Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 355/2007
07.08.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.08.2007
Kreisausschuss
05.09.2007
Brücke über die Urfttalsperre
hier: Zustimmung zur Vorplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
X Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
I. A.
gez.
Jasper
X Mittel stehen haushaltsrechtlich derzeit nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreissausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Neubau der Brücke über den Urftsee entsprechend
der Variante 1 zu und beauftragt die Verwaltung, diese Brückenkonstruktion als Urftseeüberquerung
baulich umzusetzen.
Begründung:
2
Mit Beschluss zu V 300 / 2007 hat der Kreistag der Widmung der Zuwegung Vogelsangs von der K 7
bis zum Adlerhof zum verkehrswichtigen Kreisradweg zugestimmt.
Der Neubau der Urftseebrücke für Fußgänger und Radfahrer zwischen der K 7 nördlich des
Lorbachtales und dem Plateau unterhalb der Burg Vogelsang ist eine wesentliche Erschließung
innerhalb des Nationalparks Eifel. Sie bildet den Anschluss des westlich der Urfttalsperre gelegenen
Nationalparksgelände an den verkehrswichtigen, überörtlichen Kreisradweg K 7 und ermöglicht den
Besuchern des Nationalparks Eifel einen Zugang zum Nationalparkzentrum von Gemünd und dem
Kermeter aus.
Zur Überquerung der Urfttalsperre wurden daher Voruntersuchungen für eine Brückenkonstruktion
betrieben.
Das Bauwerk soll nach Möglichkeit zeitnah realisiert werden. Aus diesem Grund wurde bereits durch
die Nationalparkforstverwaltung ein Auftrag an das Ingenieurbür Cornelissen, Nideggen vergeben,
nach möglichen Varianten für ein Überquerungsbauwerk zu suchen.
Allgemeine Planungsanforderungen:
Der Brückenstandort liegt im südlichen Bereich des Urftsees unterhalb der Burg Vogelsang. Die
Brücke soll sich dort möglichst harmonisch der Umgebung des Nationalpaks unterordnen. Der Gehund Radweg auf der Brücke soll 2,50 m breit ausgebildet werden Des weiteren ist bei der Vorplanung
zu berücksichtigen, dass der Urftsee sich in der deutschen Erdbebenzone IV, der stärksten
seismischen Belastung in Mitteleuropa befindet.
Seitens des Ingenieurbüros Cornelissen wurden 2 Varianten zum Neubau der Urftseebrücke K7
erstellt. Hierbei handelt es sich zum einen um eine einseitig aufgeständerte unsymmetrische
Seilhängebrücke ohne Zwischenabstützungen im Urftsee. Die zweite Variante stellt eine dreifeldrige
Schrägseilbrücke mit zwei Abstützungen im Urftsee dar. Die Bauwerke werden detailliert in der
Sitzung im Vortrag vorgestellt.
Folgende Punkte charakterisieren die Unterschiede der Bauwerksvarianten:
Variante 1 (Seilkonstruktion)
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reine Seilkonstruktion, daher keine Zwischenabstützung erforderlich
transparantes, filigranes Erscheinungsbild
geringster Eingriff in den Naturhaushalt / ordnet sich der Landschaft unter
entspricht voll den Anforderungen an den Landschafts- und Wasserschutz
ist für die seismischen Anforderungen am besten geeignet
hat die kürzeste Bauzeit, da wasserstandunabhängig
keine Konflikte mit Gewässer (Treibholz etc.), da ohne Zwischenabstützung
verursacht den geringeren Unterhaltungsaufwand
hat die längere Lebensdauer
Die reinen Baukosten für die Variante 1 betragen nach Kostenschätzungen ca. 1.835.000 €.
Variante 2 (Schrägseil-/ Holztrogbrücke)
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dreifeldrige Schrägseil-/ Holztrogbrücke mit Stahbetonstützen im Gewässerbett
aufgrund Holzkonstruktion eine Höhe von ca. 2,30m erforderlich
gegenüber Variante 1 eher klobiges Erscheinungsbild
3
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durch statisch erforderliche Trogkonstruktion landschaftsbestimmend
für seismische Anforderungen nur bedingt geeignet; Sicherheit durch Bohrpfähle
verursacht über die reinen Baukosten hinaus Mehraufwand aufgrund Konflikten im
Landschafts- und Wasserschutz
Bauzeit abhängig von Wasserstand – finanzielles Risiko durch Bauzeitverzögerung
zukünftige Konfliktpunkte durch Zwischenabstützung im Gewässer
verursacht den höheren Unterhaltungsaufwand durch Holz
hat gegenüber Variante 1 die geringere Lebensdauer
Die reinen Baukosten für die Variante 2 betragen nach Kostenschätzungen ca. 1.480.000 €.
