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Beschlussvorlage GB (Brücke über die Urfttalsperre hier: Zustimmung zur Vorplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Brücke über die Urfttalsperre
hier: Zustimmung zur Vorplanung) Beschlussvorlage GB (Brücke über die Urfttalsperre
hier: Zustimmung zur Vorplanung) Beschlussvorlage GB (Brücke über die Urfttalsperre
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hier: Zustimmung zur Vorplanung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 355/2007 07.08.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.08.2007 Kreisausschuss 05.09.2007 Brücke über die Urfttalsperre hier: Zustimmung zur Vorplanung Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite X Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: I. A. gez. Jasper X Mittel stehen haushaltsrechtlich derzeit nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreissausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Neubau der Brücke über den Urftsee entsprechend der Variante 1 zu und beauftragt die Verwaltung, diese Brückenkonstruktion als Urftseeüberquerung baulich umzusetzen. Begründung: 2 Mit Beschluss zu V 300 / 2007 hat der Kreistag der Widmung der Zuwegung Vogelsangs von der K 7 bis zum Adlerhof zum verkehrswichtigen Kreisradweg zugestimmt. Der Neubau der Urftseebrücke für Fußgänger und Radfahrer zwischen der K 7 nördlich des Lorbachtales und dem Plateau unterhalb der Burg Vogelsang ist eine wesentliche Erschließung innerhalb des Nationalparks Eifel. Sie bildet den Anschluss des westlich der Urfttalsperre gelegenen Nationalparksgelände an den verkehrswichtigen, überörtlichen Kreisradweg K 7 und ermöglicht den Besuchern des Nationalparks Eifel einen Zugang zum Nationalparkzentrum von Gemünd und dem Kermeter aus. Zur Überquerung der Urfttalsperre wurden daher Voruntersuchungen für eine Brückenkonstruktion betrieben. Das Bauwerk soll nach Möglichkeit zeitnah realisiert werden. Aus diesem Grund wurde bereits durch die Nationalparkforstverwaltung ein Auftrag an das Ingenieurbür Cornelissen, Nideggen vergeben, nach möglichen Varianten für ein Überquerungsbauwerk zu suchen. Allgemeine Planungsanforderungen: Der Brückenstandort liegt im südlichen Bereich des Urftsees unterhalb der Burg Vogelsang. Die Brücke soll sich dort möglichst harmonisch der Umgebung des Nationalpaks unterordnen. Der Gehund Radweg auf der Brücke soll 2,50 m breit ausgebildet werden Des weiteren ist bei der Vorplanung zu berücksichtigen, dass der Urftsee sich in der deutschen Erdbebenzone IV, der stärksten seismischen Belastung in Mitteleuropa befindet. Seitens des Ingenieurbüros Cornelissen wurden 2 Varianten zum Neubau der Urftseebrücke K7 erstellt. Hierbei handelt es sich zum einen um eine einseitig aufgeständerte unsymmetrische Seilhängebrücke ohne Zwischenabstützungen im Urftsee. Die zweite Variante stellt eine dreifeldrige Schrägseilbrücke mit zwei Abstützungen im Urftsee dar. Die Bauwerke werden detailliert in der Sitzung im Vortrag vorgestellt. Folgende Punkte charakterisieren die Unterschiede der Bauwerksvarianten: Variante 1 (Seilkonstruktion) • • • • • • • • • reine Seilkonstruktion, daher keine Zwischenabstützung erforderlich transparantes, filigranes Erscheinungsbild geringster Eingriff in den Naturhaushalt / ordnet sich der Landschaft unter entspricht voll den Anforderungen an den Landschafts- und Wasserschutz ist für die seismischen Anforderungen am besten geeignet hat die kürzeste Bauzeit, da wasserstandunabhängig keine Konflikte mit Gewässer (Treibholz etc.), da ohne Zwischenabstützung verursacht den geringeren Unterhaltungsaufwand hat die längere Lebensdauer Die reinen Baukosten für die Variante 1 betragen nach Kostenschätzungen ca. 1.835.000 €. Variante 2 (Schrägseil-/ Holztrogbrücke) • • • dreifeldrige Schrägseil-/ Holztrogbrücke mit Stahbetonstützen im Gewässerbett aufgrund Holzkonstruktion eine Höhe