Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage GB (Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis)

öffnen download melden Dateigröße: 54 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 367/2007 02.10.2007 Az.: 10/031-00 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.11.2007 Kreistag 11.12.2007 Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis Sachbearbeiter/in: Frau Wiegershaus Tel.: 15325 Abt.: 10 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen und dem RheinErft-Kreis im Bereich der Städte Zülpich und Erftstadt zu. 2 Begründung: Im Zuge der Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes Niederberg beabsichtigt die Bezirksregierung Köln gemäss § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz, die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis im Bereich der Städte Zülpich und Erftstadt zu verändern. Die Änderung der Kreisgrenze ist aufgrund von Ausbaumaßnahmen im Bereich des Niederberger Baches sowie des Rotbaches, die durch die Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens Niederberg erforderlich wurden, notwendig. Die betroffene Fläche in der Gemarkung Wichterich wird, ebenso wie die angrenzenden Flächen in der Gemarkung Niederberg (Rhein-Erft-Kreis), im Zuge des Flurbereinigungsplanes Niederberg dem Erftverband als Hochwasserrückhaltebecken zugeteilt. Die Änderung der Kreisgrenze bewirkt, dass sich das Gebiet des Kreises Euskirchen (Gemeinde Stadt Zülpich) um 0,4267 ha zugunsten des Rhein-Erft-Kreises (Gemeinde Stadt Erftstadt) verkleinert. Auf der beigefügten Übersichtskarte ist die Änderung farbig dargestellt. Der Rhein-Erft-Kreis sowie die Stadt Zülpich haben bereits der Änderung der Kreisgrenze zugestimmt. Die Zustimmung der Stadt Erftstadt wird in Kürze erwartet. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)