Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Stilllegung der Zentralen Mülldeponie Mechernich hier: Maßnahmenkatalog für die kurzfristig umzusetzenden Auflagen des Stilllegungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 28.06.2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Stilllegung der Zentralen Mülldeponie Mechernich
hier: Maßnahmenkatalog für die kurzfristig umzusetzenden Auflagen des Stilllegungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 28.06.2007) Beschlussvorlage GB (Stilllegung der Zentralen Mülldeponie Mechernich
hier: Maßnahmenkatalog für die kurzfristig umzusetzenden Auflagen des Stilllegungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 28.06.2007) Beschlussvorlage GB (Stilllegung der Zentralen Mülldeponie Mechernich
hier: Maßnahmenkatalog für die kurzfristig umzusetzenden Auflagen des Stilllegungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 28.06.2007)

öffnen download melden Dateigröße: 61 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 357/2007 07.08.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.08.2007 Kreisausschuss 05.09.2007 Stilllegung der Zentralen Mülldeponie Mechernich hier: Maßnahmenkatalog für die kurzfristig umzusetzenden Auflagen des Stilllegungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 28.06.2007 Sachbearbeiter/in: Herr Witt Tel.: 15 220 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt:537 01 8 523200 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss nimmt den Stilllegungsbescheid zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den unter Ziffer 1 - 9 aufgezeigten Maßnahmenkatalog zur Stilllegung der ZMM umzusetzen. 2 Begründung: Die Zentrale Mülldeponie Mechernich befindet sich seit Juni 2005 in der Stilllegungsphase. Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Datum vom 28.06.2007 die in der Stilllegungsanzeige beantragten Maßnahmen (siehe V 254/2004) zur Stilllegung und Nachsorge der ZMM genehmigt (siehe Anlage 1) und gleichzeitig die Ausnahmen gemäß § 14 Abs. 6 der Deponieverordnung zugelassen. Mit dem Bescheid wird der Kreis Euskirchen gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG verpflichtet, entsprechend den vorgelegten Unterlagen, sowie der festgelegten Nebenbestimmungen die Zentrale Mülldeponie Mechernich stillzulegen und abschließend zu gestalten sowie die erforderlichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen bis zur Beendigung der Nachsorgephase durchzuführen. Neben den arbeitstäglich zu erledigenden Maßnahmen ergeben sich nunmehr aus den im Bescheid formulierten Nebenbestimmungen der nachfolgend dargestellte Handlungsbedarf: 1. Landschaftspflegerischer Begleitplan Das vorliegende Stilllegungskonzept ist durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan zu ergänzen. Die Planunterlagen werden durch den GB IV erstellt. 2. Qualitäts- und Dokumentationskonzept für Baumaterialien Hinsichtlich der einzusetzenden Materialien zur Profilierung und der Rekultivierungsmaterialien der temporären Oberflächenabdichtung ist ein Qualitäts- und Dokumentationskonzept zu erstellen. Diese Konzepte werden in Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden durch den GB IV erstellt. 3. Zwischenlagerungskonzept für Erdbaumaterialien Für die Bereitstellung der Böden, die im Rahmen der Verwertung für die Stilllegungsmaßnahmen auf der Deponie eingesetzt werden sollen, darf ein Zwischenlager eingerichtet werden. Die erforderlichen Planunterlagen werden vom GB IV erstellt und den Aufsichtsbehörden zur Zustimmung vorgelegt. 4. Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis Die nun genehmigte Oberflächenendgestaltung weicht von den ursprünglich genehmigten Planungen ab. Insofern sind die Wassermengenermittlungen und die hydraulischen Dimensionierungen der Oberflächenentwässerungsanlagen zu überarbeiten. Danach ist dann die wasserrechtliche Erlaubnis neu zu beantragen. Da das Ingenieurbüro pbo, Aachen, bereits Vorleistungen bei der Realisierung verschiedener Projekte der ZMM (Böschungssanierung, Kompostwerk, wasserrechtliches Verfahren Umladestation etc.) erarbeitet hat, schlägt die Verwaltung die Beauftragung an das Ingenieurbüro pbo, Aachen, vor. 5. Festsetzung von Auslöseschwellen Für die Zentrale Mülldeponie Mechernich ist entsprechend § 25 Abs. 4 DepV nachzuweisen, ob eine Festlegung von Auslöseschwellen im Sinne von § 9 Abs. 1 DepV möglich ist oder ob aufgrund der besonderen hydrologischen und hydrogeologischen Situation dies nicht erfolgen kann. Da das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, i.V. mit Herrn Prof. Stegmann im Rahmen der Stilllegungsanzeige bereits Vorleistungen erbracht hat, schlägt die Verwaltung die Beauftragung an das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, vor. 6. Errichtung einer Grundwassermessstelle Parallel dazu sind die vorhandenen Messstellen zur laufenden Deponieüberwachung durch die Errichtung von zwei weiteren Grundwassermessstellen im Abstrom der Deponie zu ergänzen. 3 Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Ingenieurleistungen an Herrn Prof. Treskatis (als Nachfolger von Herrn Prof. Langguth) i.V. mit dem Ingenieurbüro Bieske und Partner, Lohmar zu vergeben. 7. Optimierung der Sickerwasserreinigungsanlage Da sich durch die derzeit im Bau befindliche temporäre Oberflächenabdeckung und die später aufzubringende Oberflächenabdichtung die Sickerwassermengen abnehmen, ist zu überprüfen, ob und ab welchem Zeitpunkt einzelne Anlagenteile zu optimieren oder ggf. Außerbetrieb zu nehmen sind. Da Herr Prof. Ulf Theilen, FH Göttingen, im Rahmen seiner Dissertation bei Herrn Prof. Seyfried maßgeblich an der Auslegung und Dimensionierung der Sickerwasserreinigungsanlage beteiligt war, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Prof. Theilen mit der Erstellung eines ein Optimierungskonzeptes für die Sickerwasserreinigungsanlage der ZMM zu beauftragen. 8. Kontroll- und Funktionsüberprüfung der Sickerwasserschächte I und II Die Sickerwasserschächte I und II müssen regelmäßig einer Überprüfung unterzogen werden, damit die Funktionstüchtigkeit dieser Bauwerke für den Zeitraum der Stilllegung und Nachsorge gesichert gegeben ist. Da Herr Prof. Taprogge mit der Auslegung, Dimensionierung und der bisherigen Begutachtung zur Standfestigkeit beauftragt war, wird von der Verwaltung vorgeschlagen Herrn Prof. Taprogge auch weiterhin mit diesen gutachterlichen Leistungen zu beauftragen 9. Errichtung einer aeroben In-situ-Belüftung Gemäß § 14 Abs. 8 DepV wird dem Kreis Euskirchen die Durchführung von Infiltrationsmaßnahmen sowie zur beschleunigten Reduzierung der Restemissionen die aerobe In-situ-Belüftung zugelassen. Vor der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen sind über die konkrete Durchführung der Maßnahme noch Ausführungsunterlagen zur Zustimmung bei der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Da das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, i.V. mit Herrn Prof. Stegmann im Rahmen der Stilllegungsanzeige bereits Vorleistungen erbracht hat, schlägt die Verwaltung die Beauftragung an das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, vor. Die Verwaltung schlägt dem Kreisausschuss vor, entsprechend dem o.a. Maßnahmenkatalog vorzugehen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)