Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 493/alt
21.02.2002
Datum:
Az.: 60.13/Kra
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
13.02.2002
Kreistag
20.03.2002
Schienenstrecke Euskirchen-Bad Münstereifel
- Untersuchung über den Ausbau und die Verlegung von Haltepunkten -;
hier: a) Präsentation des Abschlussberichtes durch das Gutachterbüro Vössing
b) Beschluss über die Umsetzung des Gutachtens
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit der VRS-GmbH die
Umsetzung der im Gutachten des Ingenieurbüros Vössing vorgeschlagenen Maßnahmepakete 1
und 2 einzuleiten. Eine Entscheidung über die Realisierung einzelner Maßnahmen, die einer (Mit)Finanzierung durch den Kreis Euskirchen bedürfen, erfolgt erst nach Vorliegen konkreter
Finanzierungs- und Umsetzungspläne.
Kreistag - 20.03.2002 - Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Seite - 2 Der Kreistag stimmt der Vorlage 493 unter Βerücksichtigung der Änderungsempfehlung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und ÖPNV vom 13.02.2002 (Z 1/V 493) und der
Berichtigungsempfehlung vom 06.03.2002 (Z 2/V 493) zu und beschließt, die Verwaltung zu
beauftragen, zusammen mit der VRS-GmbH die Umsetzung der im Gutachten des Ingenieurbüros
Vössing vorgeschlagenen Maßnahmepakete 1 und 2 einzuleiten. Eine Entscheidung über die
Realisierung einzelner Maßnahmen, die einer (Mit-)Finanzierung durch den Kreis Euskirchen
bedürfen, erfolgt erst nach Vorliegen konkreter Finanzierungs- und Umsetzungspläne.
Seite 6 des Gutachtens beinhaltet insofern einen Fehler, als das der Bahnübergang in Bad
Münstereifel-Arloff im Zuge der L 11 und an der Gemeindestraße keine Halbschranke besitzt.
Dieser Fehler müsste noch berichtigt werden.
Des Weiteren soll die Maßnahme „Verlegung des Bahnsteiges in Arloff“ aus dem
Maßnahmepaket 2 in das Maßnahmepaket 1 übernommen werden.
Begründung:
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)