Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Fachbereich IV - Finanzen, Personal und Organisation
Az.: eß
Datum: 19. Oktober 2009
Mitteilung zur Sitzung des Rates am 15.09.2009
Haushaltslage 2009/2010 ff.
Bei der Haushaltsplanung 2009 ergaben sich folgende Salden der Ergebnisplanung:
¾ 2010
¾ 2011
¾ 2012
- 2.018 T€
- 541 T€
+ 944 T€
Aufgrund der Orientierungsdaten des Innenministeriums vom 01.09.2009 (basierend
auf der Mai-Steuerschätzung) wird der Anteil an der Einkommensteuer gegenüber
der o.g. Planung um jährlich rd. 2,2 Mio. € sinken (verg. Mitteilungsvorlage WP7119/2009 vom 18.06.2009).
Am 09.09.2009 wurde von der IT.NRW (ehem. LDS) die 1. Proberechnung zum Finanzausgleich (GFG 2010) veröffentlicht. Auch hier sind jährliche Einbußen von rd.
1,7 Mio. € für den städtischen Haushalt zu erwarten.
Die Umlagegrundlage der Stadt Bedburg zur Berechnung der Kreis- und Jugendamtsumlage verändert sich gegenüber der bisherigen Planung nur geringfügig. Die
Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Kreisfinanzen verschlechtern sich insgesamt, so dass nicht zwingend von einer Senkung der Kreisumlage auszugehen ist.
Betrachtet man die Haushaltsverschlechterungen aus dem Anteil Einkommen-steuer
und der Schlüsselzuweisungen ergeben sich folgende Salden bzw. Haushaltsdefizite:
¾ 2010
¾ 2011
¾ 2012
- 5.718 T€
- 4.241 T€
- 2.756 T€
Als viertes Planungsjahr ist 2013 im Haushaltsplan 2010 zu beplanen. Auch hier wird
nach derzeitiger Einschätzung ein negativer Saldo erwartet. Weitere Einnahmeausfälle (z.B. Gewerbesteuer) sind momentan nicht bekannt aber aufgrund von Informationen aus anderen Kommunen auch nicht auszuschließen.
Da die einbrechenden Erträge auch zahlungswirksam sind, wird auch die Liquiditätslage der Stadt Bedburg deutlich schlechter. Dies wiederum löst zusätzlichen Zinsaufwand aus, der die o.g. Ergebnisse weiter verschlechtert.
SV D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3203.doc
STADT
BEDBURG
Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 19.10.2009
Die Voraussetzung zur Pflicht der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK; Verbrauch der allgemeinen Rücklage von mehr als 5% in zwei
aufeinander folgenden Jahren; = 4,3 Mio. €) ist damit nahezu erfüllt.
Das Innenministerium hat einen Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ für Kommunalaufsichtsbehörden am 06.03.2009 erlassen. Das Innenministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Leitfaden sowohl auf
HSK-Kommunen als auch auf Kommunen mit genehmigungspflichtigen Haushalten
erstreckt.
Nachstehend sind einige Auszüge aus dem Leitfaden aufgeführt:
„Die Haushaltssicherung erstreckt sich nicht nur auf die Ergebnisplanung/rechnung und die Bilanz. § 75 Abs. 6 GO verlangt, dass die Liquidität einschließlich der Finanzierung der Investitionszuwendungen sicherzustellen ist.
Daher ist auch die Finanzplanung/-rechnung als dritte Säule eine erheblich
Bedeutung beizumessen.
In § 75 Abs. 1 Satz 1 GO ist der zentrale Grundsatz niedergelegt, an dem sich
die gesamte gemeindliche Haushaltswirtschaft zu orientieren hat. Die Kommune hat daher die Haushaltswirtschaft „so zu planen und zu führen, dass die
stetige Erfüllung ihrer Ausgaben gesichert ist“. Die Erforderlichkeit eines ausgeglichenen Haushaltes beschränkt sich nicht nur auf das jeweilige Haushaltsjahr. Um beurteilen zu können, ob die Aufgabenerfüllung auch „stetig“ gesichert ist, ist der mittelfristige Planungszeitraum erforderlich. Gemäß § 84 S. 3
GO „soll“ die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltjahr folgenden
3 Planungsjahres in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Durch die „SollRegelung“ hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es sich beim Haushaltsausgleich in den 3 Planungsjahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung um die Regel handelt, Ausnahmen hiervon also besonders rechtfertigungsbedürftig sind.
Weiterhin wird in dem Leitfaden festgelegt, dass sich Maßnahmen zur
Haushaltssicherung daran messen lassen müssen, dass sie zu einer
dauernden Leistungsfähigkeit führen und nicht lediglich kurzfristig auf
eine Genehmigungsfähigkeit durch eine formelle Einhaltung der gesetzlichen Grundlage abzielen.
Insbesondere Gemeinden, die ihren Hauhalt nicht ausgleichen können, haben
den Vorrang der Finanzmittelbeschaffung durch spezielle Entgelte besonders
ernsthaft zu prüfen. Die Haushaltssicherung dieser Kommunen ist in der Regel
dadurch geprägt, dass die Erträge die Aufwendungen nicht decken. Ein Verzicht auf eine mögliche Erhebung spezieller Entgelte (z.B. Kindergartenbeiträge) führt aufgrund der schlechten Haushaltslage zu einer Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung. Eine solche Haushaltswirtschaft ist mit den
haushaltsrechtlichen Grundsätzen (insbesondere unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit) nicht vereinbar.“
SV D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3203.doc
STADT
BEDBURG
Seite - 3 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 19.10.2009
Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise werden nach derzeitiger Einschätzung nicht
zur Notwendigkeit einer Erweiterung der in der Haushaltssatzung verankterten
Haushaltssperre führen. Dennoch sind – wie oben dargestellt – die Auswirkungen auf
die kommenden Haushaltsjahre gravierend.
Daher sollten nachhaltig wirkende Entscheidungen nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, um ggf. nach wirtschaftlicheren Alternativen zu suchen.
Hier einige Beispiele der zu überdenkenden Maßnahmen:
¾
¾
¾
¾
¾
Sanierung alte Schule Kirchtroisdorf
Erstattung der Kindergartenbeiträge für das dritte Kindergartenjahr
Bau der Mensa
Umbau und Sanierung der Turnhalle Kaster
Evtl. Finanzierung der DSL-Versorgung über den städtischen Haushalt und
nicht über das Konjunkturpaket II
¾ Senkung der Grundsteuer B
Für die Haushaltsplanung 2010 sind auch Rückstellungs- und Sanierungsmaßnahmen, für die in der Vergangenheit Rückstellungen gebildet wurden, zu prüfen. Aufgrund fehlender Liquidität sollte hier im Einzelfall abgewogen werden, ob eine Wertberichtigung (außerplanmäßige Abschreibung) der Immoblilie wirtschaftlich sinnvoller
ist. Die hiervon betroffenen Objekte finden sich im Jahresabschluss 2007, Anlage I,
Blatt 58).
Baum
Stadtkämmerer
SV D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3203.doc