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Info GB (Kronenburger See hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Kronenburger See
hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität) Info GB (Kronenburger See
hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 44/2002 23.10.2002 Az.: 60.2/657-20/2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 11.11.2002 Kronenburger See hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität Der Kronenburger See wurde in den Jahren 1973 bis 1977 sowohl als Freizeitgewässer für Segler, Surfer, Angler und Schwimmer als auch zur Regenrückhaltung für die Hochwässer der Kyll gebaut. Als Badegewässer unterliegt der Kronenburger See der Kontrolle des Gesundheitsamtes des Kreises Euskirchen nach der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 08.12.1975 über die Qualität der Badegewässer. Eigentümer und Betreiber des Kronenburger Sees ist der Zweckverband Kronenburger See mit Sitz in Dahlem-Schmidtheim. Vorsteher des Zweckverbandes ist der Bürgermeister der Gemeinde Dahlem. Für die Badegewässer in der Europäischen Union sind einheitliche Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Diese an das Wasser zu stellenden Qualitätsanforderungen werden durch die jeweiligen Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. Der Kronenburger See wird durch das Kreisgesundheitsamt während der Badesaison in einem Abstand von 14 Tagen beprobt. Es wird unterschieden zwischen Leitwert und zwingendem Wert. Während der Leitwert „wünschenswert“ ist, aber überschritten werden darf, ist die Überschreitung des „zwingenden“ Wertes mit einer kurzfristigen Neubeprobung verbunden. Wird im Rahmen der Neubeprobung ebenfalls eine Überschreitung des „zwingenden Wertes“ festgestellt, führt dies solange zur Aussprache eines Badeverbotes, bis eine Wertunterschreitung des zwingenden Wertes im Rahmen von weiteren Neubeprobungen ermittelt wurde. Im Jahre 2001 wurden Überschreitungen des zwingenden Wertes festgestellt, welche den Zweckverband Kronenburger See veranlassten, die Problematik mit den zuständigen Behörden sowohl in Rheinland-Pfalz als auch auf nordrhein-westfälischer Seite (Gemeinden Hellenthal und Dahlem, Kreis Euskirchen (Gesundheitsamt und Untere Wasserbehörde), Landwirtschaftskammer Rheinland, Staatliches Umweltamt Aachen) in einer Arbeitsgruppe zu erörtern mit dem Ziel der Sicherung des Kronenburger Sees als Badegewässer. Insbesondere die Bekanntmachung über die deutschen Badegewässer mit ihren Gesamtbewertungen in der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ ist für die Förderung des Fremdenverkehrs in der sonst schwachen Eifelregion nicht zuträglich, so dass alle Beteiligten ein berechtigtes Interesse daran haben, die Ursachen ausfindig zu machen und schnellstmöglichst Abhilfe zu schaffen. Die seitens des Gesundheitsamtes ermittelten Werte aus den Jahren 2000 – 2002 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Ursachen der Belastung können unterschiedlicher Art sein. Als Indikatorkeime kommen sowohl die gesamtcoliforme Bakterien (10.000 in 100 ml als zwingender Wert) als auch die fäkalcoliformen Bakterien (2.000 in 100 ml als zwingender Wert) sowie Fäkalstreptokokken (100 in Seite - 2 100 ml nur als Leitwert) in Betracht. Verursacht werden kann die Keimbelastung sowohl durch menschliche als auch tierische Ausscheidungen. Seitens der Unteren Wasserbehörde wurde zunächst das Gesamteinzugsgebiet des Kronenburger Sees bis zur Staumauer kartenmäßig für künftige Erhebungen erfasst. Weiterhin wurden aus dem Bestand der Planunterlagen der Verbandsaufsicht alle Dränflächen ermittelt. In der Landwirtschaft überwiegt im Eifelbereich die Grünlandwirtschaft. Die Erfahrung sowie umfangreiche Ermittlungen vor Ort an jedem Gewässer zeigen, dass es allgemein üblich ist, für das Vieh an den Gewässern entsprechende Viehtränken einzurichten, indem freie Zugänge für das Vieh zum Gewässer geschaffen werden. Dadurch gelangen tierische Abgänge teils unmittelbar in die Gewässer. Auf dieser Grundlage führt der Berater der Landwirtschaftskammer Rheinland Einzelgespräche mit den betreffenden Landwirten mit dem Ziel, möglichst alle Viehtränken aus dem unmittelbaren Gewässerbereich zu entfernen. Die Gespräche dauern zur Zeit noch an und führten nach Auskunft des landwirtschaftlichen Beraters teilweise schon zum Erfolg. Uneinsichtige Landwirte sollen im Anschluss daran durch die Untere Wasserbehörde auf ordnungsbehördlichem Wege aufgefordert werden, die Viehtränken zu beseitigen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Lagerung und Aufbringung von animalischem Dünger (Dung, Jauche, Gülle). Die Lagerstätten in den landwirtschaftlichen Betrieben sind zu überprüfen und Mängel abzustellen. Die Landwirte werden gleichzeitig angehalten, die Düngung ihrer Flächen möglichst umweltschonend und somit auch gewässerschonend außerhalb der Sperrzeit durchzuführen, Hanglagen auszunehmen und auf die aktuellen Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Damit man die größten Belastungsherde zügig ausfindig machen kann, wurden seitens des Zwecksverbandes alle Zuflussgewässer bis hin zu den kleineren Zuflüssen einer regelmäßigen Beprobung unterzogen. Schwerpunkte sind teilweise erkennbar und wurden bereits durch Ortsbesichtigungen und Anordnung von Maßnahmen eingestellt (z.B. Abwassereinleitungen aus einem größeren Gebäudekomplex). Weitere Überprüfungen müssen noch folgen. Weiterhin wird zur Zeit überprüft, inwieweit die Abwasserbeseitigung im Außenbereich den wassertechnischen Vorgaben entspricht. In diesem Zusammenhang werden nicht nur die Aussiedlerbetriebe, sondern auch andere bebaute Grundstücke im Außenbereich einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Sofern die Möglichkeit eines Kanalanschlusses an die gemeindliche Kanalisation zumutbar ist, wird dieser gefordert. Die Gemeinden sind zudem gefordert, ihre Kanalisationsnetze mit den zugehörigen Regenüberlaufbecken zu überprüfen, Mängel zu beheben und evtl. neu zu berechnen. Der gleiche Aufwand wird auch auf rheinland-pfälzischen Gebiet betrieben, um den Kronenburger See für die Zukunft als Badegewässer zu sichern. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)