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Beschlusstext (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, Teilbereich Linnich "Abgrabung Breitenbenden"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
71 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
23.07.14, 08:12
Aktualisiert
23.07.14, 08:12
Beschlusstext (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, Teilbereich Linnich "Abgrabung Breitenbenden";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Dienstag, den 01.07.2014. Sitzungsbeginn: 9.1. 18:10 Uhr Sitzungsende: 18:40 Uhr 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, Teilbereich Linnich "Abgrabung Breitenbenden"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Beschluss: Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Linnich, „Abgrabung Breitenbenden“ auf der Basis der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gefassten Abwägungsbeschlüsse einschließlich der Begründung und aller Gutachten für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsverlauf: Bürgermeister Witkopp richtet die Frage an die Stadtverordneten, ob es noch Fragen oder Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt. Dies ist nicht der Fall. Daraufhin stellt er die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 30.06.2014 zur Abstimmung. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen