Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 357/2007
07.08.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.08.2007
Kreisausschuss
05.09.2007
Stilllegung der Zentralen Mülldeponie Mechernich
hier: Maßnahmenkatalog für die kurzfristig umzusetzenden Auflagen des
Stilllegungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 28.06.2007
Sachbearbeiter/in: Herr Witt
Tel.: 15 220
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:537 01 8 523200
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss nimmt den Stilllegungsbescheid zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung den unter Ziffer 1 - 9 aufgezeigten Maßnahmenkatalog zur Stilllegung der ZMM
umzusetzen.
2
Begründung:
Die Zentrale Mülldeponie Mechernich befindet sich seit Juni 2005 in der Stilllegungsphase. Die
Bezirksregierung Arnsberg hat mit Datum vom 28.06.2007 die in der Stilllegungsanzeige beantragten
Maßnahmen (siehe V 254/2004) zur Stilllegung und Nachsorge der ZMM genehmigt (siehe Anlage 1)
und gleichzeitig die Ausnahmen gemäß § 14 Abs. 6 der Deponieverordnung zugelassen.
Mit dem Bescheid wird der Kreis Euskirchen gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG verpflichtet, entsprechend
den vorgelegten Unterlagen, sowie der festgelegten Nebenbestimmungen die Zentrale Mülldeponie
Mechernich stillzulegen und abschließend zu gestalten sowie die erforderlichen Überwachungs- und
Kontrollmaßnahmen bis zur Beendigung der Nachsorgephase durchzuführen.
Neben den arbeitstäglich zu erledigenden Maßnahmen ergeben sich nunmehr aus den im Bescheid
formulierten Nebenbestimmungen der nachfolgend dargestellte Handlungsbedarf:
1. Landschaftspflegerischer Begleitplan
Das vorliegende Stilllegungskonzept ist durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan zu
ergänzen.
Die Planunterlagen werden durch den GB IV erstellt.
2. Qualitäts- und Dokumentationskonzept für Baumaterialien
Hinsichtlich der einzusetzenden Materialien zur Profilierung und der
Rekultivierungsmaterialien der temporären Oberflächenabdichtung ist ein Qualitäts- und
Dokumentationskonzept zu erstellen.
Diese Konzepte werden in Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden durch den GB IV
erstellt.
3. Zwischenlagerungskonzept für Erdbaumaterialien
Für die Bereitstellung der Böden, die im Rahmen der Verwertung für die
Stilllegungsmaßnahmen auf der Deponie eingesetzt werden sollen, darf ein Zwischenlager
eingerichtet werden.
Die erforderlichen Planunterlagen werden vom GB IV erstellt und den Aufsichtsbehörden zur
Zustimmung vorgelegt.
4. Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Die nun genehmigte Oberflächenendgestaltung weicht von den ursprünglich genehmigten
Planungen ab. Insofern sind die Wassermengenermittlungen und die hydraulischen
Dimensionierungen der Oberflächenentwässerungsanlagen zu überarbeiten. Danach ist dann
die wasserrechtliche Erlaubnis neu zu beantragen.
Da das Ingenieurbüro pbo, Aachen, bereits Vorleistungen bei der Realisierung verschiedener
Projekte der ZMM (Böschungssanierung, Kompostwerk, wasserrechtliches Verfahren
Umladestation etc.) erarbeitet hat, schlägt die Verwaltung die Beauftragung an das
Ingenieurbüro pbo, Aachen, vor.
5. Festsetzung von Auslöseschwellen
Für die Zentrale Mülldeponie Mechernich ist entsprechend § 25 Abs. 4 DepV nachzuweisen,
ob eine Festlegung von Auslöseschwellen im Sinne von § 9 Abs. 1 DepV möglich ist oder ob
aufgrund der besonderen hydrologischen und hydrogeologischen Situation dies nicht erfolgen
kann.
Da das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, i.V. mit Herrn Prof. Stegmann im Rahmen der
Stilllegungsanzeige bereits Vorleistungen erbracht hat, schlägt die Verwaltung die
Beauftragung an das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, vor.
6. Errichtung einer Grundwassermessstelle
Parallel dazu sind die vorhandenen Messstellen zur laufenden Deponieüberwachung durch
die Errichtung von zwei weiteren Grundwassermessstellen im Abstrom der Deponie zu
ergänzen.
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Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Ingenieurleistungen an Herrn Prof.
Treskatis (als Nachfolger von Herrn Prof. Langguth) i.V. mit dem Ingenieurbüro Bieske und
Partner, Lohmar zu vergeben.
7. Optimierung der Sickerwasserreinigungsanlage
Da sich durch die derzeit im Bau befindliche temporäre Oberflächenabdeckung und die später
aufzubringende Oberflächenabdichtung die Sickerwassermengen abnehmen, ist zu
überprüfen, ob und ab welchem Zeitpunkt einzelne Anlagenteile zu optimieren oder ggf.
Außerbetrieb zu nehmen sind.
Da Herr Prof. Ulf Theilen, FH Göttingen, im Rahmen seiner Dissertation bei Herrn Prof.
Seyfried maßgeblich an der Auslegung und Dimensionierung der
Sickerwasserreinigungsanlage beteiligt war, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Prof. Theilen
mit der Erstellung eines ein Optimierungskonzeptes für die Sickerwasserreinigungsanlage der
ZMM zu beauftragen.
8. Kontroll- und Funktionsüberprüfung der Sickerwasserschächte I und II
Die Sickerwasserschächte I und II müssen regelmäßig einer Überprüfung unterzogen werden,
damit die Funktionstüchtigkeit dieser Bauwerke für den Zeitraum der Stilllegung und
Nachsorge gesichert gegeben ist.
Da Herr Prof. Taprogge mit der Auslegung, Dimensionierung und der bisherigen
Begutachtung zur Standfestigkeit beauftragt war, wird von der Verwaltung vorgeschlagen
Herrn Prof. Taprogge auch weiterhin mit diesen gutachterlichen Leistungen zu beauftragen
9. Errichtung einer aeroben In-situ-Belüftung
Gemäß § 14 Abs. 8 DepV wird dem Kreis Euskirchen die Durchführung von
Infiltrationsmaßnahmen sowie zur beschleunigten Reduzierung der Restemissionen die
aerobe In-situ-Belüftung zugelassen. Vor der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen sind
über die konkrete Durchführung der Maßnahme noch Ausführungsunterlagen zur Zustimmung
bei der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Da das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, i.V. mit Herrn Prof. Stegmann im Rahmen der
Stilllegungsanzeige bereits Vorleistungen erbracht hat, schlägt die Verwaltung die
Beauftragung an das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, vor.
Die Verwaltung schlägt dem Kreisausschuss vor, entsprechend dem o.a. Maßnahmenkatalog
vorzugehen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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