aussage nicht berücksichtigt; insofern ist in der als Anlage beigefügten visualisierten - grafischen - Darstellung die Bewertung 3 nicht `besetzt´. Die Auswertung der Elternbefragung stellt sich - untergliedert in die jeweiligen Themenfelder - wie folgt dar: Allgemeine Fragen: 1. 2. 3. 4. Die Betreuer in der OGS sind sehr engagiert. Die Betreuer kennen die Stärken und Schwächen meines Kindes. Ich spreche mit dem Betreuer ab und an über mein Kind. Der Betreuer sagt mir, wie ich mein Kind fördern kann. Zunächst ist festzuhalten, dass von 50 Rückmeldungen dieser Fragenkomplex insgesamt betrachtet positiv bewertet wurde; so sprechen immerhin 42 Eltern den Betreuern eine [zumindest] gute Qualifikation aus. Dennoch ist der Auswertung, auch wenn dies nur wenige Einzelfälle betrifft, zu entnehmen, dass in Bedburg und Kirdorf die Qualifikation des Betreuungspersonals durchaus auch kritisch gewertet wird. Ungeachtet dessen, dass aufgrund der sehr geringen Anzahl der kritischen Rückmeldung [sechs von 29 Personen] diesen nicht zu hohes Gewicht beigemessen werden kann, wurde der Maßnahmeträger seitens der Verwaltung hierüber unmittelbar informiert. Hinsichtlich der Fördermöglichkeit des Kindes weist die Verwaltung darauf hin, dass dies [zumindest vorrangig] eine originäre Aufgabe der Schule darstellt; dennoch scheint hier eine verbesserte Kommunikation zwischen Betreuungspersonal und Lehrkörper angezeigt. Allgemeine Abläufe: 1. Mit der Erreichbarkeit der Leitung bei Gesprächsbedarf sind wir zufrieden. 2. Unser Kind findet sich in den Räumen und dem Tagesablauf der OGS gut zurecht. 3. Die Verhaltensregeln in der OGS sind nachvollziehbar und können von uns konsequent vertreten werden. 4. Die Zahl der Betreuungskräfte ist angemessen. Auch hier ist festzuhalten, dass insgesamt betrachtet durchgängig gute bis sehr gute Bewertungen ausgesprochen wurden. Dennoch sind ausweislich der Rückläufe gewisse Defizite im kommunikativen Bereich an den Standorten Bedburg und Kirdorf erkennbar, wenngleich - wie auch im `allgemeinen Fragebereich´ - die kritischen Rückmeldungen gering sind. In Gesprächen mit dem Maßnahmeträger wurde vereinbart, dass regelmäßige Elterninformationen, beispielsweise in Form von Elternabenden, Abhilfe schaffen könnten. Betreffend der Zahl der Betreuungskräfte Beschlussvorlage WP7-124/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 weist die Verwaltung darauf hin, dass es diesbezüglich konkrete Vorgaben gibt, die infolge dessen von allen Maßnahmeträgern in allen Einrichtungen einzuhalten sind. Dass eine höhere Betreuungsdichte und infolge dessen eine sicherlich qualifiziertere Betreuung wünschenswerter wäre, ist unbestritten. Hier muss allerdings deutlichst auf die Finanzierung verwiesen werden; entsprechend der politischen Beschlussfassung werden den Maßnahme-trägern - lediglich - die im Erlass verbindlich vorgegebenen Mindestbeiträge zur Verfügung gestellt. Ungeachtet dessen, dass diesbezüglich - unter Berücksichtigung der Finanzlage der Stadt Bedburg - seitens der Politik Prioritäten festzulegen sind, sollte, um dem offensichtlich bestehenden Eindruck der nicht ausreichend vorhandenen Betreuungskräfte entgegenzuwirken, dieser Thematik in den Elternabenden entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig angeregt, dass zur Erreichung einer gewissen Transparenz Vertretern der Elternschaft [gewählt in Elternabenden] eine Teilnahmemöglichkeit an den maßnahmeträger-internen Teambesprechungen ermöglicht werden sollte. Essenssituation: 1. 2. 3. 