Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 93/2002
16.10.2002
Az.: 10.1/024-30/1 Ryb/Sto
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.12.2002
Kreistag
19.12.2002
Erlass einer neuen Zuständigkeitsordnung
Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15 319
Stabsstelle 10.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
./.
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der neuen Zuständigkeitsordnung in der anliegenden Fassung
(siehe Synopse – neue Fassung).
Die neue Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.
Begründung:
Seite - 2 Nach § 7 Abs. 1 der zurzeit gültigen Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 bildet
der Kreistag außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Fachausschüsse zur
Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses:
1.
2.
3.
4.
5.
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
Die alte Zuständigkeitsordnung des Kreistages vom 01.09.1999 wurde den geänderten Vorschriften der Hauptsatzung vom 18.12.2001 angepasst und redaktionell überarbeitet.
Der anliegende Entwurf der neuen Zuständigkeitsordnung wird dem Kreisausschuss und dem
Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)