Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall
hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ) Beschlussvorlage GB (Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall
hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ) Beschlussvorlage GB (Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall
hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ )

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 346/2007 18.07.2007 Az.: 40/223 - 00 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 21.08.2007 Kreisausschuss 05.09.2007 Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-NikolausSchule in Kall hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ Sachbearbeiter Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat X Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt: Der Kreis Euskirchen beantragt die Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für die Schulverpflegung an den kreiseigenen Ganztagsschulen Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und St.-Nikolaus-Schule in Kall. 2 Begründung: Das Land beabsichtigt, das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ durchzuführen. Der Entwurf des Programms ist als Anlage beigefügt. Die endgültige Fassung der Richtlinien, die rückwirkend zum 01.08.2007 Inkrafttreten sollen, wird in Kürze erwartet. Die Eckpunkte des Programms sind: Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Ganztagsangebote der offenen oder gebundenen Ganztagsangebote im Primarbereich oder Sekundarstufe I Bedürftig sind die Kinder, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach § 6 a BKGG (Kinderzuschlag) erhalten. Das Land zahlt auf der Grundlage der angenommenen Ausgaben für die Mittagsverpflegung in Höhe von 500 €/Jahr je Kind einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200 € pro bedürftigem Kind und Jahr. Hierbei wird von fünf Essenstagen pro Woche ausgegangen. Der Landeszuschuss wird in zwei Raten (am 1.11. mit 83 € und am 1.3. mit 117 € je Kind) gezahlt. Von den Eltern ist pro Essen ein Euro zu zahlen. Bei rd. 200 Essenstagen/Jahr beträgt der Elternanteil insgesamt 200 €/Jahr (die Überweisung kann durch Dritte erfolgen). Der Schulträger übernimmt die restlichen Kosten. Bei angenommenen Jahreskosten pro Kind in Höhe von 500 € sind dies 100 €. Der Eigenanteil des Schulträgers kann auch im Umfang bis zu 50% durch Beiträge Dritter (z. B. Spenden, Sponsoring) erbracht werden. Das Programm ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Förderungsvoraussetzungen: - Beschluss des Schulträgers - Einverständnis der Eltern zur Offenlegung ihrer Bedürftigkeit - Regelmäßige Durchführung an Ganztagsschulen an 4-5 Tagen. Von den in Kreisträgerschaft stehenden Schulen kämen nur die Hans-Verbeek-Schule und die St.Nikolaus-Schule für eine Teilnahme an diesem Landesprogramm in Betracht. An diesen Schulen wird die Mittagsverpflegung jedoch nur an vier Tagen/Woche durchgeführt. Eine Anpassung der Förderrichtlinien an diesen Schulen hätte folgende Auswirkungen: Kalkulation des Landes: 2,50 € x 160 (Essen = 40 Wochen à 4 Tage) = Eigenanteil des Kreises: 0,50 € x 160 (Essen) Eigenanteil der Eltern: 1,00 € x 160 (Essen) Zuschuss des Landes: 1,00 € x 160 (Essen) Gesamt = = = = 400 € 80 € 160 € 160 € 400 € Der vom Land bei seiner Kalkulation festgesetzte Betrag von 2,50 € pro Essen berücksichtigt lediglich die reinen Sachkosten. Die Betriebskosten bleiben außer Acht. An den beiden Schulen für Geistigbehinderte betragen die reinen Sachkosten pro Essen 2,23 € (Hans-Verbeek-Schule) und 2,36 € (St.Nikolaus-Schule). Die Schulverpflegung an den Schulen für Geistigbehinderte erfolgt auf der Grundlage von Kreistagsbeschlüssen vom 23.02.1994 und 15.02.1977. Danach ist von den Eltern ein Kostenbeitrag für die Schulverpflegung zu zahlen, der gemäß der Sachbezugsverordnung (2,67 € ab 01.01.2007) festzusetzen und jährlich zum 1. August entsprechend anzupassen ist. Zurzeit beträgt der Jahresbetrag 347,10 EUR auf der Basis von 130 (bereinigten) Essenstagen. Auf Antrag kann nach Überprüfung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse eine Befreiung von der Zahlung wie bisher erfolgen. Hierbei ist gemäß Kreistagsbeschluss im Einzelfall großzügig zu verfahren. Deshalb werden zurzeit neben den Hilfeempfängern nach SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) befreit. Darüber hinaus wird in den Monaten Juli (Hauptferienmonat) und Dezember (Weihnachtsmonat) von der Erhebung des Elternbeitrags abgesehen. 3 Bei den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz geht der Kreis Euskirchen bereits über die beabsichtigte Landesförderung hinaus und stellt diese Erziehungsberechtigten ganz vom Eigenanteil frei (Hans-Verbeek-Schule = 26 Schüler und St.-Nikolaus-Schule = 9 Schüler mit einem Befreiungsbetrag von insgesamt rd.12.100 €/Jahr). Der Kreis Euskirchen wird – für den Fall dass das Land von der Verpflichtung zur Erhebung eines Elternbeitrages von 1 €/Essen absieht - diese Bedürftigen ebenfalls in das Landesprogramm einbeziehen. Die Verwaltung schlägt vor, die Teilnahme am Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu beschließen, damit bei Inkrafttreten der Förderrichtlinien ohne Zeitverzug der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt werden kann. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ ___________________ ___________________ (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)