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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 18/2002
24.04.2002
Az.: 60.3/ 629-65/2-01/krö
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
15.05.2002
Kreisausschuss
22.05.2002
Kreistag
22.05.2002
Landschaftsplan Dahlem-West
hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 27 c LG NW
(Landschaftsgesetz NW)
Sachbearbeiter/in: Kröger
x
Tel.: - 579
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
1.
den Entwurf des Landschaftsplanes Dahlem-West, bestehend aus den textlichen
Darstellungen und Festsetzungen, der Entwicklungsziele- und Festsetzungskarte in der
Fassung der Anlage, Stand 04/2002,
sowie
2.
dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 27 c Abs. 1 des Gesetzes
zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz
LG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 01.Juli 2000 (GV.NRW. S. 568)
Begründung:
Seite 2
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 14.06.2000 im Landschaftsplanverfahren „Dahlem-West“
a) die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 27 a
LG NW, sowie
b) die Beteiligung der Bürger gem. § 27 b LG NW
beschlossen.
Die öffentliche Unterrichtung der Bürger über den Entwurf des Landschaftsplanes „Dahlem-West“,
einschließlich der allgemeinen Ziele und Grundsätze sowie der voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung erfolgte am 08. Mai 2001 im Sitzungssaal der Gemeinde Dahlem. Zudem wurde von
Seiten der Verwaltung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Mit Schreiben vom 30./31.05.2001 ist den Trägern öffentlicher Belange (TöB), sowie den
Ortslandwirten gem. § 27 a LG NW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Mit der Gemeinde wurden Gespräche über die Berücksichtigung der
Bauleitplanung geführt und einvernehmlich Festsetzungsänderungen abgestimmt.
gemeindlichen
Nach fachlicher Bearbeitung der eingegangenen Hinweise und Anregungen der Träger öffentlicher
Belange durch die Verwaltung wurden entsprechende Planänderungen vorgenommen, die sowohl
die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen, als auch die zeichnerischen Darstellungen des
Entwurfs betreffen.
Gleichzeitig erfolgte eine Angleichung der Allgemeinen Festsetzung der Schutzgebiete (Ziffer 2.1.0
und Ziffer 2.2.0) mit den im Landschaftsplan 5.2 „Dahlem“ festgesetzten Inhalten.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Naturschutzgebiete
Das Naturschutzgebiet (NSG) 2.1-27 (alt) / 2.1-28 (neu) „Remessiefen“ wird um die
Durchgängigkeit des Gewässers und die Anbindung an die Berke als Entwicklungsziel umzusetzen
geringfügig erweitert. (Anlage 1)
Das NSG 2.1-28 (alt) / 2.1-29 (neu) „Krombach“ wird aufgrund der Vorbehalte aus der
Landwirtschaft auf einen ausreichend breiten Gewässerrandstreifen zurückgeführt. Der
angrenzende Hangfuß und die Hangflächen werden dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-1
„Dahlemer Land“ zugeordnet. (Anlage 2)
Aufgrund der Bedenken aus der Landwirtschaft wurden die Festsetzungen im NSG 2.1-29
„Bettebach“ auf Festsetzungen als LSG 2.2-2 „Kyllaue und Hänge“ – LSG mit
Grünlandumbruchverbot zurückgenommen. (Anlage 3)
Das NSG 2.1-30 „Grauwacke Steinbruch am Pressberg und Hangflächen“ wird in seiner
Abgrenzung in Abstimmung mit dem Bewirtschafter auf die Grenze der Wegeparzelle
zurückgenommen. Die ausgenommen Flächen werden zum LSG 2.2-2 zugezogen. (Anlage 4)
Das NSG 2.1-31 (alt) / 2.1-32 (neu) wird im Bereich der hofnahen Flächen des Bewirtschafters und
Lage an der Grenze zur Ortslage Frauenkron zurückgenommen. In diesen Bereichen erfolgt die
Festsetzung LSG 2.2-2. Aufgrund der Biotopwertigkeit der Hangflächen am Mündungsbereich des
Reinselbaches in die Kyll werden diese Flächen zum NSG 2.1-32 hinzugezogen. Hierdurch wird
eine Durchgängigkeit der Gewässer umgesetzt. (Anlage 5)
Seite 3
Landschaftsschutzgebiete
Neben der Abstufung des Taleinschnittes des Bettebaches von der NSG-Ausweisung als LSG
erfolgte die Einbeziehung der angrenzenden Hangflächen in die Festsetzung des LSG 2.2-2
„Kyllaue und Hänge“ – LSG mit Grünlandumbruchverbot. (Anlage 6)
Weiterhin wurden die Grünlandflächen in Steilhanglagen aufgrund ihrer
Schutzwürdigkeit in das LSG 2.2-2 mit Umbruchverbot aufgenommen. (Anlage 6)
besonderen
Ferner wurde der Verbotskatalog und die zugehörigen Erläuterungsberichte überarbeitet und damit
Klarstellungen für Befreiungs- und Ausnahmetatbestände geschaffen. Schließlich erfolgten
redaktionelle Überarbeitungen der Festsetzungen nach Ziffer 3.1 ff (Anlage und Wiederherstellung
naturnaher Lebensräume) und der ergänzende Hinweis auf das Kulturlandschaftsprogramm des
Kreises.
Der aufgrund der Stellungnahmen überarbeitete Entwurf wird dem Kreistag zur Beratung vorgelegt.
Es wird empfohlen, den Entwurf und die öffentliche Auslegung zu beschließen.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)