Daten
Kommune
Linnich
Größe
8,1 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
20.12.11, 19:09
Aktualisiert
11.07.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich
am Donnerstag, den 15.12.2011.
Sitzungsbeginn:
13.1.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:55 Uhr
Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 1Körrenzig/Kofferen/Hottorf";
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von
qualifizierten Bebauungsplänen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit 16 Ja-Stimmen
bei 2 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen zur konkreten Ausweisung der Windkraftvorrangzone
„Potenzialfläche 1 – Körrenzig/Kofferen/Hottorf“,
1. den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich, Teilbereiche Körrenzig, Kofferen und
Hottorf, gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 29).
2. Für den räumlichen Bereich der Vorrangzone unterteilt in die Teilbereiche 1 bis 3
jeweils einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 8 Abs. 1 BauGB
aufzustellen.
3. Die Planung zu Zfr. 1 und Zfr. 2 erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
4.
Mit den Verfügungsberechtigten der Parzellen innerhalb der zu überplanenden Fläche,
a) der Firma Evertz + Köster, evt. GmbH in Gründung],
b) der STAWAG Energie GmbH,
c) der Energiekontor AG,
ist ein städtebaulicher Rahmenvertrag abzuschließen, nach dem diese die gesamten
Kosten des Bauleitverfahrens tragen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist
sicherzustellen
6. Es ist zu ermitteln, wie die Stadt Linnich am Betriebsergebnis beteiligt werden kann.
Beratungsverlauf:
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom 15.12.2011
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