4. Mein/ unser Kind isst gerne in der OGS. Ich/ wir sind zufrieden mit der Qualität des Caterers. Das Preis-/ Leistungsverhältnis ist angemessen. Die Gestaltung der Essensituation und die vermittelte Tischkultur entsprechen unseren Vorstellungen. Erwartungsgemäß ist die Bewertung in diesem Themenfeld nicht so `erfreulich´ ausgefallen; werden insgesamt betrachtet gute bis sehr gute Bewertungen ausgesprochen, wird - insbesondere - in Bedburg und Kaster die Essensqualität kritisch gewertet. Ungeachtet dessen, dass dies, da die Standorte Bedburg, Kaster und Kirdorf von demselben Caterer beliefert werden, nicht nachvollziehbar ist, hat der Maßnahmeträger diesbezüglich zwischenzeitlich eine Kinderbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Kinderbefragung liegen seit Anfang Juni 2009 vor und sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Wie diesen zu entnehmen, ergibt sich bezogen auf die konkrete Befragung der Kinder ein völlig anderes Bild. Es bleibt somit festzuhalten, dass die Eltern - basierend auf den Berichterstattungen der Kinder - offensichtlich gänzlich andere Bewertungsmaßstäbe ansetzen. Bezüglich des Preis-/ Leistungsverhältnisses kann verwaltungsseitig lediglich insofern eine Bewertung abgegeben werden, als dass die Essenpreise mit 45,- € Monat [Regenbogengruppe] und 47,- €/ Monat [Rapunzel Kinderhaus] insbesondere auch im Hinblick auf die Essensbeiträge in anderen Kommunen sozialverträglich erscheinen. Bezüglich der Portionen bzw. der Portionsgrößen weist die Verwaltung darauf hin, dass seitens der Schülerinnen und Schüler grundsätzlich immer ein Nachschlag geholt werden kann, so dass teilweise vorgetragene Anmerkungen, „mein Kind ist hungrig nach Hause gekommen“, nicht nachvollziehbar erscheinen. Hausaufgabenbetreuung: 1. 2. 3. 4. Durchführung und Begleitung der Hausaufgaben Beaufsichtigung/ Kontrolle der Hausaufgaben Gezielte Hilfen bei den Hausaufgaben Die Regeln zur Hausaufgabenbetreuung werden mit uns abgestimmt und sind bekannt. Im Vergleich zu den Ergebnissen der bisherigen Fragestellungen wird hier - und dies unisono eine schlechte Bewertung erteilt, so dass die Hausaufgabenbetreuung einer erheblichen Verbesserung bedarf. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig; in Kirdorf beispielsweise könnte zumindest auch - ursächlich für die durchgängig schlechte Bewertung die sogenannte `Schallschutzproblematik´ sein, wodurch sich Kinder durch Lärm aus den Nebenräumen mitunter erheblich gestört fühlten. Bereits nach den ersten Auswertungen wurde dieses Problem erkannt und der zuständige Fachbereich in der Verwaltung mit der Bitte, entsprechende Maßnahmen Beschlussvorlage WP7-124/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 einzuleiten, informiert. Ob und inwieweit die Betreuungskräfte bei den Hausaufgaben, neben der notwendigen Ruhe, weitere Hilfestellungen geben bzw. geben sollten, wird sehr kontrovers diskutiert. Während die Eltern in der Regel wünschen, dass die Kinder ihre Aufgaben fehlerfrei vorlegen, dient die eigenständige Hausaufgabenerledigung - ohne Hilfe durch Dritte - den Lehrkräften als `Kontrollinstrument´, den tatsächlichen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler festzustellen. Auch hier bedarf es aus Sicht der Verwaltung einer - zwischen Schulleitung und Maßnahmeträger bzw. Betreuungspersonal abgestimmten - Elterninformation; entscheidend ist, dass die Ziele der Schulleitung zu diesem Thema transparent und nachdrücklich dargelegt werden. