Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 95/2003
23.09.2003
Az.: 60.13/AMABILE
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
08.10.2003
AMABILE
Die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen (KVE) hat sich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung im ÖPNV (s. a. Vortrag des LKT in der Sitzung des Fachausschusses am
18.09.2003) um Teilnahme am Forschungsvorhaben AMABILE (Modellierung und Ausschreibung
von alternativen Bedienungsformen in Form von Teilnetzen unter Integration traditioneller Linienverkehre) innerhalb des Forschungsschwerpunktes "Personennahverkehr (PNV) für die Region"
beworben.
Es besteht hierbei für die KVE die Möglichkeit sich unter wissenschaftlicher, planerischer, juristischer aber auch finanzieller Unterstützung, ein entsprechendes Know-How anzueignen und sich in
der notwendigen Umsetzung des „Besteller-/Ersteller-Prinzips“ auf die zukünftigen Veränderungen
einzustellen.
In mehreren Gesprächen zwischen KVE und der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), die überwiegend die Konzessionen in der Region hält, wurde der Raum Bad Münstereifel mit den Linien 819,
822 und 828 sowie ein Teil des AST-Gebietes der Stadt Bad Münstereifel für die Ausschreibung
innerhalb von AMABILE in Erwägung gezogen.
Abschließend sollte durch die KVE in Zusammenarbeit mit der RVK geprüft werden, ob durch eine
Ausschreibung die Wirtschaftlichkeit der RVK für diesen Teilraum beeinträchtigt wird, da eventuell
optimale Fahrzeugumläufe aufgebrochen werden und es zu einem Fahrzeugmehreinsatz kommen
könnte. Eine konkrete Aussage der RVK liegt hierzu nicht vor. Allerdings teilt die RVK in einem
Schreiben an die KVE mit, dass „das EuGH- Urteil in Sachen „Magdeburg“ vom 24.07.2003 sie
veranlasse, die Liniengenehmigungen der Linien 819, 822 und 828 vorsorglich für den Weiterbetrieb bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Im Monat August 2003 wurde der KVE der Bescheid des Ministeriums zugestellt, der die Teilnahme der KVE am Forschungsprojekt AMABILE bestätigt und absichert. Ebenfalls eingebunden ist
der VRS.
Im Zusammenhang mit AMABILE sind auch die Arbeiten der KVE bzw. des von der KVE beauftragten Planerbüros PGN zum Linienbündelungskonzept zu sehen (vgl. V 226/ 2003).
Die Verwaltung geht davon aus, dass das Linienbündelungskonzept als Grundlage für die Linienauswahl im Rahmen von AMABILE dient und von daher mit AMABILE vereinbar ist. Erst nach Vor-
Seite - 2 liegen des Linienbündelungskonzeptes soll geprüft werden, welche Linien sich für eine Einbindung
in AMABILE eignen.
Letztendlich gilt es, nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen über die Umsetzung der
Ausschreibung zu entscheiden. Hier wird noch zu klären sein, ob die Entscheidung dem Aufsichtsrat der KVE obliegt (der lt. Gesellschaftsvertrag zuständig für den Abschluss von Betriebs- und
Fahrleistungsaufträgen ist) oder wegen der weitreichenden Bedeutung dem Kreistag.
Erst hieran anschließend kann eine rechtskräftige Umsetzung des Verfahrens von der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt über das Ausschreibungsverfahren bis zur endgültigen Vergabe erfolgen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
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Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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