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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
127 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
14.04.14, 13:05
Aktualisiert
14.04.14, 13:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, den 11.03.2014. Sitzungsbeginn: 5. 14:00 Uhr Sitzungsende: 19:50 Uhr Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage Empfehlungsbeschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, sich den Empfehlungsbeschlüssen zu A. I. 1 - 10; A. II. 1 - 30 sowie B. I. 1 - 14; B. II. 1 - 25 vollinhaltlich anzuschließen und den Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ einschließlich der Begründung und den hervorgehobenen Änderungen als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Beschlüsse die Unterlagen entsprechend anzupassen und eine ergänzende Offenlage beschränkt auf die Änderung nach § 4a III BauGB durchzuführen. Beratungsverlauf: Hinweis: Maßgebend für die Aufrufung der einzelnen Abstimmungspunkte sind Band 1 „Beteiligung der Öffentlichkeit – Bebauungsplanverfahren“ und Band 3 „Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger Öffentlicher Belange“ der Unterlagen vom 24.01.2014 unter Berücksichtigung der vom Ausschussvorsitzenden im Einzelnen dargestellten Ergänzungen, die sich vor der Sitzung noch ergeben haben. Ausschussvorsitzender Oetjen ruft die einzelnen Abstimmungspunkte auf und stellt dort, wo sich Ergänzungen der Abwägungsvorschläge vor der Sitzung ergeben haben, diese vor und gibt Erläuterungen. Anschließend lässt er über jeden einzelnen Abwägungsvorschlag abstimmen. Die Einzelbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und seitens der Träger Öffentlicher Belange werden in digitaler Form auf CD der Niederschrift beigefügt. Während der Beratung und Abstimmung zu den Einzelbeschlüssen wird die Sitzung von 17:40 Uhr bis 18:10 Uhr für eine Pause unterbrochen. Nach der Beschlussfassung zu den einzelnen Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit lässt Ausschussvorsitzender Oetjen die Frage einer Höhenbeschränkung beraten. Er erinnert an den eingangs der Beratung gestellten Antrag der CDU-Fraktion mit der Forderung nach einer maximalen Höhe von 150 m und einem Abstand zur Bebauung in der Größenordnung der achtfachen Höhe. Ausschussmitglied Hilfert beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls eine maximale Anlagenhöhe von 150 m. Bezüglich des Abstandes der Anlagen zu Ortsrändern sei man auf die im Rahmen der Planung vorgesehene Entfernung von 1.000 m festgelegt. Ausschussvorsitzender Oetjen weist darauf hin, dass im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung eine sofortige Offenlage erfolgen müsse und die Ratssitzung entweder zu verschieben sei oder eine Sondersitzung einzuberufen sei. Man solle aber auch den Vorhabenträgern Gelegenheit geben, mit den Bürgern und mit der Verwaltung zu sprechen, ob dies eine Kompromisslinie ist. Ausschussvorsitzender Oetjen weist zusätzlich darauf hin, eine Höhe festzulegen, die sich an den Standartgrößen der Anlagen orientiert und keine absolute Festsetzung vorzunehmen. Herr von der Heide macht hierzu den Vorschlag, die Formulierung „ca. 150 m“ zu wählen. Er weist darauf hin, dass allerdings die Vorhabenträger gehört werden müssen. Im Folgenden einigt der Ausschuss sich darauf, für eine Abstimmung die Formulierung „Höhe ca. 150 m einschließlich Korrekturen bei allen entsprechenden Bauhöhen“ zugrunde zu legen. Ausschussvorsitzender Oetjen lässt anschließend über den CDU-Antrag bezüglich der Punkte Höhenbeschränkung und Abstand getrennt abstimmen. 1. Beschluss: Der Ausschuss beschließt eine Gesamthöhe der Anlagen von ca. 150 m einschließlich Korrekturen bei allen entsprechenden Bauhöhen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 11.03.2014 Seite 2 Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 11.03.2014 Seite 3