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass das Land den Schulen neben der finanziellen Ausstattung/ Unterstützung [820,- €/ Kind/ p. a.] auch Lehrerstellenanteile [0,1 Lehrerstellenanteil pro Gruppe/ 25 SchülerInnen] zur Verfügung stellt; diese sind vollumfänglich im Nachmittagsbereich einzusetzen und dürfen [eindeutige Erlasslage] nicht zur Kompensation evtl. Stundenausfälle im Vormittagsbereich eingesetzt werden. Kooperation und Gesamtergebnis: 1. Unser Kind geht gerne zu einer ausgewählten AG. 2. Wir sind zufrieden mit der Auswahl an AG-Angeboten. 3. Die Durchführung und Ausgestaltung der AG´s entspricht unseren Erwartungen und Vorstellungen. Auch im Themenfeld der Arbeitsgemeinschaften ist eine durchgängig gute bis sehr gute Bewertung festzustellen; so gehen alle SchülerInnen gerne bzw. sehr gerne zu den ausgewählten Arbeitsgemeinschaften. Dies ist allerdings insofern nicht verwunderlich, als dass die SchülerInnen zwischen den einzelnen Angeboten selbst entscheiden können. Eine gewisse Unzufriedenheit - allerdings aufgrund des äußerst geringen `negativen´ Rücklaufs sehr relativiert zu werten - ist allerdings in Kirdorf und insbesondere in Kaster in der Auswahl der Arbeitsgemeinschaften festzustellen. Ursächlich hierfür ist, dass sich Eltern vereinzelt mehr, respektive eine größere Auswahl an Angeboten wünschen. Diesbezüglich weist die Verwaltung darauf hin, dass grundsätzlich in allen Grundschulen an drei bis vier Tagen je zwei Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Beachtet man die enge Zeitschiene, die nach dem Essen und der Hausaufgabenbetreuung für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften verbleibt [durchschnittlich] rd. 1 bis 1 ½ Stunden, erscheint das Angebot - zumindest - ausreichend zu sein; berücksichtigt werden sollte hierbei aus Sicht der Verwaltung auch, dass den SchülerInnen auch ausreichende Zeit zur `freien Entfaltung´ verbleiben sollte. Ob die `Angebotsvielfalt´ ausreichend ist, vermag die Verwaltung nicht zu beurteilen bzw. zu bewerten; diesbezüglich wird auf die der Vorlage beigefügte Anlage 3 verwiesen. Optimierungspotential sieht die Verwaltung hingegen in der Einbindung der örtlichen Sportvereine; so propagiert der Landessportbund etwa die Offene Ganztagsschule im Primarbereich als Chance für die Vereine. Im Rahmen der Überarbeitung der Förderungsrichtlinien der Stadt wird zu erörtern sein, ob und inwieweit die Einbindung in die Offene Ganztagsschule als [weiteres] Förderungskriterium für die Vereine herangezogen werden kann/ sollte. Gesamturteil: Insgesamt betrachtet kann festgestellt werden, dass die Offene Ganztagsschule grundsätzlich positiv bewertet wird. Dennoch darf - wie bereits in den Einzelbewertungen festgehalten - nicht verkannt werden, dass durchaus in einigen Bereichen gewisse Kritikpunkte bestehen; hier bedarf es entsprechender Korrekturen. Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung, dass die Anliegen der Eltern ernst genommen werden; insofern sind aus Sicht der Verwaltung die Ergebnisse mit den Eltern offen zu kommunizieren, um zu erfahren, wo konkret `der Schuh drückt´. Nicht verkannt werden darf hierbei allerdings, dass gewisse Elternwünsche nicht realisierbar sind; sei es, dass sie finanziell nicht darstellbar sind oder aber auch weit über das Konzept der Landesregierung Beschlussvorlage WP7-124/2009 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise seitens einiger Eltern gewünschte flexiblere Öffnungsund Betreuungszeiten; der Wunsch ist durchaus nachvollziehbar, es handelt sich jedoch um offene Ganztagsschulen, die