Daten
Kommune
Linnich
Größe
73 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt
am Donnerstag, den 30.10.2014.
Sitzungsbeginn:
9.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:50 Uhr
Bauantrag Anbringung einer Werbeanlage an Hausgiebel Rurstraße 42a, Linnich
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 (1)
BauGB nicht zu erteilen, da in Gebieten gem. § 13 Abs. 3 BauO NRW sich das Vorhaben an der
Stätte der Leistung befinden muss. Dies ist laut Antrag nicht der Fall.
Beratungsverlauf:
Ausschussmitglied Meuser fragt an, wo der Unterschied zwischen dieser Werbeanlage und der
Werbeanlage in der Ostpromenade liegt.
Bei der Errichtung von Werbeanlagen ist u.a. die Gebietsausweisung maßgebend. Im Vergleich ist
die Werbeanlage in der Ostpromenade unter genauer Prüfung genehmigungsfähig, da hier
„Mischgebiet“ ausgewiesen ist. Gem. § 13 Abs. 4 BauO NRW sind in Kleinsiedlungsgebieten,
Dorfgebieten, Reinen Wohngebieten, Allgemeinen Wohngebieten und Besonderen Wohngebieten
Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig. Bezüglich der Gebietsausweisung im
vorliegenden Fall kann im Wesentlichen davon ausgegangen werden, dass eines der
vorgenannten Gebiete zutreffend ist. Daher ist die Errichtung einer Werbeanlage hier nicht
möglich.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 4 Enthaltung(en)