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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 355/2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 355/2007)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu V 355/2007, Folgekostenberechnung Folgekosten zum Neubau der Brücke über den Urftsee entsprechend der Varian- te 1 In Zusammenhang mit dem Bau der Brücke über den Urftsee entstehen für den Kreis Euskirchen folgende Investitionskosten: Brückenbau 1.835.000,- €. Die jährlichen Unterhaltungskosten für Brücken betragen nach der Richtlinie für die Berechnung der Verwaltungskosten für Brücken, Straßen, Wege und andere Ingenieurbauwerke für Stahlbrücken 1,2 % der Baukosten. Somit entstehen für die Variante 1 (Seilkonstruktion) als Zielvariante jährliche Folgekosten von 1.835.000 € x 1,2 % = 22.020,00 €. Die theoretische Nutzungsdauer für Brücken beträgt nach der Richtlinie für die Berechnung der Verwaltungskosten für Brücken, Straßen, Wege und andere Ingenieurbauwerke für Stahlbrücken 80 Jahre. Somit ergibt sich für die Brücke eine jährliche Abschreibung von 1.835.000,- € / 80 Jahre = 22.937,50 €. Budgetverantwortlicher _________________________ (Witt)