von ca. 2,30m erforderlich gegenüber Variante 1 eher klobiges Erscheinungsbild 3 • • • • • • • durch statisch erforderliche Trogkonstruktion landschaftsbestimmend für seismische Anforderungen nur bedingt geeignet; Sicherheit durch Bohrpfähle verursacht über die reinen Baukosten hinaus Mehraufwand aufgrund Konflikten im Landschafts- und Wasserschutz Bauzeit abhängig von Wasserstand – finanzielles Risiko durch Bauzeitverzögerung zukünftige Konfliktpunkte durch Zwischenabstützung im Gewässer verursacht den höheren Unterhaltungsaufwand durch Holz hat gegenüber Variante 1 die geringere Lebensdauer Die reinen Baukosten für die Variante 2 betragen nach Kostenschätzungen ca. 1.480.000 €. Bei der Kostenschätzung für die Variante 2 wurde von optimalen Verhältnissen ausgegangen. Diese können bereits durch ein unkalkulierbares Regenereignis zu erheblichen Kostenabweichungen führen, da im Bereich des Gewässerbetts erhebliche Maßnahmen durchzuführen sind (Betonabstützungen, Baustraße, etc). Dieses Risiko ist bei der Variante 1 nicht gegeben. Für die Umsetzung der Maßnahme wurden bereits Gespräche mit dem Landesministerium und der Bezirksregierung Köln geführt. Von dort wurde grundsätzlich die Bereitschaft zur Förderungen der Maßnahme signalisiert. Bei einem zu erwartenden Fördersatz von 75 % wären seitens des Kreises für die Variante 1 somit Kosten in Höhe von ca. 459.000,- € zu tragen. Die gestalterisch wesentlich einfacher gehaltene Variante 2 würde zu einen Eigenanteil von 370.000,- € führen. Die Kostendifferenz beläuft sich somit für den Kreis Euskirchen auf 89.000,- €. Bezüglich des zu tragenden Eigenanteils besteht darüber hinaus aufgrund der derzeitigen Novellierung der Fördergesetzgebung aller Vorraussicht nach ab 2008 die Möglichkeit den Eigenanteil durch Sponsorengelder mitzufinanzieren. Die Verwaltung steht diesbezüglich derzeit bereits mit Sponsoren in Verhandlungen. Den Investitionskosten würde nach den einschlägigen Erfahrungen jedoch bei der Unterhaltung ein umgekehrtes Kostenverhältnis gegenüberstehen, da bei der in der Anschaffung günstigeren Holzkonstruktion mit wesentlich höheren Unterhaltungskosten zu rechnen ist, welche durch den Kreis Euskirchen dann zu 100 % zu tragen sind. Gemäß der Richtlinie für die Berechnung der Verwaltungskosten für Brücken, Straßen, Wege und andere Ingenieurbauwerke beträgt die Theoretische Nutzungsdauer für Stahlbrücke (Variante 1) 80 Jahre. Demgegenüber ist für die Nutzungsdauer von Holzbrücken (Überbau Variante 2) lediglich eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ansetzen. Mit Hinblick auf den herausragenden Standort im Kerngebiet des Nationalparks Eifel stellt die Variante 1 als Seilkonstruktion eine der Umgebung entsprechende einzigartige Lösungsvariante der Urftseeüberquerung dar. Unter Abwägung der Vor und Nachteile der in Frage kommenden sinnvollen Varianten bietet die Hängebrücke insbesondere mit Hinblick auf die zu erwartende Unterhaltung auf lange Sicht auch wirtschaftlich größere Vorteile. Augrund der o.g. Vorzüge schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vorenwurf zur Variante 1 (Seilkonstruktion) zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, diese Brückenkonstruktion als Urftseeüberquerung baulich umzusetzen. Nach Zustimmung des Fachausschusses wird seitens der Fachabteilung ein Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Mit Hinblick auf eine zeitnahe Umsetzung des Brückenbauwerks ist es erforderlich die Planung bis zum Entwurf weiterzuentwickeln, um einen entsprechenden Finanzierungsantrag vorlegen zu können. Hierzu ist die Vergabe von Ingenieurleistungen erforderlich (siehe V 360/2007). 4 Vorbehaltlich der Zuteilung des Finanzierungsbescheids ist die Umsetzung der Maßnahme für das Jahr 2009 vorgesehen. Mittel für die Bauausführung müssen somit ab dem Haushalt 2009 bereitgestellt werden. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)