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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 44/2002
23.10.2002
Az.: 60.2/657-20/2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
11.11.2002
Kronenburger See
hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität
Der Kronenburger See wurde in den Jahren 1973 bis 1977 sowohl als Freizeitgewässer für Segler,
Surfer, Angler und Schwimmer als auch zur Regenrückhaltung für die Hochwässer der Kyll gebaut.
Als Badegewässer unterliegt der Kronenburger See der Kontrolle des Gesundheitsamtes des
Kreises Euskirchen nach der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom
08.12.1975 über die Qualität der Badegewässer. Eigentümer und Betreiber des Kronenburger
Sees ist der Zweckverband Kronenburger See mit Sitz in Dahlem-Schmidtheim. Vorsteher des
Zweckverbandes ist der Bürgermeister der Gemeinde Dahlem.
Für die Badegewässer in der Europäischen Union sind einheitliche Qualitätsanforderungen zu
erfüllen. Diese an das Wasser zu stellenden Qualitätsanforderungen werden durch die jeweiligen
Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. Der Kronenburger See wird durch
das Kreisgesundheitsamt während der Badesaison in einem Abstand von 14 Tagen beprobt. Es
wird unterschieden zwischen Leitwert und zwingendem Wert. Während der Leitwert
„wünschenswert“ ist, aber überschritten werden darf, ist die Überschreitung des „zwingenden“
Wertes mit einer kurzfristigen Neubeprobung verbunden. Wird im Rahmen der Neubeprobung
ebenfalls eine Überschreitung des „zwingenden Wertes“ festgestellt, führt dies solange zur
Aussprache eines Badeverbotes, bis eine Wertunterschreitung des zwingenden Wertes im
Rahmen von weiteren Neubeprobungen ermittelt wurde.
Im Jahre 2001 wurden Überschreitungen des zwingenden Wertes festgestellt, welche den
Zweckverband Kronenburger See veranlassten, die Problematik mit den zuständigen Behörden
sowohl in Rheinland-Pfalz als auch auf nordrhein-westfälischer Seite (Gemeinden Hellenthal und
Dahlem, Kreis Euskirchen (Gesundheitsamt und Untere Wasserbehörde), Landwirtschaftskammer
Rheinland, Staatliches Umweltamt Aachen) in einer Arbeitsgruppe zu erörtern mit dem Ziel der
Sicherung des Kronenburger Sees als Badegewässer. Insbesondere die Bekanntmachung über
die deutschen Badegewässer mit ihren Gesamtbewertungen in der Zeitschrift „Stiftung Warentest“
ist für die Förderung des Fremdenverkehrs in der sonst schwachen Eifelregion nicht zuträglich, so
dass alle Beteiligten ein berechtigtes Interesse daran haben, die Ursachen ausfindig zu machen
und schnellstmöglichst Abhilfe zu schaffen. Die seitens des Gesundheitsamtes ermittelten Werte
aus den Jahren 2000 – 2002 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Ursachen der Belastung können unterschiedlicher Art sein. Als Indikatorkeime kommen
sowohl die gesamtcoliforme Bakterien (10.000 in 100 ml als zwingender Wert) als auch die
fäkalcoliformen Bakterien (2.000 in 100 ml als zwingender Wert) sowie Fäkalstreptokokken (100 in
Seite - 2 100 ml nur als Leitwert) in Betracht. Verursacht werden kann die Keimbelastung sowohl durch
menschliche als auch tierische Ausscheidungen.
Seitens der Unteren Wasserbehörde wurde zunächst das Gesamteinzugsgebiet des Kronenburger
Sees bis zur Staumauer kartenmäßig für künftige Erhebungen erfasst.
Weiterhin wurden aus dem Bestand der Planunterlagen der Verbandsaufsicht alle Dränflächen
ermittelt. In der Landwirtschaft überwiegt im Eifelbereich die Grünlandwirtschaft. Die Erfahrung
sowie umfangreiche Ermittlungen vor Ort an jedem Gewässer zeigen, dass es allgemein üblich ist,
für das Vieh an den Gewässern entsprechende Viehtränken einzurichten, indem freie Zugänge für
das Vieh zum Gewässer geschaffen werden. Dadurch gelangen tierische Abgänge teils
unmittelbar in die Gewässer. Auf dieser Grundlage führt der Berater der Landwirtschaftskammer
Rheinland Einzelgespräche mit den betreffenden Landwirten mit dem Ziel, möglichst alle
Viehtränken aus dem unmittelbaren Gewässerbereich zu entfernen. Die Gespräche dauern zur
Zeit noch an und führten nach Auskunft des landwirtschaftlichen Beraters teilweise schon zum
Erfolg. Uneinsichtige Landwirte sollen im Anschluss daran durch die Untere Wasserbehörde auf
ordnungsbehördlichem Wege aufgefordert werden, die Viehtränken zu beseitigen. Nicht zu
unterschätzen ist auch die Lagerung und Aufbringung von animalischem Dünger (Dung, Jauche,
Gülle). Die Lagerstätten in den landwirtschaftlichen Betrieben sind zu überprüfen und Mängel
abzustellen. Die Landwirte werden gleichzeitig angehalten, die Düngung ihrer Flächen möglichst
umweltschonend und somit auch gewässerschonend außerhalb der Sperrzeit durchzuführen,
Hanglagen auszunehmen und auf die aktuellen Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen.
Damit man die größten Belastungsherde zügig ausfindig machen kann, wurden seitens des
Zwecksverbandes alle Zuflussgewässer bis hin zu den kleineren Zuflüssen einer regelmäßigen
Beprobung unterzogen. Schwerpunkte sind teilweise erkennbar und wurden bereits durch
Ortsbesichtigungen und Anordnung von Maßnahmen eingestellt (z.B. Abwassereinleitungen aus
einem größeren Gebäudekomplex). Weitere Überprüfungen müssen noch folgen.
Weiterhin wird zur Zeit überprüft, inwieweit die Abwasserbeseitigung im Außenbereich den
wassertechnischen Vorgaben entspricht. In diesem Zusammenhang werden nicht nur die
Aussiedlerbetriebe, sondern auch andere bebaute Grundstücke im Außenbereich einer
eingehenden Überprüfung unterzogen. Sofern die Möglichkeit eines Kanalanschlusses an die
gemeindliche Kanalisation zumutbar ist, wird dieser gefordert.
Die Gemeinden sind zudem gefordert, ihre Kanalisationsnetze mit den zugehörigen
Regenüberlaufbecken zu überprüfen, Mängel zu beheben und evtl. neu zu berechnen.
Der gleiche Aufwand wird auch auf rheinland-pfälzischen Gebiet betrieben, um den Kronenburger
See für die Zukunft als Badegewässer zu sichern.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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