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Beschlussvorlage GB (Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- und Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind hier: Ersatz- und Wiederwahlen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- und Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind
hier: Ersatz- und Wiederwahlen) Beschlussvorlage GB (Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- und Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind
hier: Ersatz- und Wiederwahlen) Beschlussvorlage GB (Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- und Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind
hier: Ersatz- und Wiederwahlen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 364/2007 23.08.2007 Az.: 13/024-40 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 05.09.2007 Kreistag 12.09.2007 Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- und Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind hier: Ersatz- und Wiederwahlen Sachbearbeiter: Herr Rybarczyk Tel.: 02251/15-319 Abt.: I/13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Verwaltung in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs im Wege der Ersatzwahl folgende Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen: 2 1. Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) -VerbandsversammlungAls Nachfolger/in für Herrn Franz Unterstetter, der vom Kreistag als ordentliches Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) entsandt worden war, wählt der Kreistag __________________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) zum ordentlichen Mitglied. 2. Zweckverband Naturpark Rheinland - VerbandsversammlungAls Nachfolger/in für Herrn Franz Unterstetter, der vom Kreistag als ordentliches Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland entsandt worden war, wählt der Kreistag _________________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) zum ordentlichen Mitglied 3. Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V. - Mitgliederversammlung Als Nachfolger/in für Herrn Franz Unterstetter, der vom Kreistag als ordentliches Mitglied in die Mitgliederversammlung der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e. V. entsandt worden war, wählt der Kreistag _________________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) zum ordentlichen Mitglied. Unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Satzung der Bilologischen Station im Kreis Euskirchen e. V. entsenden die Mitglieder ihre Vertreter/innen für die Dauer von drei Jahren in die Organe des Vereins. Der Kreistag bestätigt daher gleichzeitig die Wahl vom 03.11.2004 der folgenden übrigen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder: Pick, Clemens, MdL, ordentliches Mitglied, CDU Reiff, Hans, stellvertretendes Mitglied, FDP Blindert, Achim, stellvertretendes Mitglied, Kreisverwaltung 3 Begründung: In seiner Sitzung am 03.11.2004 hatte der Kreistag auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 KrO und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 26 Abs. 4 KrO (hier insbesondere die sog. "Zugriffsregelung" des Landrates gemäß Satz 3) zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Verwaltung in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Euskirchen einstimmig bestellt oder zur Wahl vorgeschlagen (siehe Vorlage 13/2004 vom 27.09.2004). Durch das Ausscheiden des Herrn Franz Unterstetter aus den Diensten des Kreises Euskirchen ist es nunmehr erforderlich, ersatzweise andere Vertreter/innen des Kreises Euskirchen durch den Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen. Für die Bestellung der Vertreter/innen oder den Vorschlag des Kreises und die notwendigen Ersatzwahlen gelten die Vorschriften der §§ 26 Abs. 4 und 5 sowie 35 Abs. 2 bis 5 KrO. Gemäß § 26 Abs. 4 KrO werden die Vertreter/innen des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Die Vertreter/innen des Kreises sind an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden. Sie haben ihr Amt auf Beschluss des Kreistages jederzeit niederzulegen. Diese Bestimmungen gelten nur, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sie gelten entsprechend, wenn dem Kreis das Recht eingeräumt wird, Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen (§ 26 Abs. 5 KrO). Scheidet eine Person vorzeitig aus Gremien aus, für die sie bestellt oder vorgeschlagen war, wählt der Kreistag den Nachfolger/die Nachfolgerin für die restliche Zeit der Wahlperiode (siehe § 35 Abs. 4 Satz 2 KrO). Der ausgeschiedene Herr Unterstetter war gemäß § 26 Abs. 4 Satz 3 KrO vom Landrat vorzuschlagen. Insofern steht dem Landrat für die Nachfolge ebenso das Zugriffsrecht gemäß § 26 Abs. 4 Satz 3 KrO zu. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)