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Antrag CDU (Vorentwurf einer Verordnung für den Nationalpark Eifel hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 23.10.2002)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag CDU (Vorentwurf einer Verordnung für den Nationalpark Eifel
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 23.10.2002) Antrag CDU (Vorentwurf einer Verordnung für den Nationalpark Eifel
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 23.10.2002)

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CDU KREISTAGSFRAKTION EUSKIRCHEN Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: A 17/2002 23.10.2002 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung 13.11.2002 Kreisausschuss 04.12.2002 Kreistag 19.12.2002 Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 11.11.2002 Vorentwurf einer Verordnung für den Nationalpark Eifel hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 23.10.2002 Sehr geehrter Herr Landrat, namens und im Auftrage unserer Fraktion beantragen wir unter Bezugnahme auf die einschl. Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages die Aufnahme eines Punktes „Vorentwurf einer Verordnung für den Nationalpark Eifel“ in die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Planung, Umwelt und ÖPNV sowie des Ausschusses für Wirtschaftsförderung aufzunehmen. Gleichzeitig bitten wir um eine schriftliche Vorabinformation der Verwaltung über den in der ersten Sitzung der Sonderkommission Nationalpark Eifel der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates vorgelegten Vorentwurf des Dezernates 51 der Bezirksregierung. Begründung: Das Dezernat 51 des RP Köln hat in der Sitzung der Sonderkommission Nationalpark Nordeifel am 11.10.02 einen Vorentwurf für eine Nationalparkverordnung vorgelegt. Da das Projekt „Nationalpark Eifel“ auch nach Meinung des Regierungspräsidenten von Beginn an unter der Überschrift „Breite Konsensbildung durch frühzeitige Beteiligung aller betroffenen Gebietskörperschaften und Institutionen“ betrieben werden soll, halten wir es für dringend notwendig, dass sich die Gremien des Kreistages schon in diesem frühen Stadium mit den Absichten des Landes in Sachen „Nationalparkverordnung“ beschäftigen. Dies scheint umso notwendiger zu sein, da in dieser Verordnung offensichtlich den Belangen des Naturschutzes Seite - 2 höchste Priorität beigemessen wird, wobei die in der bisherigen Diskussion in den Gremien des Kreistages immer wieder genannten und einvernehmlich beschlossenen anderen nationalparkverträglichen Nutzungsmöglichkeiten in den Hintergrund treten. Hier gilt nach Meinung unserer Fraktion der altbekannte Grundsatz: „Wehret den Anfängen!“ Mit freundlichen Grüßen F.d.R. gez. Josef Reidt Fraktionsvorsitzender gez. Dr. Dieter Pesch stellv. Fraktionsvorsitzender (Kolvenbach)