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Beschlusstext (Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 1- Körrenzig/Kofferen/Hottorf"; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
8,1 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
20.12.11, 19:09
Aktualisiert
11.07.12, 19:16
Beschlusstext (Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 1- Körrenzig/Kofferen/Hottorf";
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen) Beschlusstext (Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 1- Körrenzig/Kofferen/Hottorf";
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Donnerstag, den 15.12.2011. Sitzungsbeginn: 13.1. 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:55 Uhr Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 1Körrenzig/Kofferen/Hottorf"; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen Beschluss: Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen zur konkreten Ausweisung der Windkraftvorrangzone „Potenzialfläche 1 – Körrenzig/Kofferen/Hottorf“, 1. den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich, Teilbereiche Körrenzig, Kofferen und Hottorf, gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 29). 2. Für den räumlichen Bereich der Vorrangzone unterteilt in die Teilbereiche 1 bis 3 jeweils einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 8 Abs. 1 BauGB aufzustellen. 3. Die Planung zu Zfr. 1 und Zfr. 2 erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 4. Mit den Verfügungsberechtigten der Parzellen innerhalb der zu überplanenden Fläche, a) der Firma Evertz + Köster, evt. GmbH in Gründung], b) der STAWAG Energie GmbH, c) der Energiekontor AG, ist ein städtebaulicher Rahmenvertrag abzuschließen, nach dem diese die gesamten Kosten des Bauleitverfahrens tragen. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist sicherzustellen 6. Es ist zu ermitteln, wie die Stadt Linnich am Betriebsergebnis beteiligt werden kann. Beratungsverlauf: Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom 15.12.2011 Seite 2