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Info GB (Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
83 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 4/2002 10.04.2002 Az.: 51/433-27/Di/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 23.05.2002 Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung Seit mehreren Jahren bestanden Verträge zur Durchführung von ambulanten Hilfen mit freien Jugendhilfeträgern. Dies waren im einzelnen: • Sozialpädagogische Familienhilfen: Caritasverband Euskirchen Caritasverband Schleiden Arbeiterwohlfahrt • Erziehungsbeistandschaften: Deutscher Kinderschutzbund Diese Verträge regelten u. a. eine 100 %ige Personalkostenfinanzierung sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10 % der Personalkosten. Im Jahre 2000 wurden mit den Verbänden Verhandlungen geführt mit dem Ziel, diese Förderung in ein Fachleistungsstundensystem umzuwandeln. Vereinbart wurde folgende Regelung: • • • Grundlage für den Hilfeumfang sind die Face-to-Face-Stunden. Für die Dauer von zwei Jahren (01.01.2001 - 31.12.2002) erfolgt eine Abnahmegarantie in Höhe der Personal- und Sachkostenförderung. Die Verbände bieten alle ambulanten Hilfen (Flexibilisierung) an. Nach weiteren Gesprächen wurde vereinbart, die bestehenden Verträge zum 31.12.2002 aufzulösen. Seite 2 Die Kosten der Fachleistungsstunden werden auf der Basis der Entgeltvereinbarung berechnet und durch die Abt. Jugend und Familie genehmigt. Durch die Flexibilisierung der ambulanten Hilfen zur Erziehung konnten folgende Ziele erreicht werden. • • • Umfassendes Angebot in der Ambulanz Gute Steuerungsmöglichkeit durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (Face-to-Face-Regelung) Zeitnahe Gewährung der Hilfen Im Jahre 2001 wurden verstärkt ambulante Hilfen eingesetzt. Da die Personalressourcen bei den freien Verbänden nicht ausreichten, haben auch die stationären Einrichtungen den Arbeitsbereich mit abgedeckt. Die Fallzahlen haben sich wie folgt entwickelt: • • • • • 31.03.2001: 30.06.2001: 30.09.2001: 31.12.2001: 31.03.2002: 81 Fälle 90 " 93 " 97 " 114 " Dabei ist festzustellen, dass in der Sozialpädagogischen Familienhilfe die Fallzahl von 48 (31.03.2001) auf 81 (31.03.2002) gestiegen ist. Die einzelnen Anbieter haben ihre Leistungsbeschreibungen vorgelegt, die Grundlage für die Hilfegewährung im Einzelfall sind. Aufgrund der Tatsache, dass die ambulanten Hilfen mehr und mehr an Bedeutung gewinnen, hat auch die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 KJHG ihre Arbeit wieder aufgenommen. Da Bedarfssituationen sich ständig verändern, ist es notwendig, im Rahmen der Jugendhilfeplanung entsprechend reagieren zu können. Die Träger der freien Jugendhilfe, die ihren Sitz im Kreis Euskirchen haben, werden bei der Vergabe von Fachleistungsstunden an erster Stelle berücksichtigt. Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)