Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 4/2002
10.04.2002
Az.: 51/433-27/Di/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.05.2002
Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung
Seit mehreren Jahren bestanden Verträge zur Durchführung von ambulanten Hilfen mit freien
Jugendhilfeträgern. Dies waren im einzelnen:
•
Sozialpädagogische Familienhilfen: Caritasverband Euskirchen
Caritasverband Schleiden
Arbeiterwohlfahrt
•
Erziehungsbeistandschaften:
Deutscher Kinderschutzbund
Diese Verträge regelten u. a. eine 100 %ige Personalkostenfinanzierung sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10 % der Personalkosten.
Im Jahre 2000 wurden mit den Verbänden Verhandlungen geführt mit dem Ziel, diese Förderung in
ein Fachleistungsstundensystem umzuwandeln.
Vereinbart wurde folgende Regelung:
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•
•
Grundlage für den Hilfeumfang sind die Face-to-Face-Stunden.
Für die Dauer von zwei Jahren (01.01.2001 - 31.12.2002) erfolgt eine Abnahmegarantie in
Höhe der Personal- und Sachkostenförderung.
Die Verbände bieten alle ambulanten Hilfen (Flexibilisierung) an.
Nach weiteren Gesprächen wurde vereinbart, die bestehenden Verträge zum 31.12.2002 aufzulösen.
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Die Kosten der Fachleistungsstunden werden auf der Basis der Entgeltvereinbarung berechnet und
durch die Abt. Jugend und Familie genehmigt. Durch die Flexibilisierung der ambulanten Hilfen
zur Erziehung konnten folgende Ziele erreicht werden.
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•
Umfassendes Angebot in der Ambulanz
Gute Steuerungsmöglichkeit durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
(Face-to-Face-Regelung)
Zeitnahe Gewährung der Hilfen
Im Jahre 2001 wurden verstärkt ambulante Hilfen eingesetzt. Da die Personalressourcen bei den
freien Verbänden nicht ausreichten, haben auch die stationären Einrichtungen den Arbeitsbereich
mit abgedeckt.
Die Fallzahlen haben sich wie folgt entwickelt:
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31.03.2001:
30.06.2001:
30.09.2001:
31.12.2001:
31.03.2002:
81 Fälle
90 "
93 "
97 "
114 "
Dabei ist festzustellen, dass in der Sozialpädagogischen Familienhilfe die Fallzahl von
48 (31.03.2001) auf 81 (31.03.2002) gestiegen ist.
Die einzelnen Anbieter haben ihre Leistungsbeschreibungen vorgelegt, die Grundlage für die
Hilfegewährung im Einzelfall sind. Aufgrund der Tatsache, dass die ambulanten Hilfen mehr und
mehr an Bedeutung gewinnen, hat auch die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 KJHG ihre Arbeit
wieder aufgenommen. Da Bedarfssituationen sich ständig verändern, ist es notwendig, im Rahmen
der Jugendhilfeplanung entsprechend reagieren zu können.
Die Träger der freien Jugendhilfe, die ihren Sitz im Kreis Euskirchen haben, werden bei der
Vergabe von Fachleistungsstunden an erster Stelle berücksichtigt.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)