Bei der Kostenschätzung für die Variante 2 wurde von optimalen Verhältnissen ausgegangen. Diese
können bereits durch ein unkalkulierbares Regenereignis zu erheblichen Kostenabweichungen
führen, da im Bereich des Gewässerbetts erhebliche Maßnahmen durchzuführen sind
(Betonabstützungen, Baustraße, etc). Dieses Risiko ist bei der Variante 1 nicht gegeben.
Für die Umsetzung der Maßnahme wurden bereits Gespräche mit dem Landesministerium und der
Bezirksregierung Köln geführt. Von dort wurde grundsätzlich die Bereitschaft zur Förderungen der
Maßnahme signalisiert. Bei einem zu erwartenden Fördersatz von 75 % wären seitens des Kreises
für die Variante 1 somit Kosten in Höhe von ca. 459.000,- € zu tragen. Die gestalterisch wesentlich
einfacher gehaltene Variante 2 würde zu einen Eigenanteil von 370.000,- € führen. Die
Kostendifferenz beläuft sich somit für den Kreis Euskirchen auf 89.000,- €.
Bezüglich des zu tragenden Eigenanteils besteht darüber hinaus aufgrund der derzeitigen
Novellierung der Fördergesetzgebung aller Vorraussicht nach ab 2008 die Möglichkeit den
Eigenanteil durch Sponsorengelder mitzufinanzieren. Die Verwaltung steht diesbezüglich derzeit
bereits mit Sponsoren in Verhandlungen.
Den Investitionskosten würde nach den einschlägigen Erfahrungen jedoch bei der Unterhaltung ein
umgekehrtes Kostenverhältnis gegenüberstehen, da bei der in der Anschaffung günstigeren
Holzkonstruktion mit wesentlich höheren Unterhaltungskosten zu rechnen ist, welche durch den Kreis
Euskirchen dann zu 100 % zu tragen sind.
Gemäß der Richtlinie für die Berechnung der Verwaltungskosten für Brücken, Straßen, Wege und
andere Ingenieurbauwerke beträgt die Theoretische Nutzungsdauer für Stahlbrücke (Variante 1) 80
Jahre. Demgegenüber ist für die Nutzungsdauer von Holzbrücken (Überbau Variante 2) lediglich eine
Nutzungsdauer von 30 Jahren ansetzen.
Mit Hinblick auf den herausragenden Standort im Kerngebiet des Nationalparks Eifel stellt die
Variante 1 als Seilkonstruktion eine der Umgebung entsprechende einzigartige Lösungsvariante der
Urftseeüberquerung dar. Unter Abwägung der Vor und Nachteile der in Frage kommenden sinnvollen
Varianten bietet die Hängebrücke insbesondere mit Hinblick auf die zu erwartende Unterhaltung auf
lange Sicht auch wirtschaftlich größere Vorteile.
Augrund der o.g. Vorzüge schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vorenwurf zur Variante 1
(Seilkonstruktion) zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, diese Brückenkonstruktion als
Urftseeüberquerung baulich umzusetzen.
Nach Zustimmung des Fachausschusses wird seitens der Fachabteilung ein Einplanungsantrag bei
der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Mit Hinblick auf eine zeitnahe Umsetzung des Brückenbauwerks
ist es erforderlich die Planung bis zum Entwurf weiterzuentwickeln, um einen entsprechenden
Finanzierungsantrag vorlegen zu können. Hierzu ist die Vergabe von Ingenieurleistungen erforderlich
(siehe V 360/2007).
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Vorbehaltlich der Zuteilung des Finanzierungsbescheids ist die Umsetzung der Maßnahme für das
Jahr 2009 vorgesehen. Mittel für die Bauausführung müssen somit ab dem Haushalt 2009
bereitgestellt werden.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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