Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu V 355/2007,
Folgekostenberechnung
Folgekosten zum Neubau der Brücke über den Urftsee entsprechend der Varian-
te 1
In Zusammenhang mit dem Bau der Brücke über den Urftsee entstehen für den Kreis Euskirchen folgende Investitionskosten:
Brückenbau
1.835.000,- €.
Die jährlichen Unterhaltungskosten für Brücken betragen nach der Richtlinie für die Berechnung der Verwaltungskosten für Brücken, Straßen, Wege und andere Ingenieurbauwerke für
Stahlbrücken 1,2 % der Baukosten.
Somit entstehen für die Variante 1 (Seilkonstruktion) als Zielvariante jährliche Folgekosten
von
1.835.000 € x 1,2 % = 22.020,00 €.
Die theoretische Nutzungsdauer für Brücken beträgt nach der Richtlinie für die Berechnung
der Verwaltungskosten für Brücken, Straßen, Wege und andere Ingenieurbauwerke für
Stahlbrücken 80 Jahre.
Somit ergibt sich für die Brücke eine jährliche Abschreibung von
1.835.000,- € / 80 Jahre = 22.937,50 €.
Budgetverantwortlicher
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(Witt)