Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 364/2007
23.08.2007
Az.: 13/024-40
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.09.2007
Kreistag
12.09.2007
Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von
Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen
oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- und
Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder
vorzuschlagen sind
hier: Ersatz- und Wiederwahlen
Sachbearbeiter: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15-319
Abt.: I/13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Verwaltung in Organen,
Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als
Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs im
Wege der Ersatzwahl folgende Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen:
2
1. Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) -VerbandsversammlungAls Nachfolger/in für Herrn Franz Unterstetter, der vom Kreistag als ordentliches Mitglied in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) entsandt
worden war, wählt der Kreistag
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied.
2. Zweckverband Naturpark Rheinland - VerbandsversammlungAls Nachfolger/in für Herrn Franz Unterstetter, der vom Kreistag als ordentliches Mitglied in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland entsandt worden war, wählt
der Kreistag
_________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied
3. Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V. - Mitgliederversammlung Als Nachfolger/in für Herrn Franz Unterstetter, der vom Kreistag als ordentliches Mitglied in die
Mitgliederversammlung der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e. V. entsandt worden war,
wählt der Kreistag
_________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied.
Unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Satzung der Bilologischen Station im Kreis Euskirchen e. V.
entsenden die Mitglieder ihre Vertreter/innen für die Dauer von drei Jahren in die Organe des
Vereins.
Der Kreistag bestätigt daher gleichzeitig die Wahl vom 03.11.2004 der folgenden übrigen
ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder:
Pick, Clemens, MdL, ordentliches Mitglied, CDU
Reiff, Hans, stellvertretendes Mitglied, FDP
Blindert, Achim, stellvertretendes Mitglied, Kreisverwaltung
3
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.11.2004 hatte der Kreistag auf der Grundlage eines einheitlichen
Wahlvorschlages im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 KrO und unter Berücksichtigung der
Bestimmungen des § 26 Abs. 4 KrO (hier insbesondere die sog. "Zugriffsregelung" des Landrates
gemäß Satz 3) zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Verwaltung in Organen, Beiräten
oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des
Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs die Vertreterinnen
und Vertreter des Kreises Euskirchen einstimmig bestellt oder zur Wahl vorgeschlagen (siehe
Vorlage 13/2004 vom 27.09.2004).
Durch das Ausscheiden des Herrn Franz Unterstetter aus den Diensten des Kreises Euskirchen ist es
nunmehr erforderlich, ersatzweise andere Vertreter/innen des Kreises Euskirchen durch den Kreistag
zu bestellen oder vorzuschlagen.
Für die Bestellung der Vertreter/innen oder den Vorschlag des Kreises und die notwendigen
Ersatzwahlen gelten die Vorschriften der §§ 26 Abs. 4 und 5 sowie 35 Abs. 2 bis 5 KrO.
Gemäß § 26 Abs. 4 KrO werden die Vertreter/innen des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in
Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen
wahrnehmen, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Die Vertreter/innen des Kreises sind an die
Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden. Sie haben ihr Amt auf Beschluss
des Kreistages jederzeit niederzulegen. Diese Bestimmungen gelten nur, sofern durch Gesetz nichts
anderes bestimmt ist. Sie gelten entsprechend, wenn dem Kreis das Recht eingeräumt wird,
Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder
vorzuschlagen (§ 26 Abs. 5 KrO).
Scheidet eine Person vorzeitig aus Gremien aus, für die sie bestellt oder vorgeschlagen war, wählt
der Kreistag den Nachfolger/die Nachfolgerin für die restliche Zeit der Wahlperiode (siehe § 35 Abs. 4
Satz 2 KrO).
Der ausgeschiedene Herr Unterstetter war gemäß § 26 Abs. 4 Satz 3 KrO vom Landrat
vorzuschlagen. Insofern steht dem Landrat für die Nachfolge ebenso das Zugriffsrecht gemäß § 26
Abs. 4 Satz 3 KrO zu.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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