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Beschlussvorlage GB (Berufung eines Mitglieds der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ein ausgeschiedenes Mitglied)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Berufung eines Mitglieds der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ein ausgeschiedenes Mitglied) Beschlussvorlage GB (Berufung eines Mitglieds der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ein ausgeschiedenes Mitglied)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 214/2003 28.08.2003 Az.: 53/520-00 Schm X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 16.09.2003 Kreisausschuss 24.09.2003 Kreistag 08.10.2003 Berufung eines Mitglieds der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ein ausgeschiedenes Mitglied Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 471 Abt.: 53 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beruft Herrn Ulrich Mohr (Gesetzliche Pflegeversicherung) als stimmberechtigtes Mitglied der kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK). Seite - 2 Begründung: Mit Beschluss des Kreistages vom 15.12.1999 wurde die Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) eingerichtet und die in diesem Gremium vertretenen Institutionen bestimmt. Die Berufung der von den Institutionen vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgte durch Beschlüsss des Kreistages vom 13.09. und 20.12.2000. Aufgrund des Ausscheidens eines Mitglieds soll auf Vorschlag der die gesetzliche Pflegeversicherung vertretenden Landesvertretung der VdAk/AEV (Verband der Angestellten-Krankenkasse e. V. und Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.) folgendes neue Mitglied berufen werden: Institution Ausgeschieden ist Vorschlag für Ernennung Gesetzliche Pflegeversicherung Herribert Liermann Rathausstraße 8 53879 Euskirchen Ulrich Mohr Graf-Adolf-Str. 67-69 40210 Düsseldorf Berufung der Mitglieder Das Verfahren zur personellen Besetzung der KGK ergibt sich aus § 2 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) vom 20.08.1999. Hiernach werden die von den in der KGK vertretenen Institutionen vorgeschlagenen Vertreterinnen/Vertreter und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter durch den Kreistag berufen. In Vertretung: gez. Poth Allgemeiner Vertreter des Landrates Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)