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Beschlusstext (Bauantrag Anbringung einer Werbeanlage an Hausgiebel Rurstraße 42a, Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
73 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Beschlusstext (Bauantrag Anbringung einer Werbeanlage an Hausgiebel Rurstraße 42a, Linnich)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Donnerstag, den 30.10.2014. Sitzungsbeginn: 9. 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:50 Uhr Bauantrag Anbringung einer Werbeanlage an Hausgiebel Rurstraße 42a, Linnich Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB nicht zu erteilen, da in Gebieten gem. § 13 Abs. 3 BauO NRW sich das Vorhaben an der Stätte der Leistung befinden muss. Dies ist laut Antrag nicht der Fall. Beratungsverlauf: Ausschussmitglied Meuser fragt an, wo der Unterschied zwischen dieser Werbeanlage und der Werbeanlage in der Ostpromenade liegt. Bei der Errichtung von Werbeanlagen ist u.a. die Gebietsausweisung maßgebend. Im Vergleich ist die Werbeanlage in der Ostpromenade unter genauer Prüfung genehmigungsfähig, da hier „Mischgebiet“ ausgewiesen ist. Gem. § 13 Abs. 4 BauO NRW sind in Kleinsiedlungsgebieten, Dorfgebieten, Reinen Wohngebieten, Allgemeinen Wohngebieten und Besonderen Wohngebieten Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig. Bezüglich der Gebietsausweisung im vorliegenden Fall kann im Wesentlichen davon ausgegangen werden, dass eines der vorgenannten Gebiete zutreffend ist. Daher ist die Errichtung einer Werbeanlage hier nicht möglich. Beratungsergebnis: Einstimmig, 4 Enthaltung(en)