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Info GB (AMABILE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 95/2003 23.09.2003 Az.: 60.13/AMABILE X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 08.10.2003 AMABILE Die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen (KVE) hat sich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung im ÖPNV (s. a. Vortrag des LKT in der Sitzung des Fachausschusses am 18.09.2003) um Teilnahme am Forschungsvorhaben AMABILE (Modellierung und Ausschreibung von alternativen Bedienungsformen in Form von Teilnetzen unter Integration traditioneller Linienverkehre) innerhalb des Forschungsschwerpunktes "Personennahverkehr (PNV) für die Region" beworben. Es besteht hierbei für die KVE die Möglichkeit sich unter wissenschaftlicher, planerischer, juristischer aber auch finanzieller Unterstützung, ein entsprechendes Know-How anzueignen und sich in der notwendigen Umsetzung des „Besteller-/Ersteller-Prinzips“ auf die zukünftigen Veränderungen einzustellen. In mehreren Gesprächen zwischen KVE und der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), die überwiegend die Konzessionen in der Region hält, wurde der Raum Bad Münstereifel mit den Linien 819, 822 und 828 sowie ein Teil des AST-Gebietes der Stadt Bad Münstereifel für die Ausschreibung innerhalb von AMABILE in Erwägung gezogen. Abschließend sollte durch die KVE in Zusammenarbeit mit der RVK geprüft werden, ob durch eine Ausschreibung die Wirtschaftlichkeit der RVK für diesen Teilraum beeinträchtigt wird, da eventuell optimale Fahrzeugumläufe aufgebrochen werden und es zu einem Fahrzeugmehreinsatz kommen könnte. Eine konkrete Aussage der RVK liegt hierzu nicht vor. Allerdings teilt die RVK in einem Schreiben an die KVE mit, dass „das EuGH- Urteil in Sachen „Magdeburg“ vom 24.07.2003 sie veranlasse, die Liniengenehmigungen der Linien 819, 822 und 828 vorsorglich für den Weiterbetrieb bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Im Monat August 2003 wurde der KVE der Bescheid des Ministeriums zugestellt, der die Teilnahme der KVE am Forschungsprojekt AMABILE bestätigt und absichert. Ebenfalls eingebunden ist der VRS. Im Zusammenhang mit AMABILE sind auch die Arbeiten der KVE bzw. des von der KVE beauftragten Planerbüros PGN zum Linienbündelungskonzept zu sehen (vgl. V 226/ 2003). Die Verwaltung geht davon aus, dass das Linienbündelungskonzept als Grundlage für die Linienauswahl im Rahmen von AMABILE dient und von daher mit AMABILE vereinbar ist. Erst nach Vor- Seite - 2 liegen des Linienbündelungskonzeptes soll geprüft werden, welche Linien sich für eine Einbindung in AMABILE eignen. Letztendlich gilt es, nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen über die Umsetzung der Ausschreibung zu entscheiden. Hier wird noch zu klären sein, ob die Entscheidung dem Aufsichtsrat der KVE obliegt (der lt. Gesellschaftsvertrag zuständig für den Abschluss von Betriebs- und Fahrleistungsaufträgen ist) oder wegen der weitreichenden Bedeutung dem Kreistag. Erst hieran anschließend kann eine rechtskräftige Umsetzung des Verfahrens von der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt über das Ausschreibungsverfahren bis zur endgültigen Vergabe erfolgen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)