Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 367/2007
02.10.2007
Az.: 10/031-00
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.11.2007
Kreistag
11.12.2007
Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis
Sachbearbeiter/in: Frau Wiegershaus
Tel.: 15325
Abt.: 10
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen und dem RheinErft-Kreis im Bereich der Städte Zülpich und Erftstadt zu.
2
Begründung:
Im Zuge der Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes Niederberg beabsichtigt die Bezirksregierung
Köln gemäss § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz, die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Euskirchen
und dem Rhein-Erft-Kreis im Bereich der Städte Zülpich und Erftstadt zu verändern.
Die Änderung der Kreisgrenze ist aufgrund von Ausbaumaßnahmen im Bereich des Niederberger
Baches sowie des Rotbaches, die durch die Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens
Niederberg erforderlich wurden, notwendig.
Die betroffene Fläche in der Gemarkung Wichterich wird, ebenso wie die angrenzenden Flächen in
der Gemarkung Niederberg (Rhein-Erft-Kreis), im Zuge des Flurbereinigungsplanes Niederberg dem
Erftverband als Hochwasserrückhaltebecken zugeteilt.
Die Änderung der Kreisgrenze bewirkt, dass sich das Gebiet des Kreises Euskirchen (Gemeinde
Stadt Zülpich) um 0,4267 ha zugunsten des Rhein-Erft-Kreises (Gemeinde Stadt Erftstadt)
verkleinert.
Auf der beigefügten Übersichtskarte ist die Änderung farbig dargestellt.
Der Rhein-Erft-Kreis sowie die Stadt Zülpich haben bereits der Änderung der Kreisgrenze
zugestimmt. Die Zustimmung der Stadt Erftstadt wird in Kürze erwartet.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)