natürlich nicht alle Lebenslagen der Eltern abdecken können. Auch ein Vergleich mit den früheren Horten, der auch von einigen Eltern angestellt wird, ist hier nicht zweckdienlich. Andere Problemstellungen konnten zwischenzeitlich abgestellt werden; so mussten beispielsweise aus - nicht unbedingt nachvollziehbaren - organisatorischen Gründen am Standort Kirdorf die Toilettenanlagen in der Sporthalle genutzt werden. Dies hat - durch die Befragung wurde dies der Verwaltung erstmals bekannt - offensichtlich zu nicht unerheblichen Beschwerden/ Problemen geführt; in Abstimmung mit dem Träger, der Schulleitung und dem zuständigen Fachbereich konnte hier zwischenzeitlich eine andere, zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Ferienspiele: 1. Wir nutzen bzw. werden die Ferienbetreuung nutzen. Soweit eine Teilnahme in 2008 erfolgte: 2. Unser Kind nimmt gerne an der Ferienbetreuung teil. 3. Das Programm ist ansprechend und abwechslungsreich. 4. Der zeitliche Rahmen und die Tagesplanung sind mit unserem beruflichen Alltag gut vereinbar. Nachdem in den ersten Jahren nach Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zur großen Verwunderung der Verwaltung - offensichtlich kein erkennbarer Bedarf an einer Ferienbetreuung bestand, hat die Verwaltung zur Optimierung der Ferienbetreuung [bis dato lediglich Ferienspiele in der ersten Sommerhälfte durch den Caritasverband] eine vertragliche Regelung mit dem Maßnahmeträger `Rapunzel Kinderhaus´ geschlossen. Zielvorgabe der Verwaltung war, dass - ungeachtet der Nachfrage - in den Oster- und Herbstferien je eine einwöchige sowie in den Sommerferien eine dreiwöchige Betreuung durchgeführt wird, `moderate´ Beiträge erhoben werden und eine Geschwisterkindregelung eingeführt wird. Diesbezüglich verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 17.06.2008 [Vorlage WP7-101/2008]. Vor der durchgeführten Elternbefragung hat erstmalig am Schulstandort Kirdorf eine Ferienbetreuung für alle SchülerInnen im Stadtgebiet stattgefunden. Diese Schule bot sich an, da ausreichende Räume zusammenhängend zur Verfügung stehen. Insofern ist negative Beurteilung aus den Schulstandorten Kirchherten [andere Schule und anderer Träger], Kaster und Bedburg erklärbar. Wie bei allen zusätzlichen Leistungen werden für die Ferienmaßnahmen Beiträge erhoben. Trotz intensivster Aufklärungsarbeit ist offensichtlich die Thematik der Essenbeiträge den meisten Eltern noch immer nicht verständlich. So sehen die Eltern, dass sie die Essenbeiträge für die Teilnahme ihrer Kinder an der Offenen Ganztagsschule das gesamte Jahr über [also 12 Monate] durchgängig bezahlen und gehen - fälschlicherweise - davon aus, dass sie die Essensbeiträge für die Teilnahme ihrer Kinder an den Ferienmaßnahmen doppelt entrichten. Diese Ansicht ist nicht zutreffend; vielmehr werden die Essensbeiträge für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich spitz entsprechend der Anzahl der tatsächlichen Schultage im Jahr hochgerechnet und - damit eine gleichmäßige Belastung der Eltern erfolgt - auf 12 Monate umgelegt. Nicht verkannt werden darf hierbei natürlich auch, dass diese Vorgehensweise eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung darstellt. Die Maßnahmeträger stehen den Ausschussmitgliedern in der Sitzung für Nachfragen zur Verfügung. Beschlussvorlage WP7-124/2009 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.09.2009 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer stv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-124/2009 Seite 6